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Finzelberg-Prozess Wenn der Kronzeuge dreimal verurteilt ist

Brandstiftung mit versuchtem Betrug, Subventionsbetrug, Anstiftung zur Untreue - das Vorstrafenregister von Uwe S. hat es in sich.

Von Franziska Ellrich 16.12.2015, 18:16

Magdeburg/Genthin l Nach drei Prozesstagen, an denen der Kronzeuge Uwe S. im Zeugenstand saß, fanden gestern vor dem Magdeburger Landgericht in der Sache Lothar Finzelberg keine Vernehmungen statt. Die beiden geladenen Zeugen - ehemalige Mitarbeiter der insolventen Sporkenbach Ziegelei - haben die Auskunft verweigert. Beide sitzen derzeit selbst wegen der tausende Tonnen Hausmüll, die illegal in der Tongrube in Möckern gelandet sein sollen, vor Gericht.

Um an Genehmigungen zu kommen, sollen die Betreiber der insolventen Sporkenbach Ziegelei den damaligen Landrat Lothar Finzelberg mit Geldsummen im sechsstelligen Bereich bestochen haben. Ein Großteil des Geldes will Uwe S. dem Ex-Landrat persönlich übergeben sowie bei Auto- und Grundstücksgeschäften verrechnet haben. Das räumte der Zeuge jüngst gegenüber dem Vorsitzenden Richter Gerhard Köneke ein. Doch die Verteidiger der drei Angeklagten - neben Finzelberg sitzen dort zwei ehemalige Sporkenbach-Gesellschafter - zweifeln die Glaubwürdigkeit von Uwe S. an. Dabei spielen die Rechtsanwälte vor allem auf die kriminelle Vergangenheit des Genthiners an.

Aufgrund seiner Geständnisse gabe es für Uwe S. nur eine Haftstrafe von insgesamt sieben Jahren. Nach rund der Hälfte kam der heute 53-Jährige auf Bewährung frei. Wegen zahlreicher anderer Ermittlungsverfahren hätte ihm - ohne den Deal mit der Staatsanwaltschaft - eine noch viel höhere Strafe gedroht.

Doch was hat Uwe S. getan? Richter Köneke zitiert am Mittwoch aus den rechtskräftigen Urteilen. Nummer Eins: Im Jahr 2002 kommt es sowohl zum Brand in einem von Uwe S. Autohäusern als auch in seinem Genthiner Hotel. In beiden Fällen weigert sich die Versicherung zu zahlen. Uwe S. soll für den Brand selbst verantwortlich sein. In einem Fall gewinnt Uwe S. die Klage, im anderen kommt es zu einem Vergleich. Im Herbst 2005 lässt Uwe S. mehrere Kanister mit Benzin und Diesel besorgen. Ein alter Freund und einen seiner Mitarbeiter versprach Uwe S. eine großzügige finanzielle Entschädigung, wenn sie sowohl eines seiner Autohäuser in Genthin als auch in Rathenow in Brand stecken. Uwe S. wollte die Versicherungssumme für den Millionenschaden einkassieren.

Ungeplant: Einer der Helfer rutschte auf dem verschütteten Brandbeschleuniger aus und seine Kleidung beginnt zu brennen. Er erleidet schwere Verletzungen, sucht allerdings aus Angst keinen Arzt auf und hält sich versteckt. Die Narben verraten den Helfer später bei den polizeilichen Ermittlungen. Das Urteil vier Jahre später lautet: Fünf Jahre für Brandstiftung mit versuchtem Betrug.

Nummer Zwei: In Folge des Brandes im Genthiner Hotel von Uwe S. muss das Haus vollkommen neu aufgebaut werden. Und zwar mit Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt. Uwe S. passt sein Projekt ‚Ferienanlage‘ so an, dass es in ein touristisches Konzept eingebunden werden kann. Doch errichtet werden sollte das Hotel so günstig wie möglich - die Investitionskosten gegenüber dem Land sollten jedoch so hoch wie möglich ausfallen. Mehrere Schein-Geschäfte und Schein-Abrechnungen machten das möglich. Mindestens 300 000 Euro aus der Landeskasse sollen ihm so zu Unrecht ausgezahlt worden sein. Das Urteil dafür lautet: Zwei Jahre und sechs Monate für Subventionsbetrug.

Nummer Drei: Ende 2007 will Uwe S. sein Burger Autohaus verkaufen. Dafür nimmt er Kontakt zu einem alten Freund auf, der selbst Autoverkäufer ist. Uwe S. kennt dessen schlechte wirtschaftliche Situation. Für den Verkauf seines Autohauses an den Bekannten verlangt Uwe S. eine Million Euro. Der neue Geschäftsführer kann das Geld - wie erwartet - nicht bezahlen. Uwe S. verlangt, dass er die Summe aus dem Unternehmen entnimmt. Uwe S. quittierte die bar ausgezahlten Teilbeträge. Kurze Zeit später ist das Burger Autohaus überschuldet, ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet. Trotz der Anstiftung zur Untreue bleibt es bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren.

Im März 2016 ist Uwe S. bereits erneut als Zeuge im Bestechlichkeits-Prozess geladen.