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Auktion Genthiner Gartenanlage ist verkauft

Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten … Zwei Grundstücke in Genthin kamen in einer Online-Auktion unter den Hammer.

Von Mike Fleske 15.02.2020, 00:01

Genthin/Berlin l Im Internet sind gleich zwei Genthiner Grundstücke für insgesamt 18.000 Euro verkauft worden. Beide gehören zur Kleingartenanlage „Am Wiesengrund“. Es sind die einzigen Kleingärten, in Genthin, die sich in privater Hand befinden. Ungewöhnlich war der Weg der Veräußerung über eine Internetplattform. Seit 2003 bietet die Deutsche Internet Immobilien Auktionen GmbH (DIIA) diese Form der Veräußerung an.

Diese unterscheiden sich nicht vom Vorgang in einem klassischen Auktionshaus, nur eben im Internet. „Die Welt wird immer digitaler, und wir haben unser Angebot darauf ausgerichtet“, sagt Auktionator Frank Jannasch. Und es sei beileibe nicht wie beim bekannten Onlineanbieter E-Bay. Denn auf die Immobilen bieten darf nur, wer sich angemeldet hat und als Bieter bestätigt wurde. Auch bleibt der Verkauf immer eine klassische Auktion mit beständigen Preissteigerungen in 100er oder 200er Schritten, kein Sofortkauf, keine Mindergebote.

Spannend ist eine solche Veräußerung dennoch: Um Punkt 11 Uhr startet Jannasch, der für den Betrachter unsichtbar bleibt, den ersten Aufruf. Die Genthiner müssen sich noch gedulden. Ein 2.000 Quadratmeter großes Grundstück in der Nähe von Berlin kommt unter den digitalen Hammer. Und das dauert. Alle Aktionen laufen schriftlich. Die Eingabe der Zahlen ersetzt das Handheben bei einem Aufruf in einer klassischen Auktion. Das Erstgebot an diesem Vormittag liegt bei 52.000 Euro. Ursprünglich war das Grundstück einmal für 5.500 Euro eingestellt worden. Schlag auf Schlag machen die Bieter ihre Angebote.

In einem Fenster ist der Verlauf der Gebote zu sehen, oben wird der Stand der Auktion gezeigt. Bei 73.300 rutscht die Versteigerung erstmals in den Bereich „Zum Zweiten“, aber erst bei 80.800 Euro erfolgt der symbolische Hammerschlag „Zum Dritten“. Nach fast einer halben Stunde und sage und schreibe 211 Geboten ist der Zuschlag erteilt. Aber ganz so harte Gefechte liefern sich die Bieter bei den nächsten Aufrufen nicht. Flink gehen ein Grundstück zwischen Gardelegen und Salzwedel und eine Gehölzfläche in Görsbach (Thüringen) in zehn Minuten für 4.600 beziehungsweise 2.600 Euro weg.

Dann geht es um das erste Genthiner Gebot. Das Grundstück liegt bei 7.400 Quadratmetern, der Startpreis von 4.600 Euro ist schon beim Start nicht mehr aktuell. 5.600 Euro geht es los. Schnell steigen die Preise. Sechs Bieter wetteifern um das zum Teil verpachtete Gelände. 6.200, 7.000, 7.800 Euro. Bei 8.200 Euro heißt es zum ersten Mal „Zum Zweiten“. Wird es schon ernst mit dem Verkauf? Das Ende naht. „Gibt es ein höheres Gebot?“, fragt der Auktionator in roter Schrift. Gibt es nicht. Und so wird der Zuschlag bei 8.200 Euro und nach 19 Geboten erteilt.

Flink geht es auch bei der zweiten Versteigerung zu. Das Startgebot für das 11.500 Quadratmeter große Grundstück wurde bereits im Vorfeld erhöht, statt bei 7.400, geht es bei 8.200 Euro los. Bei 9.000 Euro heißt es erstmals „zum Zweiten“, bei 9.400 Euro erscheint die Frage „gibt es ein höheres Gebot?“ Diesmal schon. Die Bieter steigern sich bis 9.800 Euro – dem Endpreis. Der Sieger der ersten Auktion ist auch hier erfolgreich, dadurch wird der Kleingarten in einer Hand bleiben.

13 Gebote haben die sechs Interessenten abgegeben. Aus Genthiner Sicht, ist um 11.45 Uhr alles vorbei. Danach laufen weitere Auktionen mit Grundstücken unter anderem im Berliner Umland, in Hessen und Sachsen. „Wir haben von den 17 angebotenen Objekten, 16 veräußern können“, sagt Auktionator Frank Jannasch nach den Versteigerungen. Von den veräußerten Objekten sei keines zum Ausgangspreis verkauft worden, alle Objekte seien gesteigert worden. „Das ist sehr erfolgreich und zeigt die derzeitige Marktlage an, es gibt eine hohe Anzahl an Interessenten, die Grundstücke kaufen möchten.“

Ganz abgeschlossen sind die Vorgänge noch nicht. Wie bei allen Grundstücksverkäufen müssen nach dem Bezahlen noch die entsprechenden behördlichen Eintragungen vorgenommen werden. Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden und erst mit der sogenannten Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Grundstück in das Eigentum des Käufers über.