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Stallpflicht Geflügel muss drinnen bleiben

Die Stallpflicht für Geflügel bleibt bestehen. Auch ohne einen Fall im Jerichower Land bleibe die Geflügelpest eine Gefahr.

Von Thomas Pusch 02.03.2021, 00:00

Genthin/Burg l Christoph Kaatz (Bündnis 90/Die Grünen) hatte viel Hoffnung in diese Sitzung gesetzt. Dem promovierten Vogelkundler liegen Geflügel und deren Züchter geichermaßen am Herzen. Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten im vergangenen Jahr keine Ausstellungen stattfinden können, das dauerhafte Eingesperrtsein schade zudem den Tieren, erst recht in der Brutzeit. Und so hatte er in der jüngsten Kreistagssitzung angeregt, das Thema Stallpflicht im Umweltausschuss aufzugreifen. Es wurde auf die Tagesordnung gesetzt, Amtstierarzt Klaus Gase eingeladen. Doch der musste Kaatz’ Hoffnung auf Lockerungen enttäuschen.
„Die Situation hat sich seit Beginn der Stallpflicht nicht verbessert“, sagte Gase. Mitte Dezember vergangenen Jahres hatte der Landkreis die sogenannte Aufstallungspflicht zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen. Das Risiko einer Einschleppung sei nach wie vor hoch. Gerade in der kalten Jahreszeit würden viele Wildvögel befallen. Immer mehr Tiere kämen hinzu, Ausbrüche in Schleswg-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch dem an das Jerichower Land angrenzenden Brandenburg würden die Gefahr untermauern.
„Der Landkreis hat eine sehr hohe Geflügeldichte, sogar die höchste in Sachsen-Anhalt, deswegen sind die Schutzmaßnahmen hier besonders wichtig“, betonte der Veterinär. Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung wie zum Beispiel eine Voliere zu halten. Die Tiere müssen nach oben gegen Einträge wie Kot, mit dem das Virus übertragen wird, geschützt sein, beispielsweise mit einer dichten Abdeckung aus Planen oder Platten. Gegen das Eindringen von Wildvögeln muss eine Seitenbegrenzung aus engmaschigen Netzen oder Drahtgeflechten angebracht werden.
„Jetzt, da die Brut- und Zuchtzeit beginnt, ist das ein sehr großer Schlag gegen die Geflügelzucht“, war Kaatz enttäuscht und wollte wenigstens wissen, ob es denn eine Perspektive gebe, wann Lockerungen möglich seien. „So wie hier“, schaltete sich Ausschussvorsitzender Wolfgang Bernecke (Die Linke) ein und zeigte auf seinen Mund-Nasen-Schutz. „Das kann ich nicht sagen“, musste Gase einen konkreten Zeitplan schuldig bleiben. Gerade der Frühlingszug der Vögel könne die Dichte der Wildvogelpopulationen in den Rastgebieten erhöhen und damit die Virusübertragung und dessen Ausbreitung begünstigen. So würden beispielsweise auch tote, infizierte Wildvögel von Aasfressern aufgenommen, die dann das Virus verbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dies steigere das Risiko der Ansteckung, die den direkten Tod der infizierten Tiere oder deren Tötung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung zur Folge hätten.
Wenn die Vogelzüge durch seien und das Wetter wieder wärmer, werde das Virus ähnlich wie bei Corona schwächer. Das sei der einzige Hoffnungsschimmer, den er geben könne. Die Bedenken von Kaatz für Tier und Züchter konnte der Amtstierarzt nachvollziehen, doch brachte er noch einen anderen Aspekt ins Spiel. „Das Schlimmste im Tierschutz ist doch, wenn Tiere getötet werden, und das müssen wir unbedingt vermeiden“, sagte Gase. Nicht nur Christoph Kaatz nickte zustimmend.