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Brandschutzgesetz Höhere Altersgrenze bei der Feuerwehr

Die Altersgrenze für den aktiven Dienst der Feuerwehrleute steigt von 65 auf 67 Jahre. der Genthiner Stadtrat hat die Satzung geändert.

Von Simone Pötschke 01.03.2018, 06:00

Genthin l Ein Aufreger war die Änderung der Feuerwehrsatzung bei der jüngsten Stadtratssitzung wahrlich nicht. Stadtratsvorsitzender Gerd Mangelsdorf (CDU) rief den Tagesordnungspunkt auf und musste registrieren, dass unter den Stadträten dazu kein Nachfragebedarf bestand. Zügig erfolgte die Beschlussfassung. Zustimmung - was sonst.

Mit der Änderung des Brandschutz- und Hilfeschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Juli vergangenen Jahres gab es für den Stadtrat auch keine Alternative, sich der Anhebung der Altersgrenze für die Feuerwehrleute im aktiven Dienst von 65 auf 67 Jahre zu entziehen. Der Stadtrat segnete lediglich ab, was durchgesetzt werden musste. Etwas anderes war auch nicht von den Feuerwehrleuten der Stadt Genthin erwartet worden.

Dass die Anhebung der Altersgrenze im Verständnis der Landespolitik dem vielerorts beklagten Einsatzkräfte-Problem der Feuerwehren entgegenwirkt, stößt unter einigen Genthiner Feuerwehrleuten nicht unbedingt auf Gegenliebe. Unter den derzeit 28 aktiven Feuerwehrleuten der Genthiner Ortsfeuerwehr kommt in nächster Zeit bzw. in einigen Jahren nur auf drei die Entscheidung zu, ihre Dienstzeit um zwei Jahre verlängern zu können. Von ihnen gebe es noch keine Signale, ob sie weitermachen oder nicht, sagte Stadtwehrleiter Achim Schmechtig.

Um die Einsatzbereitschaft der Genthiner Ortswehr rund um die Uhr sicherzustellen, ist man in der Kanalstadt einen anderen Weg gegangen, um Personallücken zu schließen. Wochentags verstärken Bauhofmitarbeiter, die in ihren Heimatorten der Feuerwehr angehören, die Tagesalarmbereitschaft in der Kernstadt und sichern somit eine solide Personalstärke in der tageskritischen Alarmierungszeit zwischen 6 Uhr bis 18 Uhr.

Insgesamt, schätzt Wehrleiter Achim Schmechtig ein, sei die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft in den Ortsfeuerwehren der Stadt Genthin gerade wochentags teilweise nicht zu gewährleisten. Er sieht die Ursache in der Mobilität der Arbeitswelt. Viele Feuerwehrangehörige seien tagsüber arbeitsbedingt nicht vor Ort.

Da sei auch die neue Altersregelung nicht die durchgreifende Lösung, da sie in den nächsten Jahren in der gesamten Gemeindefeuerwehr bei nicht einmal fünf Prozent der aktiven Einsatzkräfte greifen würde. Nach wie vor, sagte Stadtwehrleiter Achim Schmechtig, blieben nur die Nachwuchsarbeit mit den Kinder- und Jugendfeuerwehren und die Mitgliederwerbung die Garanten dafür, durch nachrückende junge Feuerwehrleute den Bestand der Ortsfeuerwehren und deren Einsatzbereitschaft zu sichern.

Parchens Ortswehrleiter Gerd Keppler arbeitet sich mit seinen 63 Jahren langsam an die in Rede stehende Altersgrenze heran. Er steckt in einem Zwiespalt. Auf der einen Seite sei er Feuerwehrmann mit Leib und Seele. „Wenn ich dabei bin, bleibe ich eben dabei“, sagt er. Andererseits frage er sich auch, ob er sich das noch antun solle, mitten in der Nacht aufzustehen, wenn andere in meinem Alter längst den Ruhestand genießen“.

Personell halten sich bei der Parchener Ortswehr gegenwärtig mit 17 Einsatzkräften und einer Jugendwehr die Sorgen um die Einsatzfähigkeit der Ortswehr einigermaßen in Grenzen. „Wir haben eine große Gruppe von Feuerwehrleuten um die 50, deshalb berührt uns die Anhebung der Altersgenze im Moment nicht so sehr“, sagt Gerd Keppler.

Christian Giese, Wehrleiter der Altenplathower Ortsfeuerwehr und stellvertretender Stadtwehrleiter, kann die Anhebung der Altersgrenze für die aktiven Feuerwehrleute noch aus einer verhältnismäßig jugendlichen Perspektive betrachten. In der Altenplathower Feuerwehr, sie besteht aus zehn Einsatzkräften, wird mit der Anhebung der Altersgrenze offensichtlich ganz gelassen umgegangen.

Das Alter der Mehrzahl der Altenplathower Feuerwehrleute bewegt sich um die 35. Trotzdem wird Christian Giese deutlich. „Was nutzt mir ein 66-jähriger Feuerwehrmann, der mit ansehen muss, wie ein Haus abbrennt, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden kann?“