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Heimatgeschichte Genthiner Autokennzeichen im Wandel

Vor 100 Jahren begann das Zeitalter der Autokennzeichen. In Genthin haben sich die Hinweise auf den Schildern mehrfach geändert.

Von Stefan Menzel 29.01.2020, 04:00

Genthin l Seit mehr als 100 Jahren müssen Autobesitzer ihre Vehikel mit amtlichen Schildern kennzeichnen. Am Beispiel von Genthin lässt sich der mehrfache Wechsel der Registrierungssysteme gut nachvollziehen. Es war ein langer Weg von „IM“ bis „GNT“.

Doch wer war schuld, dass Genthiner Autofahrer ein Kennzeichen anschaffen mussten? Die Autofahrer oder die Fußgänger? Fakt ist: Der Zwang, Kraftfahrzeuge mit Nummern zu versehen, entstand als kritische Reaktion des „nichtmotorisierten Publikums“ auf die höheren Geschwindigkeiten. Die ersten Kennzeichen tauchten in Frankreich auf. Frankreichs Pionierrolle in der Vergabe von polizeilichen Kennzeichen führte auch im Deutschen Reich zur Überlegung, den steigenden Verkehr durch Vergabe von polizeilichen Kennzeichen zu organisieren und zu überwachen.

Hessen führte als erster deutscher Bundesstaat im Jahre 1900 die erste landesweite Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ein, andere Länder des Deutschen Reiches folgten bis 1901. Bekannt ist, dass alle Kraftfahrzeugbesitzer in der preußischen Provinz Sachsen ab 1902 das „M“ als Unterscheidungszeichen tragen mussten. Doch der individuelle Kraftverkehr nahm zu, sodass eine Neuregelung gefunden werden musste. Ab 1. Oktober 1906 trat nach einer Entscheidung im Deutschen Bundesrat eine reichseinheitliche Vergabe von Kennzeichen in Kraft. Preußen musste künftig die römische Eins als Unterscheidungszeichen setzen, Bayern die römische Zwei und mehr. Alle Kraftfahrzeuge in der preußischen Provinz Sachsen trugen das Unterscheidungszeichen IM, der Regierungsbezirk Magdeburg, zu dem auch die Stadt Genthin mit dem Kreis Jerichow II gehörte, bekam die Kennzeichenblöcke IM 1-350, 1001-2000, 4001-5000 zugeteilt.

Das Ende des 1. Weltkrieges markiert eine Zäsur für das Deutsche Reich. Trotz der notwendigen territorialen Änderungen blieb die alte Kennzeichensystematik für die Provinz Sachsen mit IM als Unterscheidungszeichen weitgehend bestehen – nicht zuletzt wegen der föderalen Struktur des Deutschen Reiches. Der Individualverkehr nahm zu, es mussten weitere Nummernblöcke beim Regierungsbezirk Magdeburg bis 1926/27 eingeführt werden. Erst als das alte System mit der unübersichtlichen Verteilung zum Hindernis wurde, erfolgte eine Neuverteilung.

Eine sinnvolle Lösung war die Zulassung der Kraftfahrzeuge auf der Kreisebene unter Vergabe größerer Kontingente für die Erkennungsnummern.

Zum Jahreswechsel 1927/28 erhielt das Landratsamt in Genthin für den Kreis Jerichow II folgende Nummernblöcke zugewiesen, die bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges für alle im Kreis Jerichow II zugelassenen Fahrzeuge galten: IM 22201-25200, IM 143501-146500, IM 192001-192500. Nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 forderten die sowjetischen Besatzer eine Registrierung aller Fahrzeuge in Genthin. So trat ab Herbst 1945 eine neue Regelung der sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Kraft. Die preußische Provinz Sachsen erhielt das Unterscheidungszeichen SP (Sachsen Provinz).

Die SMAD teilte entsprechend eines Verteilungsschlüssels, die Erkennungsnummern nach Zulassungsstellen auf, um den unterschiedlichen Einwohnerzahlen in den Kommunen Rechnung zu tragen. Zu einer weiteren Veränderung kam es im Herbst 1947. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 232/47 „Durchführung der Neuregistrierung des deutschen Kraftfahrzeugparks in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ vom 9. Oktober 1947 erfolgte gemäß den alliierten Forderungen die Neuregistrierung aller Kraftfahrzeuge durch die Vergabe eines einheitlichen Kennzeichens in allen vier Besatzungszonen. Das nunmehrige Land Sachsen-Anhalt erhielt das Kürzel SN (SN = Sowjetische Besatzungszone Sachsen-Anhalt). Während die beiden Buchstaben die Besatzungszone und das jeweilige Land anzeigten, folgte die Nummerierung bestehend aus sechs Ziffern. Die ersten beiden Ziffern bezeichneten als Unterscheidungszeichen die Zulassungsstellen, die folgenden vier Ziffern die Erkennungsnummer des Kraftfahrzeuges.

So erhielten alle im Landkreis Genthin zugelassenen Fahrzeuge ab 1948 die Nummern SN 25-0001 ff. Auch nach der Gründung der DDR blieb das alliierte Kennzeichensystem bestehen, bis die Volkskammer die territoriale Neuordnung der Verwaltungsgrenzen des Landes beschloss. Seit Sommer 1952 gab es 14 Bezirke und Berlin, der territorial veränderte Landkreis Genthin wurde dem neu gegründeten Bezirk Magdeburg zugeordnet.

Im Rahmen dieses Neuzuschnittes musste auch ein neues Kennzeichensystem eingeführt werden. Für den Bezirk Magdeburg galten ab April 1953 die Buchstaben H und M als Unterscheidungszeichen, die Volkspolizeikreisämter waren für die Zulassung der Fahrzeuge zuständig. Ein umfangreicher Verteilungsschlüssel regelte die Zuweisung der Kennzeichen nach Kreisen und Kraftfahrzeugtypen. Mit der Wende 1989/90 fand auch dieses System sein Ende.

Und: Die Volkspolizei in Genthin war nun nicht mehr zuständig, die Kfz-Anmeldung kam wieder in die Kommunalverwaltung. In den ostdeutschen Bundesländern wurden bis zum 31. Dezember 1990 übergangsweise Fahrzeuge nach dem DDR-Kennzeichensystem zugelassen. Seit dem 1. Januar 1991 kann man ein in Genthin registriertes Fahrzeug eindeutig an den drei Buchstaben „GNT“ erkennen. Doch mit der Vereinigung der Landkreise Burg und Genthin zum Landkreis Jerichower Land im Jahre 1994 wurde „JL“ als Unterscheidungszeichen eingeführt. Erst die Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ermöglichte es allen Genthinern, seit November 2012 ihre Fahrzeuge wahlweise wieder unter GNT oder JL zuzulassen.