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Abgelehnt Steuerrückzahlungen abgelehnt

Keine Mehrheit für Steuerrückzahlung. Die Steuerpflichtigen der Fienerdörfer werden voraussichtlich kein Geld zurückbekommen.

Von Mike Fleske 18.11.2018, 07:00

Genthin l Der ganz große Knall kam erst im nicht öffentlichen Teil der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses. Dort zog Lutz Nitz, Vertreter der Grünen, den von seiner Partei eingebrachten Antrag zu Steuerrückzahlungen zurück.

„Der Grund dafür ist, dass nach der Debatte im Hauptausschuss keine Mehrheiten für unseren Antrag zu erwarten sind“, erklärte er nach der Sitzung. Bei der Abstimmung war im öffentlichen Teil bereits die Ablehnung deutlich geworden, als die Vorlage mit fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung nicht empfohlen wurde.

Konkret sah der Antrag vor, dass die 2016 vom Stadtrat beschlossene Hebesatz-Satzung aufgehoben und neu gefasst wird, was zur Folge gehabt hätte, dass die Stadt den Steuerpflichtigen in Gladau, Paplitz und Schopsdorf die zu viel entrichteten Steuern zurückgezahlt hätte.

Damit wären die finanziellen Folgen weitreichender gewesen, als die, die das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vorgesehen hatte. Demnach sollen nur die 33 Kläger, die konkret gegen die Steuern geklagt und gewonnen haben, die Steuern zurückbekommen. Im Hauptausschuss war lebhaft über den Beschluss gestritten worden.

Während Lutz Nitz darauf verwies, dass es ungerecht sei, wenn nur die Kläger profitierten. Hielt etwa Heinrich Telmes (Pro Genthin) dagegen, dass man in einem Land lebe, in dem jeder prozessieren könne. „Die Kläger ernten jetzt die Lorbeeren.“ Ihm sei das Thema zuwider, keiner sei stolz auf die Situation. Wirklich in die Haare bekamen sich Helmut Halupka (SPD) und Lutz Nitz.

„Wir haben beim derzeitigen Schuldenstand kein Geld zu verschenken und leben von Liquiditätskrediten, also auf Pump“, echauffierte er sich. Auch sei er kein Betrüger, weil er seinerzeit für die Steuererhöhung gestimmt habe.

Hier war Lutz Nitz in der Berichterstattung missverständlich zitiert worden: „Ich habe gesagt, dass ich nicht von Betrug reden will, aber wir haben als Stadtrat falsch entschieden als wir die Steuererhöhungen beschlossen haben“, präzisierte er seinen Satz. Er betonte, dass mehrfach daraufhin gewiesen wurde, dass die Gebietsvereinbarung nicht geändert werden kann. Harry Czeke (Die Linke) sah die Kommunalpolitik beschädigt: „Wir sind seinerzeit vor dem Beschluss gewarnt worden und haben viel Ärger wegen ein paar Euro.“

Der Bürger verstehe solche Situationen, wie sie jetzt entstanden seien, nicht. Knackpunkt war zum Zeitpunkt des Beschlusses 2016, dass laut der Gebietsänderungsvereinbarung eigentlich keine Steuererhöhung in den Fienerdörfern möglich gewesen wären.

Darauf ging Marc Eickhoff (LWG Fiener) ein: „Es ging der Kommune finanziell so schlecht, dass wir handeln mussten und wollten.“ Heinrich Telmes merkte an, dass es auch Gerichtsurteile gegeben habe, in denen Gerichte Steuererhöhungen trotz anderslautender Gebietsvereinbarung zugelassen haben.

Dass man 2016 nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe, um dem Schuldenstand entgegenzuwirken, wurde immer wieder betont. Im Zuge der Steuerrückzahlung wird die Kämmerei an die 33 Kläger rund 42 000 Euro zahlen müssen.

Im Falle einer generellen Rückzahlung an die Steuerpflichtigen der Fienergemeinden, ohne Tucheim, hätte die Stadt 307 000 Euro aufwenden müssen.