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Mehrwertsteuer Wem nützt die Senkung?

Seit 1. Juli gilt der veränderte Mehrwertsteuersatz. Viele Genthiner Geschäfte geben die Senkung weiter, die Ersparnisse sind oft gering.

Von Julia Irrling 10.07.2020, 01:01

Genthin l Als die Kundin das Spielwarengeschäft verlässt, hat sie einen knappen Euro gespart. „Ach so“, sagt sie, angesprochen auf die Mehrwertsteuersenkung, „stimmt ja“. Vor allem bei kleineren Beträgen fällt sie oft kaum auf: Seit dem 1. Juni ist der normale Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16, der reduzierte von sieben auf fünf Prozent gesunken. Diese Umstellung gilt bis zum 31. Dezember diesen Jahres.

Landes-Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) begrüßt die Absenkung. „Anders als andere, gezielte Unterstützungsprogramme für Unternehmen kommt diese Maßnahme allen Konsumenten zugute“, teilt er mit. Am meisten profitiere derjenige, der größere Anschaffungen tätigt, wie beispielsweise der Erwerb neuer Möbel oder eines Autos.

Die Weitergabe der Senkung an den Kunden ist den Unternehmen überlassen. Für Silvia Roßmann vom Spielwarengeschäft „Ideen von A-Z“ war das keine große Frage. „Natürlich geben wir das an die Kunden weiter“, sagt sie. Eine aufwendige Umstellung sei das nicht gewesen, weil das Geschäft mit einem Warenwirtschaftssystem arbeitet. „Wir haben die Waren nicht umetikettiert, der Betrag wird von der Kasse automatisch abgezogen“, erklärt Roßmann. Viele ihrer Kollegen im Fachhandelsverband „duo schreib und spiel“ würden das ebenso handhaben. Doch es gebe auch ein paar Unternehmen, die eine Weitergabe aufgrund des Aufwandes scheuten. „Das sind vor allem Unternehmen ohne Warenwirtschaftsystem“, sagt Roßmann.

Ohne Warenwirtschaftssystem kommt Heike Kurtz von „Heikes Modeboutique“ aus. Die Inhaberin des Bekleidungsgeschäftes lässt ihre Kunden dennoch von der Steuersenkung profitieren. Da sie in ihrem Laden oft wiederkehrende Preise hat, hat sie sich eine Liste mit alten und neuen Preisen angefertigt. Doch können die so reduzierten Waren für ihre Kunden einen größeren Kaufanreiz bieten? Da sind sich die Einzelhändlerinnen Silvia Roßmann und Heike Kurtz einig: Nein. „Bei einem Schulranzen können das schon mal bis zu fünf Euro sein. Aber die meisten merken es nicht“, so die Einschätzung von Silvia Roßmann.

Mit deutlich größerem Aufwand und mehr Personal setzte Lebensmittelhändler Kaufland die Mehrwertsteuerreduktion um. „Die elektronischen Preisetiketten in der Obst- und Gemüseabteilung wurden zentral aktualisiert, alle anderen Preisetiketten vor Ort von Hand ausgetauscht“, schreibt die Abteilung für Unternehmenskommunikation. Die Preise wurden zentral in das Kassensystem eingespielt und den Märkten zur Verfügung gestellt.

Ganz anders läuft es bei Friseurmeisterin Margitta Kaltbach. Im „City Salon“ hat sie sich entschieden, die Mehrwertsteuer nicht an ihre Kunden weiterzugeben. „Das kann ich mir nicht leisten“, begründet sie. Zu groß seien ihre Einbußen während der coronabedingten Schließzeit gewesen. Zumal die Ersparnis für die Kunden im Centbereich lägen. „Das hilft nicht wirklich“, findet Kaltbach.

Mehr als ein paar Cent spart man bis Ende des Jahres beim Autokauf. „Bei einem Wagen für 20 000 Euro macht das immerhin 500 Euro aus“, rechnet Erwin Schmidt vom Autohaus Schmidt vor. Obwohl die Umstellung einigen Stress bedeute, gibt das Autohaus die Mehrwertsteuer an seine Kunden weiter. Trotz der Ersparnis glaubt aber auch Schmidt nicht daran, dass er in der nächsten Zeit, aufgrund der günstigen Preise, mehr Autos verkauft.

Doch nicht nur bei Käufen nach dem 1. Juni kann man von dem geänderten Mehrwertsteuersatz profitieren. Denn entscheidend für das Greifen der Steuerabsenkung ist nicht das Datum des Kaufvertrages, sondern wann die Lieferung beziehungsweise Leistung erfolgt. So profitieren Kunden im Autohaus Schmidt auch von der Ersparnis, wenn sie beispielsweise im Juni ein Auto kauften, dieses aber erst Ende Juli erhalten.

Doch was tun, wenn das Möbel- oder Autohaus eine nachträgliche Reduzierung ablehnt? „Viele Verbraucher gehen davon aus, dass die Steuersenkung automatisch an sie weitergegeben wird“, sagt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Doch der Teufel steckt hier im Detail.“ Die Rechtsexpertin empfiehlt zwingend einen Blick auf den Kaufvertrag. Taucht das Wort „Mehrwertsteuer“ nicht darauf auf, was bedeutet, dass sie nicht ausgewiesen ist, handelt es sich bei dem Kaufpreis um einen Bruttofestpreis. In diesem Fall kann die Absenkung der Steuer nicht eingefordert werden, da sich Verkäufer und Käufer auf einen Endpreis geeinigt haben, unabhängig vom geltenden Mehrwertsteuersatz.

Sollte die Mehrwertsteuer auf dem Kaufvertrag ausgewiesen sein, kann man nachträglich nach dem Umsatzsteuergesetz eine Anpassung verlangen – aber nur, wenn der Vertrag vor dem 1. März dieses Jahres abgeschlossen wurde. „Das kann schwierig werden, wenn man den Anspruch gerichtlich durchsetzen muss“, sagt Meisel.

Unabhängig davon rät die Verbraucherschützerin allen, zumindest beim Händler nachzufragen, ob eine nachträgliche Ersparnis gewährt wird. „Davon, selbstständig etwas abzuziehen, raten wir aber dringend ab“, mahnt Meisel.