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Internet Keine Hetze gegen Stadträte

Nach den Angriffen gegen Genthiner Stadträte im Internet äußern sich die Betreiber des "Genthiner Beobachters".

Von Mike Fleske 08.06.2018, 01:01

Genthin l Heftiger Kritik waren die Genthiner Stadträte im Facebook-Portal „Genthiner Beobachter“ ausgesetzt. Dort war neulich ein Artikel eines Onlineportals zum Rückzug des Investors „Seraplant“ verlinkt worden, unter dem sich eine Reihe von Kommentaren befanden, in denen die Stadträte zum Teil unsachlich angegangen wurden.

Der Stadtrat wurde als eine „Truppe alter Säcke“ diffamiert, die nicht mehr „alle Latten am Zaun“ hätte. Ihm wurde nahegelegt zurückzutreten, um endlich Jüngeren den Vortritt zu lassen. Es dauere nicht mehr lange, „bis der Pöbel den Stadtrat mit der Forke durch Genthin jage“, hieß es beispielsweise.

Mittlerweile ist sowohl die Verlinkung als auch die Kommentierung aus dem Netz verschwunden. Die Administratoren (Verwalter) der Seite „Genthiner Beobachter“ haben dazu auf Volksstimme-Anfrage mitgeteilt: „Negative Kommentare unter dem Beitrag zu Seraplant haben wir nicht bewusst zugelassen.“

Immer wieder seien Kommentare gelöscht worden. Letztlich habe man sich entschlossen, den gesamten Beitrag von der Seite zu entfernen. „Die Sache schien völlig außer Kontrolle zu geraten, so dass dies die letzte Möglichkeit für uns war.“

Man sei, heißt es seitens der Betreiber, um einen sachlichen und freundlichen Umgang bemüht. „Unangebrachte und beleidigende Kommentare werden und wurden bei uns immer umgehend nach Sichtung gelöscht und der Urheber gegebenenfalls auf unserer Seite gesperrt.“ Mittlerweile ist man um Schadensbegrenzung bemüht: „Die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten für Mitglieder des Genthiner Stadtrates waren von uns weder gewollt, noch bewusst als Ziel gesetzt.“

Damit glätten sich die Wogen möglicherweise wieder etwas, nachdem sich einige Stadträte, unter ihnen der Grüne Lutz Nitz, deutlich gegen die Kommentare gewehrt haben: „„Ich vermisse in diesen Kommentaren den Respekt“, sagte er in der Bauausschusssitzung und fragte: „Müssen wir uns das gefallen lassen?“

Muss der Stadtrat nicht. Allerdings wäre eine Gegenwehr mit einigem Aufwand verbunden. Würde der Stadtrat einen Strafantrag wegen Beleidigung oder Verleumdung anstreben wollen, müsste er dazu erst einen entsprechenden Beschluss fassen, heißt es von Landkreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann.

Dadurch würde der Bürgermeister mit einem Auftrag ausgestattet. Dass es dazu kommt, ist fraglich, denn viele Stadträte messen den Äußerungen nicht so viel Bedeutung zu, als dass sich ein solches Vorgehen lohnen würde.