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Erbe Die Unterschrift sichert den Nachlass

Wer Bescheid weiß, dem fällt es leichter, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Pareyer Senioren haben sich dazu informiert.

Von Natalie Preißler 22.11.2017, 05:00

Parey l Ein Thema, das früher oder später alle angeht, ist die Frage des Erbrechts und der Erbfolge. Um einen Überblick zu schaffen und die Möglichkeit zu nutzen, an eine Expertin Fragen zu stellen, haben die Ortssenioren der Gemeinde Elbe-Parey kurzerhand Bürgermeisterin und Rechtsanwältin Nicole Golz eingeladen.

Mit dem dicken Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bewaffnet, sozusagen die Bibel der Rechtsanwälte, folgte sie der Einladung gern und hatte eine Präsentation mit den wichtigsten Fragen rund ums Erben und Vererben vorbereitet.

Gleich zu Beginn kam die Frage danach, wer wohl ohne hinterlassenes Testament als erstes durch die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt werde. „Und nein, es ist nicht der Ehepartner. Den diese gehören vor dem Gesetz nicht zur Verwandtschaft“, führte Golz aus.

Bei der gesetzlichen Erbfolge gibt es verschiedene Ordnungen nach denen die Familienmitglieder je nach Verwandtschaftsgrad mit einem Pflichtteil bedacht werden.

Es klingt wie eine Textaufgabe aus dem Matheunterricht, doch anhand von einem konkreten Familienbeispiel wird das undurchsichtige Thema für die Ortssenioren und Gäste besser greifbar.

Dennoch wird es beim Thema Ehegattenerbrecht umfangreicher. Ist der so genannte Güterstand in der Ehe geregelt oder nicht? Gibt es eine Gütertrennung oder -gemeinschaft? All diese Fragen haben Auswirkungen auf die Höhe des Erbes, die dem Ehepartner schließlich gesetzlich zusteht.

Interessant fanden die Senioren auch, dass der Staat erbt, wenn es keine Verwandten gibt. „Allerdings nur das positive Vermögen, wogegen Verwandte, wenn sie das Erbe annehmen, auch die möglichen Schulden erben“, erläuterte Golz. Erbt der Staat bleiben die Schulden des Verstorbenen bei den Gläubigern.

Viele Fragen ranken sich auch um die Frage der Form des Testaments. Hier gilt die alte Schule der handschriftlichen Form. Rechtsanwältin Golz rät, neben der zwingend notwendigen Unterschrift auch Ort und Datum unter den letzten Willen zu setzen. Dann sind die Erben für den Fall mehrerer Versionen abgesichert und können sich auf die aktuellsten Aufzeichnungen beziehen.

„Tatsächlich haben nur 20 Prozent der Deutschen ihr Erbe geregelt. Also selbst ein Testament verfasst oder über einen Notar alle geregelt. Das ist erschreckend wenig, wenn man bedenkt, dass man bereits ab dem 16. Lebensjahr mit Notar und ab dem 18. Lebensjahr seinen Nachlass eigenständig regeln kann, bevor im Ernstfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

Auch Notsituationen wurden besprochen. Kommt jemand in die Lage, plötzlich ein Testament verfassen zu müssen, schafft es aber körperlich nicht eigenhändig, besteht die Möglichkeit, ein außerordentliches Testament aufsetzen zu lassen. „Ist kein Notar verfügbar, kann auch der Bürgermeister einer Gemeinde das Testament protokollieren“, überraschte Golz mit einem Fakt, den sie selbst erst kürzlich entdeckt und wohlwollend aufgenommen hatte.