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Flüchtlinge Grünes Licht für neue Nutzung?

In Genthin wird ein ehemaliger Supermarkt weiter zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut. Eine Genehmigung fehlt.

Von Simone Pötschke 11.03.2016, 06:00

Genthin l Plötzlich und damit eigentlich überraschend geriet die Debatte um dem Umbau des Supermarktes an der Friedenstraße in eine vorübergehende Flüchtlingsunterkunft mit einem Einspruch von Lutz Buchheister, einem Anlieger, wieder in die Öffentlichkeit.

Rückblende: Buchheister nutzte den öffentlichen Teil einer Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses, um einen zu Papier gebrachten Einspruch an Stadträte und Verwaltung abzugeben. Zur Sache - zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben - beriet der Ausschuss allerdings erst im nichtöffentlichen Teil. Der Stadtrat verweigerte anschließend - ebenfalls in einer nichtöffentlichen Beratung - mehrheitlich sein gemeindliches Einvernehmen für die Umnutzung (Volksstimme berichtete). Über die Debatte lag bisher Stillschweigen.

Im Nachhinein, das sagte Klaus Voth, CDU-Fraktionsvorsitzender, sei jedes CDU-Fraktionsmitglied aufgefordert gewesen, bei der Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen seinem Gewissen zu folgen. Harry Czeke, Frontmann der Fraktion Die Linken, sprach sich gegenüber der Volksstimme prinzipiell gegen Massenunterkünfte aus. Außerdem gab er zu bedenken, halte seine Fraktion das Gebäude rein feuerwehrtechnisch für absolut ungeeignet.

Franz Schuster von der Ländlichen Wählergemeinschaft/Fiener hat auf das Baugenehmigungsverfahren eine ganz eigene Sicht: „Der Landkreis hat uns bisher nicht gefragt, dann soll er jetzt auch über den Bauantrag entscheiden.“

Horst Leiste, SPD-Fraktionsvorsitzender, wurde noch deutlicher: „Wenn man wie der Landkreis wesentliche Nutzungsänderungen vornehmen will und übersieht, den Stadtrat vorher zu informieren und dann feststellt, nicht gesetzteskonform zu handeln und deshalb das Einvernehmen nachholen will, dann habe ich dafür kein Verständnis dafür. Für mich ist so eine große Einrichtung in der Nähe eines Wohngebietes ohnehin nicht der richtige Standort. Ich vermute, wie schon immer, der Landkreis den Stadtrat übergeht und das Einvernehmen ersetzt.“

Lutz Nitz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Thematik: „Grundsätzlich soll man Flüchtlinge dezentral unterbringen. Das funktioniert in Genthin relativ gut. Bei den dubiosen Eigentumsverhältnissen um den ehemaligen Supermarkt scheint es nur ums Geldverdienen zu gehen und nicht darum, eine Lösung für Hilfesuchende zu finden.“ Ein Fragezeichen hinterlässt jedoch bei vielen Genthinern der Umstand, wie ohne „Genehmigung“ der Nutzungsänderung durch den Landkreis schon seit Oktober am ehemaligen Supermarkt gebaut werden konnte.

Wolfgang Borchert, Sprecher des Finanzministeriums, machte auf Anfrage der Volksstimme klar, dass der Eigentümer der Immobilie, der im Besitz einer Baugenehmigung für den Markt ist, zunächst auf seinem Grundstück bauliche Veränderungen nach seinen Vorstellungen vornehmen dürfe. Borchert verwies darauf, dass der Gesetzgeber im Herbst das Genehmigungsverfahren im Baurecht gelockert habe, um die Flüchtlingsflut, die es seinerzeit gab, bewältigen zu können.

Die Genehmigung der Nutzungsänderung muss, darüber informierte wiederum Kreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann, bei Beginn der vorgesehenen Nutzung vorliegen. In diesem konkreten Fall wäre das der Einzug der vorgesehenen Bewohner. Und sie ergänzt: „Alle vorab durch den Bauherren getätigten Arbeiten erfolgen auf dessen eigenes Risiko.“

Aber: Bereits vor einigen Monaten wurde bekannt, dass das Land Sachsen-Anhalt mit dem Eigentümer der Immobilie einen Vertrag über drei Jahre abgeschlossen hat. Im Innenministerium gilt der ehemalige Genthiner Supermarkt als „Not-, Not-, Notunterkunft“ für Flüchtlinge. Dem Vernehmen nach soll gestern ein baufachlicher Vor-Ort-Termin am ehemaligen Supermarkt stattgefunden haben.