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Gründerzentrum Kontroverse um Pauschalbetrag

In den Genthiner Fachgremien wurde zum Rahmenvertrag mit dem TGZ beraten.

Von Mike Fleske 09.12.2019, 00:01

Genthin l Das Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) solle sich stärker und sichtbarer in Bereichen der Wirtschaftsförderung in der Region engagieren, das ist eine Forderung, die in den Genthiner Fachgremien Wirtschafts- und Umweltausschuss sowie Hauptausschuss geäußert werden. Grundlage zur Umsetzung dieser Forderung solle der bereits vorliegende Entwurf für einen Rahmenvertrag zwischen TGZ und Stadt sein, den nach der Bestätigung in Genthin, auch der Landkreis übernehmen möchte.

In beiden Ausschüssen wurden in der vergangenen Woche Forderungen laut, wonach das TGZ sich mehr im Bereich der Wirtschaftsförderung, etwa Begleitung von Unternehmensansiedlungen, die Akquise von Unternehmen oder der Pflege und Weiterentwicklung von bestehenden Unternehmen engagieren solle. Auch wurde ein Unternehmertreffen vorgeschlagen, bei dem das TGZ sich den ansässigen Betrieben vorstellen solle.

Mit Blick auf die Jahre davor konnte Heinke verdeutlichen, dass rund 80 Prozent der vom TGZ begleiteten Gründer immer noch am Markt seien, dass die Kurse demnach eine solide Basis für das Wirtschaften seien.

TGZ-Geschäftsführerin Elisa Heinke war in beiden Ausschüssen anwesend und machte deutlich, dass sie für die Wirtschaftsförderung konkrete Aufträge seitens der Stadt benötige. Bereits jetzt sind die Mitarbeiter ohnehin umfänglich tätig. So habe es in den Jahren 2018 und 2019 jeweils drei Gründerkurse gegeben, mit jeweils rund 40 Teilnehmern. Auch hätte es 2019 99 Kontakte zu potenziellen Gründern gegeben (2018: 78).

Zudem gäbe es ein umfangreiches Netzwerk im Landkreis, zu dem die Wirtschaftsjunioren, die Service-Clubs, der Verein Wirtschaft im Jerichower Land und die Frauen-Union gehören. Darüber hinaus auch die Guericke-Universität Magdeburg und die Landkreise in der Altmark, der Börde und die Stadt Magdeburg. Darüber hinaus betätige sich das TGZ im Bereich Schule und Wirtschaft, etwa mit den Jobmeetings, an denen 23 Unternehmen aus dem Landkreis teilgenommen haben, davon zehn aus Genthin.

Zudem gäbe es Projekte mit Genthiner Unternehmen und Schulen aus dem Landkreis, die im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. Dazu gehören auch Aktionen im Bereich der Digitalisierung, ähnlich dem sogenannten Digi-Camp in diesem Jahr.

Betreffend des minus im vergangenen Jahr machte Heinke deutlich: „Wir mussten das TGZ, insbesondere durch die Regeln der Datenschutzgrundverordnung neu aufstellen.“ So seien die eigenen Mitarbeiter geschult und ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt worden, was auch den unternehmen der Region zugutekam.

„In diesem Jahr haben wir unsere Auftragslage von Unternehmen verbessert und sehen einer schwarzen Null entgegen.“ Um die Finanzierung ging es vor allem im Wirtschaftsausschuss. Laut des Rahmenvertrages, wollen sich Stadt Genthin und Landkreis die Kosten von 60.000 Euro teilen. „Warum zahlt die Stadt genau so viel, wie der Landkreis, dessen Teil die Stadt ist?“, wollte der Ausschussvorsitzende Horst Leiste (SPD) wissen.

Die Stadt habe durch den Standort des TGZ besondere Vorteile und die Genthiner Unternehmen profitieren in höherem Maße von den Angeboten des TGZ. Cord-Jürgen Jehle, als sachkundiger Einwohner in der Sitzung zugegen, begründete die Kostenaufteilung mit der Gründungssituation Anfang der 90er Jahre.

„Damals wurde das TGZ von zwei Landkreisen Burg und Genthin ins Leben gerufen.“ Die Trägerschaft habe sich auf dieser Grundlage weiterentwickelt, auch nach Gründung des Landkreises Jerichower Land.

Weniger mit den Kosten als solcher, sondern mehr mit der detaillierten Aufschlüsselung der Arbeitsstunden gingen die Ausschussmitglieder ins Gericht. „Wir wollen einen Pauschalbetrag von 30.000 Euro für 750 Arbeitsstunden und bestimmte Tätigkeiten, aber keine stundengenaue Abrechnung dieser Tätigkeiten“, machten die Ausschussmitglieder deutlich.

Diese Abrechnung bringe eine erhöhte Bürokratie mit sich, hatte Elisa Heinke zuvor ausgeführt. Allerdings pochte Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) auf die stundengenaue Bezifferung für Tätigkeiten wie etwa Standortberatung oder Öffentlichkeitsarbeit: „Wie soll eine Leistung abgerechnet werden, wenn der Arbeitsaufwand nicht exakt niedergelegt ist?“, fragte er und lehnte die Pauschalregelung ab.

Dennoch wurde seitens des Wirtschaftsausschusses die Pauschalregelung mit Nennung der Tätigkeiten aber ohne Stundenvorgaben für die weiteren Beratungen empfohlen. Im Hauptausschuss sollte es ursprünglich eine weitere Ausarbeitung des Vertrages im nicht öffentlichen Teil geben.

Diesen Tagesordnungspunkt hatte der Bürgermeister aber im Vorfeld zurückgezogen. Der Rahmenvertrag wird im kommenden Jahr durch die städtischen Gremien laufen und muss dann vom Stadtrat auf den Weg gebracht werden.