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Gerichtsverfahren Genthiner Stadtchef bekommt Recht

Erfolg für den Genthiner Bürgermeister. Im zweiten Verfahren, das den Genthiner Tourismusverein betrifft, gab ihm die Richterin Recht.

Von Mike Fleske 25.11.2020, 00:01

Genthin/Burg l Die Urteilsverkündung am Burger Amtsgericht war kurz und schmerzlos. Es werde festgestellt, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Genthiner Tourismusvereins vom 18. November 2019 nichtig seien, stellte die Vorsitzende Richterin fest. Hinfällig sind damit nicht nur formale Dinge wie die Einladung, die Feststellung der Beschlussfähigkeit und die Bestätigung der Tagesordnung, sondern besonders auch zwei Personalien. Denn zu diesem Termin wurden die Vereinsmitglieder Sandra Hollerith zur Schatzmeisterin und Christoph Michel zum Beiratsmitglied gewählt. Diese Wahl ist nun ebenfalls hinfällig.

Damit hat Matthias Günther bei dieser Klage Recht bekommen. Aus seiner Sicht war die bei der Mitgliederversammlung durchgeführte Wahl an der Stadt Genthin vorbeigelaufen und möglicherweise nicht zu deren Nutzen. Mit der Klage habe er Schaden von der Stadt Genthin abwenden wollen, das hatte Günther in der Vergangenheit als Begründung für sein juristisches Vorgehen genannt. Nun sieht er sich gewissermaßen bestätigt. „Das Amtsgericht hat sich dazu heute deutlich geäußert und diese Klarheit ist hilfreich“, meinte Günther in einer ersten Stellungnahme gegenüber der Volksstimme. Allerdings sei auch nach dem Urteil noch nicht alles erledigt.

„Es hat weitere Mitgliederversammlungen gegeben, bei denen neue Pflöcke eingeschlagen wurden, diese müssten nun auch wieder rückgängig gemacht werden“, sagte der Bürgermeister. Allerdings könne er über den Weg dahin noch nichts sagen. „Wir werden uns dazu besprechen und zuvor auch die mögliche Urteilsbegründung abwarten.“

Da diese noch nicht vorliege, sei es schwer, Aussagen zu treffen, äußerte sich Jerichows Bürgermeister Harald Bothe, der Wie die Bürgermeisterin von Elbe-Parey Nicole Golz sozusagen zur beklagten Seite gehörte. Golz äußerte sich auf Volksstimme-Anfrage nicht. Bothe bestätigt, dass es am Am 17. September 2020 eine Mitgliederversammlung des Tourismusvereins gegeben hat, auf der die von Matthias Günther kritisierten Tagesordnungspunkte erneut beschlossen wurden. „Also müsste auch dagegen Klage erhoben werden“, macht Bothe deutlich und stellte die Frage, wie lange die Stadt Genthin beziehungsweise der Stadtrat noch tatenlos zusehen wolle. Matthias Günther lehne seiner Meinung nach jede Verständigung ab. Während bei Harald Bothe immer noch deutliche Verärgerung zu spüren ist, auch weil es zu einer Vorstandssitzung im September nicht gekommen war, ist der Genthiner Bürgermeister vorsichtig versöhnlich: „Ich hoffe sehr, dass wir jetzt im Tourismusverein wieder zu einem konstruktiven Miteinander und zur Einhaltung der Regeln kommen, nachdem alle vorangegangenen Versuche, die Sache gütlich und ohne gerichtliche Hilfe zu regeln, gescheitert waren.“

Er erklärte, dass es sich bei der Klage nicht um ein Verfahren von ihm gegen die beiden anderen Bürgermeister handele – die drei Bürgermeister bilden den Vorstand des Tourismusvereins. Laut Günther habe die Stadt Genthin in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Tourismusvereins gegen den Tourismusverein geklagt. Möglicherweise muss dieser nun auch mit Kosten rechnen, da das Urteil auch vorsieht, dass die beklagte Seite für die Kosten des Verfahrens aufkommt. Günther macht aber auch deutlich: „In diesem Rechtsstreit geht es allein darum sicherzustellen, dass der Tourismusverein so geführt wird, wie es Gesetz und Satzung vorsehen.“

Und das scheint weiterhin schwierig zu sein. Die Richterin hatte Anfang November in der mündlichen Verhandlung geäußert, dass etwa die Satzung des Vereins stark überarbeitungsbedürftig sei. Sie sah dabei an mehreren Stellen deutliche Mängel. Auch bei der verhandelten Mitgliederversammlung hatte sie bereits in der ersten Verhandlung relativ deutlich auf Formfehler hingewiesen. Damit steht der Tourismusverein weiterhin am Scheideweg. Seit längerem gibt es Unstimmigkeiten. Im Oktober war am Amtsgericht eine Klage des Genthiner Bürgermeisters abgewiesen worden. Mit dieser wollte er sich von seinen Vorstandskollegen Informationen zur Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft (QSG) erstreiten. Bei dieser ist der Tourismusverein Alleingesellschafter. Mit seiner Klage hatte Günther erreichen wollen, dass ihm Golz und Bothe Informationen zu unternehmerischen Entscheidungen der Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft (QSG) preisgeben.

Diese Konstruktion wird auch im Sonderstadtrat am Donnerstag (17 Uhr, Stadtkulturhaus) thematisiert werden. Auf der Tagesordnung steht der Punkt „Unregelmäßigkeiten gegen Gesetz und Satzung in Tourismusverein und QSG“.