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Betriebskostenerlass Corona-Hilfe-Antrag für Genthiner Vereine nimmt die erste Hürde

Ursprünglich zielte der Antrag, Vereinen für 2020 die Betriebskosten zu erlassen, nur auf die Sportvereine ab. Jetzt bezieht er auch jene Vereine ein, die Mietverträge mit der Stadt haben. Für manche geht es ums Überleben.

Von Susanne Christmann Aktualisiert: 30.4.2021, 07:55
Die Betriebskosten für 2020 und 2021 für das Domizil im Wasserturm drohen den Kunstverein zu erdrücken.
Die Betriebskosten für 2020 und 2021 für das Domizil im Wasserturm drohen den Kunstverein zu erdrücken. Foto: Susanne Christmann

Genthin. Anfangs hatte die Fraktion Grüne/LWG Fiener mit ihrem Antrag nur die neun Genthiner Sportvereine im Blick. Die, so formulierte es im November 2020 Fraktionsvorsitzender Lutz Nitz, mögen ihnen doch erlassen werden, weil erster und zweiter Lockdown den Vereinen hohe finanzielle Einbußen gebracht hätten und sie nun ums Überleben kämpften. „Durch die Lockdowns haben viele Vereine Mitglieder verloren, da Sportstätten geschlossen waren oder das Vereinsleben zum Stillstand kam“, heißt es in dem Antrag wörtlich. „Unsere Aufgabe als Stadtrat sollte es sein, mit dieser Maßnahme einen kleinen Beitrag zu leisten, dass das Vereinsleben in der Stadt Genthin weiterhin gewährleistet ist.“

Weil dies aber nicht nur für die Sportvereine gilt, sondern auch für jene Vereine, die sich in städtische Gebäude eingemietet haben, wurde der Antrag noch einmal verwiesen und kam mit der Maßgabe, allen Vereinen die Zahlung der Betriebskosten für das Jahr 2020 zu erlassen, jetzt im Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss wieder auf den Tisch. Demnach seien für den SV Einheit Genthin, den Judoclub Genthin, den FSV Borussia Genthin, den SV Fortuna Genthin 19 89, den SV Chemie Genthin, die GVV Genthiner Volleyballvereine, den Lauf- und Triathlonverein Genthin, den SV Traktor Tucheim und den SC Paplitz 07 im vergangenen Jahr insgesamt 5 254 Euro an anteiligen Betriebskosten von der Stadt für die Nutzung von städtischen Anlagen wie zum Beispiel Sporthallen und Sportplätze in Rechnung gestellt worden.

Mit Augenmaß abgerechnet?

Der Sozialverband Deutschland, die Schülerförderung Genthin, das Genthiner Amateurtheater, der Kunstverein und der Heimatverein Tucheim haben 2020 per Mietvertrag städtische Objekte genutzt. Die Betriebskostenabrechnungen weisen für diese fünf Vereine insgesamt 3 788 Euro aus. Auch die sollen - geht es nach den Antragsstellern - den Vereinen ganz erlassen werden. Kämmerin Janett Zaumseil machte in ihren Ausführungen darauf aufmerksam, dass dieses Ansinnen dem Haushaltskonsolidierungskonzept widerspreche. Die angemessene Beteiligung der Vereine und sonstigen Nutzer sei vom Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (SportFG) gedeckt. Den Sportvereinen seien, so die Kämmerin, ohnehin lediglich Kosten für die tatsächliche Nutzung - also coronabedingt sehr viel weniger als sonst üblich - in Rechnung gestellt worden. Da wäre schon mit Augenmaß abgerechnet worden.

Andy Martius (CDU) gibt zu Bedenken, dass in der Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Antrag nicht eindeutig steht, was sie von dem Antrag hält, also ob sie ihn ablehnt oder nicht. Auch enthalte der Antrag keine Informationen darüber, wie die Rückzahlung von den Vereinen bereits bezahlter Kosten rechtssicher gestaltet werden könne. Wenn dieser Antrag in der Sitzung des Stadtrates am 20. Mai durchkomme, was folgt daraus für 2021? Da sähe es für die Vereine doch ähnlich schlecht aus. Schließlich fehlten ihm auch Aussagen darüber, wie die Stadt bei Rückzahlung oder Erlass sicher gehen könne, dass die Vereine nicht schon aus anderen Töpfen Finanzhilfen für Betriebskosten und Ähnliches bekommen hätten.

Entscheidung fällt in Stadtratssitzung

Mit vier Ja-, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung befürwortete der Ausschuss schließlich trotzdem das Ansinnen. Auch wenn, wie Ausschussvorsitzender Wilmut Pflaumbaum (FDP) bemerkte, „wir ja bloß empfehlend sind“, hat der Antrag damit die erste Hürde genommen. Die zweite steht am 4. Mai im Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss an, die dritte am 6. Mai im Hauptausschuss. Eine Entscheidung treffen die Stadträte dann in ihrer Sitzung am 20. Mai.

Für Vereine wie den Kunstverein hängt davon ab, ob sie weiterleben können oder nicht. Denn schon die Betriebskosten für den Sitz im Wasserturm für das Jahr 2019 hat der Verein nur deshalb mit Ach und Krach zahlen können, weil er aus dem Wasserturm ausgezogen ist, alle verbindlichen Verträge gekündigt und veräußert hat, was zu veräußern ging. 2020 sei das Vereinsleben, so Schatzmeisterin Simone Pötschke in den schriftlichen Ausführungen an die Ausschüsse, „völlig zum Erliegen“ gekommen, weil keinerlei Veranstaltungen stattfinden konnten. Kosten seien im Wasserturm angefallen, ohne dass der Verein dort präsent sein durfte. Perspektivisch sei der Verein auch nicht in der Lage, die auf ihn zukommenden Betriebskosten für das Jahr 2021 aufzubringen. „Derzeit ist der Kunstverein nicht mehr arbeitsfähig“, heißt es unmissverständlich in dem Papier. Und: „Die Mitglieder wollen über die Zukunft des Vereins entscheiden, wenn er schuldenfrei ist“.

Auch für die Nutzung des Sportplatzes an der Berliner Chaussee fallen für den SV Chemie Genthin anteilige Betriebskostenzuschüsse an.
Auch für die Nutzung des Sportplatzes an der Berliner Chaussee fallen für den SV Chemie Genthin anteilige Betriebskostenzuschüsse an.
Foto: Susanne Christmann