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Klage Tourismusverein-Satzung mit gravierenden Mängeln

Richterin sieht Einladung zur Mitgliederversammlung des Genthiner Tourismusvereins als nicht Satzungsgerecht.

Von Mike Fleske 03.11.2020, 15:55

Genthin/Burg l "Sie haben nicht ordnungsgemäß eingeladen", mit diesem kurzem aber zentralen Satz, las Richterin Ulrike Walter den Verfahrensbetiligten deutlich die Leviten. Vor dem Burger Amtsgericht gab es am Dienstag eine neuerliche Verhandlung von Genthins Bürgermeister Matthias Günther gegen seine beiden Amtskollegen Nicole Golz (Elbe-Parey) und Harald Bothe (Jerichow, alle parteilos) im Streit um den Tourismusverein. Sie alle bilden den Vereinsvorstand.

Diesmal ging es im wesentlichen um Formfehler bei der Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 18. November 2019, von der der Genthiner Bürgermeister sagt, dass diese nicht rechtmäßig zustande gekommen sei. Hintergrund: Just an diesem Termin wurden die neuen Vorstandsmitglieder, Sandra Hollerith als Schatzmeisterin und Christoph Michel als Beiratsmitglied gewählt.

Richterin Walter legte zu Beginn der mündlichen Verhandlung das Protokoll der Sitzung des Tourismusvereins von 31. Juni und einen darauf folgenden Berichtigungsbeschluss zugrunde, in denen die Einberufung einer Mitgliederversammlung fixiert wurde. Dabei ließ sie keinen Zweifel daran, dass sie die Terminierung für eine Absichtserklärung, nicht aber für eine formal richtige Einladung hielt. Diese müsste vom Gesamtvorstand einberufen werden, und das sei nicht geschehen.

Die Satzung des Tourismusvereins sei ohnehin stark überarbeitungsbedürftig, machte Richterin Walter deutlich und griff etwa die Tatsache heraus, dass laut Satzung der Vertreter einer Institution, dessen Einrichtung Mitglied im Verein sei, für fünf Jahre gewählt werde, nicht geregelt sei aber, was mit dem Vorstandsposten passiert, wenn dieser Vertreter aus seiner Funktion ausscheide. Konkret: Bleibt ein Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Mitglied im Vorstand, auch wenn er längst nicht mehr für die Gesellschaft arbeitet? Überhaupt sah sie an mehreren Stellen gravierende Mängel, die aber vom Verein selbst behoben werden müssten. Eine Entscheidung soll am 24. November verkündet werden.