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QSG-Streit Schicksalstag für Tourismusverein

Die Spitze des Tourismusvereins Genthin, Jerichow, Elbe-Parey steht bald vor Gericht und trifft sich anschließend zur Versammlung.

Von Simone Pötschke 07.09.2020, 01:01

Genthin l Eine Gerichtsverhandlung am Nachmittag und wenige Stunden später eine Mitgliederversammlung: Am 17. September kann es für die Spitze des Tourismusvereins Genthin, Jerichow, Elbe-Parey ungemütlich werden.

Die Ausgangslage ist inzwischen für Außenstehende kaum mehr überschaubar. Fest steht: Das Amtsgericht Burg verhandelt die Klage des Genthiner Bürgermeisters Matthias Günther gegen seine Amtskollegen Harald Bothe aus Jerichow und Nicole Golz Elbe-Parey (alle parteilos). Das Trio, von Amts wegen als Vorstand des Tourismusvereins bestimmt, ist in Sachen Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft mbH (QSG) heillos zerstritten. Der Verein agiert als deren alleiniger Gesellschafter – eine bisher einzigartige Konstellation mit viel Konfliktpotenzial, wie Landrat Steffen Burchhardt vor einigen Monaten bescheinigte. Günther gibt in der Klage an, bei unternehmerischen Entscheidungen von den anderen beiden Bürgermeistern ausgeschlossen und nicht informiert worden zu sein. Vor Gericht will er jetzt von ihnen Auskünfte einklagen. Eine Liste mit mehr als einem Dutzend Punkten liegt dem Richter vor. Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen.

Pikant: Noch für den gleichen Tag hat der erweiterte Vorstand auf der Grundlage eines in der vergangenen Woche mehrheitlich gefassten Beschlusses eine Mitgliederversammlung einberufen. Bei der Terminüberschneidung handelt es sich wohl um einen Zufall, der Termin soll Recherchen der Volksstimme zufolge schon längere Zeit im Gespräch gewesen sein. Nicht zufällig ist jedoch die Tatsache, dass sich Ausführungen zur QSG, deren Alleingesellschafter der Tourismusverein ist, nicht auf der Tagesordnung finden. Ob im TOP „Vorlage des Jahresabschlusses 2019“ auch die QSG behandelt wird, ist aus der Einladung nicht ersichtlich. Verwunderlich, weil nur wenige Stunden zuvor mangelnde Transparenz über unternehmerische Aktivitäten Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist.

Genthins Bürgermeister Günther soll sich erfolglos gegen die inzwischen abgesegnete Tagesordnung ausgesprochen haben, die allerdings den Mitgliedern im Verlaufe der Versammlung immer noch das Recht einräumt, Änderungen zur Tagesordnung vorzutragen. Sein Argument, dass der Termin der Mitgliederversammlung auf einer Vorstandssitzung im Juni gefasst wurde, die nicht beschlussfähig war, fand kein Gehör. Günther stand wiederum schon zuvor auf der Gegenseite in der Kritik, eine Mitgliederversammlung verschleppt zu haben. „Die Inhalte und die Mitgliederversammlung sind an mir als 1. Vorsitzendem vorbei beschlossen worden. Eine Berichterstattung zur QSG gehört aus meiner Sicht in die Versammlung, denn sie ist ein wesentlicher Teil des Vereinsvermögens“, erklärte Günther nun auf Nachfrage.

Ihre Befürchtung, dass die Mehrheit des erweiterten Vorstandes bei der Mitgliederversammlung das Thema QSG ausklammern würden, machten die Vereinsmitglieder Wolfgang Bernicke, Peter Jelitte und Sebastian Hass schon vor Wochen öffentlich. Für den Fall, dass die Berichterstattung zur QSG nicht in die Tagesordnung genommen wird, wollten sie eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf den Weg bringen. Dafür müssten sich laut Vereinssatzung ein Drittel der Mitglieder mit einer Unterschrift dazu bekennen. Das Trio wirbt dafür, den geschäftsführenden Vorstand so umzubauen, dass er aus der Mitgliederversammlung heraus bestimmt wird. Doch die Mitglieder, sie kommen vorwiegend aus dem Bereich Gastronomie, Zimmervermietung und Tourismus, fremdeln mit der QSG und tun sich mit diesem Vorschlag schwer. Namentlich wollte sich kein Vereinsmitglied dazu äußern, ob es sich an der Unterschriftenaktion beteiligt. „Ich lasse mich nicht instrumentalisieren“, wehrte ein Vereinsmitglied eine Volksstimme-Anfrage ab.