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Reform Alles neu bei der Grundsteuer

Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Auswirkungen werden auch in Genthin spürbar sein.

Von Mike Fleske 22.10.2019, 01:01

Genthin l Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Durchschnittlich rund 15 Prozent der Steuereinnahmen werden aus dieser Steuer generiert. In den rund 11.000 Gemeinden Deutschlands sind das durchschnittlich 14 Milliarden Euro. In Genthin war die Steuer in den vergangenen Wochen in aller Munde, nachdem der Plan der Stadtverwaltung öffentlich wurde, dass die Grundsteuern erhöht werden solle.

Die Verwaltung hat mit der Anhebung der Hebesätze bei den Grundsteuern A, B und bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von
440.000 Euro errechnet, um damit einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Der Stadtrat hat nach einem Antrag der Wählergemeinschaft Genthin-Parchen-Mützel entschieden, die Erhöhung von 2021 auf 2023 zu verschieben und 2022 zu überprüfen, ob die Erhöhung nach den neuen Haushaltsentwicklung noch notwendig ist.

„Diese Erhöhung der Grundsteuer ist eine Option, die ein Mittel der Kommune bleibt, das hat in diesem Fall etwas mit dem Haushalt, nicht mit der Reform zu tun“, erläutert Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Städte bekennen sich zwar ausdrücklich zu einer „aufkommensneutralen“ Reform. Dies beinhaltete aber nicht die Anpassung vor dem Inkrafttreten 2025. Denn bis Ende 2024 gibt es eine Übergangszeit.

Der Städte- und Gemeindebund begrüße die Entscheidung des Bundestages, da sie die geforderte Rechtssicherheit schaffe und die Einnahmen der Kommunen sichere. Allerdings werde es in Deutschland viele verschiedene Regelungen geben, das wird durch eine sogenannte Öffnungsklausel möglich. Unter Umständen nutzen einige Bundesländer diese Öffnungsklausel auch, um weniger bürokratische Systeme zu schaffen.

Eine Hoffnung, die der Bund der Steuerzahler hat: „Damit ist eine für jeden Bürger nachvollziehbare Bemessungsgrundlage machbar“, lobt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Nun müssten die Kommunen Wort halten: „Sie haben über die Hebesätze das letzte Wort, wenn es um die konkrete Steuerhöhe geht.“ Unter dem Strich dürften Bürger und Betriebe nicht stärker belastet werden als bisher, fordert der Steuerzahlerbund.

In Genthin liegen die Hebesätze derzeit bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) bei 370 und bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) bei 420 Prozent. Mitte 2018 erhielt etwa die Stadt Genthin allein aus der Grundsteuer B rund 1,7 Millionen Euro. Ein wichtiger Faktor im Haushalt.

Uwe Zimmermann ist zurückhaltend, was die Belastungen für den Einzelnen angeht: „Es wird Steuerpflichtige geben, die nach der Reform gleich viel, weniger aber auch mehr Grundsteuer zahlen müssen.“ Das habe dann nichts mit vorangegangenen Steuererhöhungen, sondern mit der grundsätzlichen Neuberechnung ab 2025 zu tun.

Andere Experten, etwa beim Institut für Deutsche Wirtschaft in Köln, rechnen damit, dass die Mieter in Großstädten künftig mehr zahlen müssen, da die Mieten in guten Lagen stark gestiegen sind und zur Berechnung der Grundsteuer die höheren Durchschnittsmieten als Grundlage der Berechnung dienen. Möglicherweise ein Vorteil für Mieter in Kleinstädten wie Genthin. Wie sich die Reform letztlich tatsächlich auswirkt, lässt sich auch deshalb nicht sagen, da es möglicherweise unterschiedliche Berechnungsmodelle geben wird.

Am 8. November wird der Bundesrat über die Reform abstimmen, das ist notwendig, da die Länder von der Regelung direkt betroffen sind. Hier gilt die Zustimmung als sicher. Außerdem muss die Reform Ende des Jahres stehen. Das war Auftrag des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil 2018 zum Bewertungsrecht. Das Gericht hielt die Bewertungsmaßstäbe für Grundstücke, die seit 1964 für die alten beziehungsweise 1935 für die neuen Bundesländer gelten, für verfassungswidrig, da die Zahlen veraltet seien.

Zu diesem Thema hätte die Redaktion gern auch Stimmen aus der Genthiner Stadtverwaltung zu Wort kommen lassen, leider blieb eine am Dienstag gestellte Anfrage zum Thema Grundsteuer seitens des Bürgermeisters und des Fachbereichs Finanzen unbeantwortet.