1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Stadt geht auf Nummer sicher

EIL

Altlasten Stadt geht auf Nummer sicher

Der Genthiner Stadtrat muss sich für oder gegen Wohnungsbau-Planungen an der Scholl-Straße entscheiden.

Von Simone Pötschke 04.09.2018, 01:01

Genthin l Entlang der nördlichen Geschwister-Scholl-Straße sollen Wohnungen entstehen. Perspektivisch. Doch ob eines Tages tatsächlich Baufahrzeuge anrollen und Häuser heranwachsen werden, ist derzeit alles andere als besiegelt.

Denn das Ansinnen der Grundstückseigentümerin aus dem Brandenburgischen ist kein unproblematisches Unterfangen. Der Grund: Das Gelände, auf dem eine Wohnbebauung entstehen sollen, weist sogenannte altlastenverdächtigte Flächen aus, die im Altlastenkataster des Landkreises Jerichower Land festgeschrieben sind.

Diese sind ein Erbe aus der Vergangenheit, nicht aus nur der länger zurückliegenden.

Auf der potentiellen Baufläche befand sich von zirka 1890 bis 1945 die Werft Schütze und eine Fläche, auf der Schiffe für die Verschrottung zerlegt wurden. Die kreisliche Umweltbehörde spricht deshalb von einer „altlastenrelevanten Nutzung“. Außerdem erstreckt sich eine belastete Grundwasserfahne, verursacht durch eine ehemalige chemische Reinigung aus DDR-Zeiten, durch das Gelände.

Bereits Anfang des Jahres hatte die Eigentümerin der Flächen bei der Stadt einen Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens gestellt, um zunächst Baurecht für das zweifellos attraktive, aber gleichzeitig altlastenverdächtige Areal zwischen der Geschwister -Scholl-Straße und dem Kanal herzustellen.

Genauere Details zum Vorhaben, etwa zur konkreten Art der Wohnbebauung, sind zurzeit nicht bekannt. Eine Volksstimme-Anfrage per Email am vergangenen Mittwoch beim beauftragten Magdeburger Ingenieurbüro blieb bis gestern unbeantwortet.

Dennoch: Die Stadt Genthin will sich offensichtlich nicht dem Ansinnen der Grundstückseigentümerin entgegenstellen.

Mit den Entwürfen der städtebaulichen Verträge und eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans will sie kein Risiko eingehen. So wird die Kommune, und damit der Genthiner Steuerzahler, weder für die Planungskosten noch für die Kosten der Sanierung des belasteten Baugrundes aufkommen.

Dafür kommt die Eigentümerin des Grund und Bodens auf, die sich inzwischen auch vertraglich dazu bekennt.

„Wir stehen damit auf einer sicheren Seite“, sagte Fachbereichsleiterin Dagmar Turian vor den Mitgliedern des Bau- und Vergabeausschusses, die über Dokumente vorzuberaten hatten.

Um welche konkrete Schritte und deren Kosten es dabei geht, ist derzeit nicht bekannt. Im Zuge einer Gefahrenabwehr seien jedenfalls derzeit keine Maßnahmen erforderlich, hieß es aus der zuständigen Fachbehörde. Doch spätestens mit der Beantragung konkreter Bauvorhaben oder bei der Durchführung von Abriss-, Umbau- oder Tiefbauarbeiten wären Untersuchungs-, Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen notwendig, ließ der Landkreis die Stadt Genthin wissen.

Konkret geht es um die stellenweisen Belastungen des Bodens mit Blei, mit Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

Dass der Stadt im Falle einer Bebauung keine Kosten für die Altlastenentsorgung entstehen würden, bewog den Fachausschuss offensichtlich, die Planung für das Vorhaben zu befürworten.

Mehrheitlich, ohne große Diskussion oder Rückfragen. Die Zustimmung durch den Bauausschuss für den Auftakt des Planungsprozederes dürfte als Stimmungsbarometer für die endgültige Entscheidung des Stadtrates gelten.