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Planfeststellung Radweg bleibt ein Dauerbrenner

Der Radwegebau zwischen Parchen und Genthin ist erneut Thema in Ausschuss und Rat.

Von Mike Fleske 27.10.2016, 07:00

Genthin l Der Radwegebau bleibt nicht nur in Parchen nach wie vor ein Dauerbrenner. In der Einwohnerfragestunde der Ortschaftsratssitzung am Dienstag wurde die Frage nach dem aktuellen Stand des Vorhabens vorgetragen, im Bau- und Vergabeausschuss gab es diesbezüglich eine Informationsvorlage.

Während der Sitzung fragte Gerd Mangelsdorf (CDU) nach der Möglichkeit, den Radweg kompakter zu bauen. „Geplant ist, eine große Fläche zu nutzen, könnte man den Weg nicht schmaler und dichter an die Fahrbahn bauen?“, fragte er. Bürgermeister Thomas Barz (parteilos) antwortete: „Mit dem Planfeststellungsverfahren wird die Fläche des Radweges und die Trassenführung der B1 gemeinsam geklärt.“ Horst Leiste (SPD) interessierte, ob der Radweg später auch für Rettungsfahrzeuge zur Verfügung stehe.

„Ein Radweg ist kein Rettungsweg, er steht nicht als Umfahrung zur Verfügung“, antwortete der Bürgermeister. Der Weg habe nicht die Tragkraft für Einsatzfahrzeuge.In der Ortschaftsratssitzung wies Barz wiederholt darauf, dass die Landesstraßenbaubehörde für das Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt habe.

Der Plan für den Radwegebau, einschließlich Zeichnungen und Erläuterungen, lag seit Ende September bis zum Dienstag im Rathaus für Interessenten zur Einsichtnahme aus. Davon hätten die Bürger zahlreich Gebrauch gemacht, sagte Bürgermeister Thomas Barz bei der Ortschaftsratssitzung. Er fügte an, dass es Bürgern noch bis zum 8. November beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamith Straße 2, oder bei der Stadtverwaltung Genthin, Marktplatz 3, möglich sei, Einwendungen vorbringen.

Barz bekräftigte erneut die Bereitschaft der Stadt, auch noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einem Flächentausch das Vorhaben voranzutreiben. Er stellte damit darauf ab, dass offensichtlich drei Grundstückseigentümer ihre Flächen nicht für den Radwegebau zur Verfügung stellen wollen. Über einen Flächentausch konnte in den vergangenen Monaten etwa zwei Drittel der anfänglich offenen Grundstücksfragen geklärt werden.

Allerdings sei es egal, ob ein Flächentausch noch zustande käme, das Planfeststellungsverfahren sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr aufzuhalten, machte Barz klar. Im günstigsten Fall erstreckt sich nach seinem Dafürhalten das Planfeststellungsverfahren über ein Jahr. Barz hält das Jahr 2017 für unrealistisch, um das Vorhaben anpacken zu können. 2018 könne man bestenfalls ins Auge fassen. Die Voraussetzungen sind dabei günstig: Die Finanzierung des Radwegebaus durch den Bund ist gesichert, das Vorhaben steht an erster Stelle des sachsen-anhaltischen Bedarfsplanes für straßenbegleitende Radwege.

Ob nach dem Planfeststellungsverfahren tatsächlich Baufahrzeuge anrücken werden, wird letztlich dennoch davon abhängen, ob einige Bürger den Klageweg beschreiten. Laut Projekt soll der 2,50 Meter breite Radweg auf der östlichen Seite der B 1 von Parchen in Richtung Genthin auf einer Gesamtlänge von 4,6 Kilometer gebaut werden. Straßenbegleitend an die Fahrbahn wird eine zwei Meter breite Mulde für die Entwässerung der Verkehrsflächen angelegt, daran schließt sich ein zwei Meter breiter Pflanzstreifen mit einem 0,5 Meter Bankett an. Der Radweg wird in bituminöser Bauweise mit Unterbau angelegt. Vorhandene Acker- und Waldzufahrten werden angebunden.