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Radweg Hoffnung für Parchen-Genthin

Für den Radwegebau Parchen-Genthin wurde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Von Simone Pötschke 25.07.2016, 07:00

Genthin l Der 4,6 Kilometer lange Radweg zwischen Genthin und Parchen rangiert nach wie vor im sachsen-anhaltischen Bedarfsplan für straßenbegleitenden Radwege an vorderster Stelle, auch wenn sich an der Strecke augenscheinlich seit einigen Jahren nichts tut. Mehr noch: Erst vor gut vier Wochen, am 21. Juni, bekam das Vorhaben bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes durch das sachsen-anhaltische Kabinett erneut den Segen. „Der Radweg Parchen-Genthin ist dort als gesetztes Vorhaben ausgewiesen“, versicherte Peter Mennicke, Sprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, auf eine Rückfrage der Volksstimme.

Dennoch steht der Bau des langersehnten Radweges nicht unmittelbar bevor, was unter den Parchenern, die sich stets für das Vorhaben stark gemacht haben, den Unmut wachsen lässt. Die Gründe dafür sind viel fältig. Für den Bau der Trasse, erklärt Peter Mennicke, müssten Waldflächen in Anspruch genommen werden, die durch Ersatzaufforstungen zu kompensieren seien. „Die Prüfung angebotener Flächen hinsichtlich ihrer Eignung und die Klärung aller in diesem Zusammenhang bestehenden Fragen hat doch etwas mehr Zeit in Anspruch genommen, ist inzwischen aber einvernehmlich abgeschlossen“, ging Peter Mennicke auf einen offensichtlichen Zeitverzug ein.

Aufgrund der Inanspruchnahmen der Flächen und der Eingriffe in Landschaft und Natur, so argumentiert das Ministerium, sei ein Planfeststellungsverfahren notwendig geworden. Zwischenzeitlich sei jedoch auch die für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erforderliche Genehmigungsplanung erstellt worden.

Ursächlich für das Planfeststellungsverfahren war aber auch, so war es aus dem Genthiner Rathaus im vergangenen Jahr zu vernehmen, dass einige Grundstückseigentümer ihre Bereitschaft versagten, ihre Unterschrift unter einen sogenannten Bauerlaubnisvertrag zu setzen. Dennoch: Jetzt wird es für alle Beteiligten ernst. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 30. Mai dieses Jahres von der Landesstraßenbaubehörde beim Landesverwaltungsamt beantragt.

Fachbereichsleiterin Dagmar Turian erörterte gegenüber Volksstimme den weiteren Verlauf des Verfahrens. Demnach werde es zu einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen kommen. Diese öffentliche Auslegung sei für einen Zeitraum von vier Wochen sicherzustellen, zuzüglich einer Frist, in der Einwände vorgetragen werden können. Die genaue Fristsetzung dazu, so Turian, sei bisher nicht bekannt, aber es sei davon auszugehen, dass die Sommerpause noch abgewartet werde. Nach der Auslegung käme es dann zu einer Bearbeitung der möglichen Einwände und deren Abwägung. Turian: „Dann sollten die Voraussetzungen für einen Planfeststellungsbeschluss vorliegen.“

Detaillierte Auslegungen zu dieser Bearbeitungsfolge können jederzeit bei der zuständigen Behörde abgerufen werden. Wäre es im Jahr 2012 gelungen, über die Bauerlaubnisverträge Baurecht herzustellen, hätte dies einen zügigen Baubeginn garantiert als über das aufwändige Planfeststellungsverfahren. Ein Planfeststellungsverfahren kann sich durchaus über eine Dauer von eineinhalb bis zwei Jahren erstrecken, insbesondere dann, wenn Anlieger den Klageweg beschreiten.