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Kita-Plätze Geburtenspitze bereitet Sorgen

Die Versorgung mit Kita-Plätzen in der Einheitsgemeinde Genthin war Thema im Bauausschuss.

Von Mike Fleske 30.11.2016, 05:00

Genthin l „In der Bürgermeistersprechstunde wurde das Problem der Kita-Plätze in Gladau angesprochen“, brachte Klaus Voth (CDU), Ortsbürgermeister in Gladau das Thema „Kita-Plätze“ am Rande der Investitionsberatungen in den Bau- und Vergabeausschuss ein. Genthins Bürgermeister Thomas Barz (parteilos) kannte die Anfrage und machte deutlich: „Verbindliche Zusagen das Jahr 2019 betreffend können derzeit nicht gemacht werden.“ Im Moment gäbe es besonders in den Ortschaften eine hohe Zahl an Kindern.

„Wir sind in den Einrichtungen voll, haben uns aber gekümmert.“ Man müsse kein Kind abweisen und könne Eltern derzeit Kita-Plätze anbieten. Franz Schuster (LWG Fiener) verwies darauf, auch die Kita Tucheim nicht aus den Augen zu verlieren. „Dort gibt es ähnliche Probleme“, fügte er hinzu. Dort hat die Stadt bereits reagiert und eine Ausnahmegenehmigung auf Überschreitung der Kapazität gemäß Betriebserlaubnis seitens des Landkreises Jerichower Land beantragt. Dieser ist seitens des Kreises entsprochen worden.

„Hier wurde eine Überschreitung der Kapazität für Krippenkinder von 24 Kindern gemäß Betriebserlaubnis auf maximal 28 Kinder in Aussicht gestellt“, informierte der Bürgermeister die Volksstimme. Problematischer sei die Betreuung der Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt. „Hier wird derzeit und auch in den nächsten Jahren die Kapazität von 40 Kindergartenkindern stark überschritten.“ Der Wechsel der Kinder vom Krippen- in den Kindergartenbereich ist gesetzlich mit Ablauf nach dem Ende des dritten Lebensjahres vorgeschrieben.

„Aber auch hier kann ich die Eltern beruhigen. Es wird kein Betreuungsvertrag gekündigt, nur weil das Kind ein Kindergartenkind wird.“ Neben der Kita in Gladau sind auch die anderen Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt in Mützel, und in Parchen aktuell ausgelastet. Auch dort liegen zahlreiche Anmeldungen für das kommende Jahr vor und es werden Ausnahmegenehmigungen auf Überschreitung der Kapazitäten um ein bis zwei Krippen-Kinder erforderlich sein.

„Zudem zeichnen sich Überschreitungen der Kapazität der Kindergartenkinder ab, was zu weiteren Ausnahmegenehmigungen führen wird.“ Derzeit gäbe es eine Geburtenspitze, machte der Bürgermeister während der Bauausschusssitzung deutlich. „Wir können alle Einrichtungen erhalten.“ In Tucheim sei der Situation mit einem überarbeiteten Raumkonzept begegnet worden. Das sei in anderen Einrichtungen nicht möglich. „In Mützel und Gladau können wir dieses Konzept nicht ändern“, erläuterte der Bürgermeister.

Dennoch versuche man, die Wünsche der Eltern nach einem heimatnahen Krippen- bzw. Kita-Platz zu erfüllen. „Aber manchmal ist es nicht die Kita vor Ort, sondern die nächst entfernte Einrichtung.“ Durch die Bemühungen der Stadt Genthin gäbe es keine Auswirkungen durch das Leipziger Urteil.´Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober entschieden, dass Eltern Schadensersatz verlangen können, wenn ihnen Gemeinden keinen Kita-Platz anbieten. Erstritten haben die Urteile drei Mütter aus Leipzig. Derzeit wird am Oberlandesgericht Dresden geprüft, ob der Stadt Leipzig Fehler unterlaufen sind, etwa weil sie den Bedarf an Kita-Plätzen falsch eingeschätzt hat.