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Gemeinschaft Einheitlicher Preis ab 1. Juli

Für die öffentlichen Einrichtungen Genthins gibt es jetzt eine einheitliche Benutzungs- und Entgeltordnung.

Von Kristin Schulze 27.06.2017, 21:10

Genthin l Der Stadtrat hat die Entgeltordnung in der vergangenen Woche beschlossen, sie gilt ab dem 1. Juli. Bei den Einrichtungen geht es vor allem um die Gemeinschaftshäuser der Dörfer, deren Nutzung bisher in den Orten geregelt wurde. Das führte zu unterschiedlichen Voraussetzungen, sagt Bürgermeister Thomas Barz. Eine einheitliche Regelung müsse her.

Die Verwaltung schlug vor pro Quadratmeter einen Euro Nutzungsgebühr zu erheben und dort Abstriche zu machen, wo der Zustand nur befriedigend ist. In der Beschlussvorlage heißt es, Abstriche müssten im Gemeindehaus Gladau, dem Jugendclub Tucheim und dem Preußenhaus Mützel gemacht werden. Sanitäre Anlagen sowie Allgemeinszustand entsprächen nicht dem Standard.

Der Vorschlag wurde in Ortschaftsräten und Ausschüssen kontrovers diskutiert. Besonders in den Dörfern zeichnete sich eine Ablehnung der Entgeltordnung ab. Ein Kompromiss wurde erarbeitet. Es sollten nur noch 50 Cent pro Quadratmeter fällig werden, außerdem wurde für die Klapperhalle auf Grund ihrer Größe und der unterschiedlichen Inanspruchnahme eine Von-bis-Spanne festgesetzt. Wer sie kommerziell nutzen will, muss nun 400 bis 770 Euro zahlen. Kommerzielle Nutzung zielt auf Gewinn, erklärt Thomas Barz.

Das wären zum Beispiel Verkaufs- oder Infoveranstaltungen von Unternehmen. „Nutzungen kommerzieller Art finden nur in äußerst geringem Umfang statt“, sagt Barz. Häufiger sei die nichtkommerzielle Nutzung, wenn jemand zum Beispiel seinen Geburtstag im Gemeinschaftshaus feiert. Dann werden 50 Prozent der Gebühren fällig.

Um in Parchen zu bleiben, wer seinen Geburtstag in der Klapperhalle feiert, zahlt etwa 350 Euro, wer ins Klapperstübchen einlädt, muss 80 Euro Euro einplanen.

Im Stadtrat sagte Parchens Ortsbürgermeister Dr. Hubert Schwandt (FFW Parchen): „Die erste Fassung haben wir abgelehnt, mit der jetzigen können wir leben, wenn auch mit Bauchschmerzen.“

Mit der Begegnungsstätte Süd V wurde auch ein Genthiner Gebäude in die Entgeltordnung aufgenommen. Dafür hatte sich der Kulturausschuss am 14. Juni ausgesprochen.

Harry Czeke (Linke) sagte, dass diese Einrichtung unbedingt weiter betrieben werden solle. „Viele Menschen in Genthin Süd fühlen sich vernachlässigt, darum muss die Begegnungsstätte erhalten bleiben.“

Thomas Barz sagte, dass die Stadt als Eigentümer die Kosten für das Objekt trägt und der Kultur- und Freizeitverein Süd V es weiterhin nutzen kann.

Nicht alle müssen für die Objekte und Flächen zahlen: Alle Objekte stehen Vereinen und Verbänden weiterhin kostenfrei zur Verfügung. Auch wenn sie darin Feiern oder andere Veranstaltungen durchführen. Ausnahme: Wenn von den Besuchern Eintritt genommen wird, müssen 50 Prozent des Nutzungsentgelts gezahlt werden.

Für die Abgabe und Rücknahme der Objekte sind die Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher oder ein Mitarbeiter der Verwaltung zuständig. Übernehmen die Ortschefs das selbst, bekommen sie 10 Euro pro Nutzung zusätzlich zu den sonstigen Zuschüssen für das Budget der Ortschaft.