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Beratung Antwort ja - aber nicht öffentlich

Mit einer Anwohnerfrage zum geplanten Mehrzweckgebäude in Genthin beschäftigte sich der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung.

Von Mike Fleske 08.03.2018, 13:27

Genthin l Es gibt öffentliche Sitzungen, die wenig für die Öffentlichkeit geeignet sind. Bestes Beispiel war die jüngste Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses. Als wichtigster Tagesordnungspunkt war die Beratung über eine Anwohneranfrage zum geplanten Mehrzweckgebäude zu finden. Anlieger der Jahnstraße machen sich Sorgen wegen möglicher Lärmbelästigung, wenn die Halle erst im Betrieb ist und haben diesbezüglich Fragen an den Ausschuss gestellt.

Die Darlegung der fachlichen Einschätzung seitens der Stadt wäre für viele Menschen interessant. Aber die von der Verwaltung erstellte Antwortliste stand der Öffentlichkeit nicht zur Einsicht im Internet zur Verfügung. Dennoch wurde die Unterlage von der Verwaltung als Beschlussvorlage für den Ausschuss umgearbeitet.

Nur kurz wurde während der Sitzung der Wortlaut mit einem Beamer an die Wand geworfen. Daraus war zu erkennen, dass die Verwaltung im Rahmen der Bauplanung den Lärmschutz berücksichtigt und entsprechende Untersuchungen anstellen werde. Wenn nötig, würden auch entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen. Schnell wollte der Vorsitzende Norbert Müller (CDU) den Beschluss zur Abstimmung stellen. Doch er wurde unterbrochen.

„Das haben wir so doch noch nie gemacht“, meldete sich das beratende Mitglied Lutz Nitz (Bündnis 90/Die Grünen) zu Wort. „Es ist völlig unüblich, dass der Ausschuss über die Antworten der Verwaltung befindet“, intervenierte er und hatte Erfolg. Am Ende wurde abgemacht, dass man nicht über die Beschlussvorlage abstimmen wolle. Somit gehen die Antworten dem Fragensteller ohne Beschluss des Ausschusses zu. Weitere Erläuterungen gab es in der Sitzung keine, auch keine Zusammenfassung des Inhaltes der Vorlage.

„Über die Form der Beratung in der Ausschusssitzung entscheidet der Ausschussvorsitzende mit dem Bürgermeister“, macht Alexandra Adel, Fachbereichsleiterin Verwaltung/Bürgerservice auf Volksstimme-Anfrage diesbezüglich deutlich. Der Weg über eine Beschlussvorlage sei gegangen worden, da die Anfrage an den Bau – und Vergabeausschuss gerichtet gewesen und damit auch nach dessen Abwägung und Beratung zu beantworten sei.

Das keine öffentlichen Vorlagen zur Verfügung gestellt wurde, erklärt Adel so: „Dem Schreiben des Bürgers war keine Legitimation für eine Veröffentlichung seiner Darstellungen zu entnehmen, sodass aus Datenschutzgründen auf eine öffentliche Anlage verzichtet wurde.“ Für die Stadt sei die Nicht-Abstimmung im Ausschuss dennoch ein Votum für die weiteren Planungen.

„Da dem Beschluss inhaltlich die Absicht zu weitergehenden Schallschutzuntersuchungen zu entnehmen und der Diskussion keine anders lautende Entscheidung zu entnehmen war, kann diese Vorgabe in die zu erwartende Grundsatzentscheidung des Stadtrates zum Neubau des Stadtkulturhauses einfließen“, so die Fachbereichsleiterin.

Seitens des Landkreises, der mit der Kommunalaufsicht die rechtlichen Abläufe in den Kommunen überwacht, gibt es zu diesem Thema keinen Kommentar. „Die kommunale Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kommune selbst über Dinge befindet, die Sitzungen und deren Abläufe betreffen“, erläutert Landkreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann. „Festgelegt und nachzulesen ist dies in der Hauptsatzung der Stadt Genthin.“ Der konkrete Sachverhalt werde nicht aus der Ferne bewertet.