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Sondersitzung Scherbenhaufen nach Eklat

Die Sondersitzung des Genthiner Stadtrates wurde aufgelöst. Jetzt gibt es Streit quer durch die Fraktionen.

Von Simone Pötschke 28.11.2020, 00:01

Genthin l Der Abbruch der Sondersitzung am Donnerstagabend war ein einzigartiger Vorgang in der Geschichte des Genthiner Stadtrates.

Ob Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) und Stadtratsvorsitzender Gerd Mangelsdorf (CDU) rechtens handelten, die Sitzung abrupt zu beenden, wird die Kommunalaufsicht klären müssen. Zurück bleibt vorerst ein zu großen Teilen verunsicherter Stadtrat.

Während die Entscheidung für heftige Proteste und völliges Unverständnis in den Besucherreihen sorgte, verharrten nicht wenige Stadträte für einige Momente irritiert auf ihren Plätzen. Allein der Grüne Lutz Nitz, ansonsten sattelfest in der Geschäftsordnung und der Kommunalgesetzgebung, berappelte sich schnell. Er ließ den Stadtratsvorsitzenden wissen, dass seine Fraktion an keiner Stadtratssitzung mehr teilnehmen werde, wenn kein Vertreter der Kommunalaufsicht persönlich anwesend sei.

Dass Gerd Mangelsdorf als Stadtratsvorsitzender den Stadtrat aufgerufen hatte, über ein Mitwirkungsverbot für Lars Bonitz (Fraktion SPD/Wählergemeinschaft Altenplathow) abzustimmen, dürfte selbst Außenstehende nicht überrascht haben. Schließlich standen auf der Agenda des Stadtrates Beschlüsse zur QSG und zum Tourismusverein. Bonitz ist Geschäftsführer der Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft und der Tourismusverein als einziger Gesellschafter der QSG sein Arbeitgeber.

Mangelsdorfs Argumente, Bonitz ein Mitwirkungsverbot auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes zu erteilen, kamen bei einer Mehrheit des Stadtrates nicht an. Mangelsdorf sieht einen Interessenkonflikt zwischen Bonitz’ Geschäftsführer- und seiner Stadtratstätigkeit.

Bonitz hatte, wenn es in der Vergangenheit um die QSG ging, durchaus aus freien Stücken für sich ein Mitwirkungsverbot ausgesprochen. Diesmal blieb er stumm und ließ die Situation, wissend um die Beschlüsse, die auf der Tagesordnung standen, eskalieren. Auffällig: Stimmen aus der Fraktion Wählergemeinschaft Genthin-Mützel-Parchen um Falk Heidel und aus Teilen der CDU schmetterten letztlich das Mitwirkungsverbot ab.

Die CDU-Fraktion lieferte damit erneut deutliche Indizien für tiefe Risse in ihren Reihen. Während sich CDU-Mann Mangelsdorf für ein Mitwirkungsverbot stark machte, stimmten einige seiner Parteifreunde im Sinne von Bonitz, obwohl der – damals noch als CDU-Mitglied – mit seiner eigenmächtigen Bürgermeisterkandidatur sowohl den offiziellen CDU-Kandidaten als auch die Partei erheblich geschwächt und ihr letztlich eine Schlappe versetzt hatte.

Ob schon im Vorfeld der Sonderstadtratssitzung zum Abstimmungsverhalten über ein mögliches Mitwirkungsverbot für Bonitz Absprachen getroffen wurden, ist reine Spekulation. Legitim bliebe dies aber trotzdem.

Erfolglos blieb der Versuch des Bürgermeisters, auch Falk Heidel mit einem Mitwirkungsverbot zu belegen, da die Firma seines Sohnes, in der der Fraktionschef als Vertriebsleiter tätig ist, durch die QSG gesponsert wurde.

Während die causa Heidel im Stadtrat-Theater eher unterging, sah sich Bürgermeister Günther veranlasst, nach der Entscheidung des Stadtrates zugunsten von Bonitz die Notbremse zu ziehen. Er meldete einen Widerspruch zum Votum des Stadtrates an und forderte den Stadtratsvorsitzenden damit auf, die Sondersitzung für beendet zu erklären. Die Stadträte, sagte er gestern zur Volksstimme, hätten aus dem Bauch heraus abgestimmt und nicht im Sinne der Kommunalgesetzgebung. Ein Abbruch sei die „einzig vernünftige Konsequenz“ gewesen, verteidigte er sich. Alle folgenden Beschlüsse bei Fortsetzung der Sondersitzung wären sonst nach seinem Rechtsverständnis unwirksam gewesen. Es sei eine widersinnige Entscheidung gewesen, Bonitz an Beratungen und Beschlüssen zur QSG mbH mitwirken lassen zu wollen.

Es war absehbar, dass sich hinter einer verklausuliert formulierten Beschlussvorlage des Bürgermeisters, ihn zu beauftragen, „die laufenden anwaltlichen Verfahren (...) kurzfristig und aussichtsreich abzuwickeln, so manch heißes Eisen verbirgt. So wäre zur Sprache gekommen, dass Günther gegen die Klageabweisung des Amtsgerichts Burg zur Auskunftsserteilung über unternehmerische Tätigkeiten der QSG, fristwahrend Berufung eingelegt habe.

Nach seinem Dafürhalten habe die von der Stadt gewonnene Klage zu den nicht rechtmäßig zustande gekommenen Beschlüssen der Mitgliederversammlung des Tourismusvereins im vergangenen Jahr auch noch kein Ende gefunden. Schließlich seien weitere Versammlungen gefolgt, deren Rechtmäßigkeit man folgerichtig auch in Zweifel ziehen sollte.