1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Wie voll sind Genthins Kindergärten?

Kita Wie voll sind Genthins Kindergärten?

Dass wieder mehr Kinder geboren werden, ist eine gute Nachricht. Doch reichen die Kita-Plätze in Genthin?

Von Bettina Schütze 04.09.2017, 01:01

Gladau/Genthin l Die Gladauer Kindergarten „Storchennest“ war Thema im Ortschaftsrat des Dorfes. Dort sagte Klaus Voth, dass sie sprichwörtlich aufgrund einer vollen Auslastung „aus allen Nähten“ platzen würde. Deshalb hätte es kürzlich einen Vor-Ort-Termin in der Kita gegeben. „Die Ortschaftsräte wollen sich speziell für die Gladauer Kinder einsetzen, so dass diese nicht in andere Kitas ausweichen müssen“, so Ortschef Klaus Voth.

Genthins Bürgermeister Thomas Barz sagt dazu auf Volksstimme-Nachfrage, dass die Kita „nicht aus allen Nähten platzt“. Sie sei „schlicht gemäß Kapazität laut Betriebserlaubnis ausgelastet“. Das sei dem Ortschaftsrat beim Vororttermin im Juli mitgeteilt worden.

In der Gladauer Kita können 10 Krippen- und 15 Kindergartenkinder betreut werden. Momentan würde dort laut Barz ein Kind mehr betreut. Dafür liegt eine Genehmigung vom Landkreis vor. Ab Oktober besuchen wieder 25 Kinder die Einrichtung. „Die 25 Plätze werden also insgesamt nicht überschritten“, sagt Barz.

Probleme räumt der Stadtchef bei den Plätzen für Kinder über drei Jahren, also den Kindergartenkindern, ein. Durch den altersbedingten Wechsel mit drei Jahren der aktuell betreuten Krippenkinder in den Kindergartenbereich wird die Anzahl der Kindergartenkinder teilweise bis auf 20 Kinder ansteigen. Das könne zwar durch weniger Krippenkinder kompensiert werden, allerdings können keine zusätzlichen Kinder ab drei Jahren aufgenommen werden.

Trotzdem zeigt sich Barz irritiert von der Diskussion im Gladauer Rat. „Generell können Anträge auf Neuaufnahme von Krippenkindern zum gewünschten Termin berücksichtigt werden.“ Es sei bisher überhaupt kein Thema gewesen, Gladauer Kinder in anderen Einrichtungen betreuen zu lassen.

Allerdings räumt der Bürgermeister ein, dass ein Antrag abgelehnt worden sei. „Es ging um ein Kindergartenkind (über drei Jahre), das nicht in Gladau wohnt und einen Platz in seinem aktuellen Wohnort hat.“ Grundsätzlich gelte, dass in so einem Fall Ausweichplätze angeboten werden.

Insgesamt gebe es laut Barz keine großen Wartezeiten auf einen Betreuungsplatz in den vier städtischen Kindertageseinrichtungen. „Anträge können in der Regel zum gewünschten Termin berücksichtigt werden. Ansonsten sind wir bemüht, gemeinsam mit den Eltern nach Alternativen zu suchen und finden diese auch meist.“

Alle Kindergärten im Stadtgebiet finden sich in freier Trägerschaft, die auf den Dörfern verantwortet die Stadt. Die Kita „Unter den Eichen“ in Mützel ist mit aktuell 30 Kindern und einer Kapazität von eben 30 Plätzen zu 100 Prozent ausgelastet. Anträge für 2018 könnten laut Barz aber wunschgemäß berücksichtigt werden.

Ähnlich sieht es bei den Parchener„Parkspatzen“ aus. Hier ist Platz für 58 Kinder. 55 werden aktuell betreut, davon 13 in der Krippe, 24 im Kindergarten und 18 im Hort. „Auch hier können Anträge zum gewünschten Termin berücksichtigt werden“, sagt Barz.

Problematischer ist die Lage in Tucheim. Hier gibt es mehr Kinder als die Kita „Spatzenhausen“ Plätze hat. Laut Barz würden Stadt, Landkreis und Einrichtung gemeinsam nach Lösungen suchen. „Bei einer Gesamtkapazität von 109 Plätzen werden aktuell 107 Kinder betreut.“ Allerdings sind nur 24 dieser Plätze für Krippenkinder, tatsächlich werden in Tucheim aber 28 Kinder unter drei Jahren betreut. „Das wird sich auch in nächster Zeit nicht ändern, da bereits bis Ende 2018 die 28 Krippenplätze durch Anmeldungen ausgelastet sind“, sagt Barz. Es ist außerdem eine einfache Rechnung, dass es auch im Kindergarten bald eng wird, denn mit drei Jahren wechseln die aktuellen Krippenknirpse zu den Großen. Ein handfestes Problem sei aber auch das laut Barz nicht. „Dadurch, dass weniger Hortkinder betreut werden, kann das in der Gesamtkapazität kompensiert werden.“ Auch in Tucheim seien die Betreuungsplätze unter dem Strich für die vorliegenden Anträge ausreichend.