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Sparen Stadt bittet Eigentümer zur Kasse

Die Stadt fordert von Grundstückseigentümer in Genthin sogenannte Ausgleichsbeträge ein. Eigentümer können noch jetzt noch sparen.

Von Simone Pötschke 13.12.2019, 00:01

Genthin l Die Stadt Genthin fordert Geld von ihren Einwohnern. Von jenen, deren Grundstück im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ liegt. Das sorgt seit Wochen für Wirbel in der Kanalstadt.

Nachdem das Land die Stadt zu einer Endabrechnung zum Ende des nächsten Jahres aufgefordert hat, werden nun alle Grundstückseigentümer des Sanierungsgebietes zur Kasse gebeten. Da die öffentlich finanzierte Sanierung in der Regel eine Wertsteigerung zur Folge hat, muss sich der Eigentümer an der Erhöhung des sogenannten Bodenwertes, den ein unabhängiger Gutachterausschuss ermittelt hat, beteiligen. Im Gegenzug wurde er von den sonst üblichen Erschließungsbeiträgen freigestellt.

In Genthin werden Ausgleichsbeträge zwischen null Cent und acht Euro je Quadratmeter fällig.

Seit 1995 flossen über die Stadtkernsanierung Fördermittel in einer Höhe von knapp zehn Millionen Euro nach Genthin, davon 3,2 Millionen Euro über Modernisierungsverträge an private Haushalte und weitere knappe drei Millionen Euro für Erschließungsmaßnahmen.

Die Stadt Genthin zeigte in einer Pressemitteilung die Möglichkeiten auf, wie die Grundstückseigentümer den auf sie zukommenden Ausgleichbetrag begleichen können. Demnach können die Eigentümer auf den Endbescheid warten, der ihm mit Aufhebung der Sanierungssatzung bis zum 31. Dezember 2021 zugehen wird. Diese Rechnung muss dann innerhalb eines Monats beglichen werden.

Darüber hinaus besteht immer noch die Möglichkeit für Eigentümer, eine so genante Ablösevereinbarung abzuschließen. Entscheidet sich ein Eigentümer für eine solche Ablösevereinbarung, kann er einen Abschlag in Höhe von fünf Prozent in Anspruch nehmen und in Raten zahlen.

Die Stadt drängt bei dieser Variante allerdings zur Eile. Wer Interesse an dem Abschluss einer solchen Vereinbarung mit einem fünfprozentigen Rabatt hat, sollte sich umgehend, spätestens bis zum 31. Dezember mit der Stadt Genthin oder mit der BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Verbindung setzen. Besser sei noch, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Genthin zu stellen.

Die Stadt Genthin wirbt für diese Variante. Denn das Geld, das bis Ende des Jahres kommt, bleibt in Genthin. Die Einnahmen, die sich aus den Ablösevereinbarungen ergeben, können erneut für Maßnahmen im Sanierungsgebiet der Genthiner Innenstadt eingesetzt werden. Der Stadtrat wird darüber entscheiden, welche das sein werden. Optional steht beispielsweise der Ausbau der Großen Schulstraße mit einer Schulwegsicherung in Aussicht. Entscheidend wird dabei die Höhe der Einnahmen vor der Erstellung der endgültigen Bescheide sein.

Etwa 40 Prozent der zirka 1000 Grundstückseigentümer werden vorzeitig zahlen und nicht auf den Endbescheid warten, schätzt Fachbereichsleiterin Dagmar Turian.

Häufiger Streitpunkt, unter anderem im Stadtrat und in den Ausschüssen, war die Höhe des Abschlages, den die Stadt Genthin einräumt. Denn Grundstückseigentümer in anderen Städten kamen in den Genuss höherer Abschläge. Die Fachbereichsleiterin verwies unter anderem darauf, dass die Rabattierung im Land Sachsen-Anhalt inzwischen rechtlich nicht unumstritten sei. Mit dem Ende des Sanierungsprogramms am 31. Dezember 2021, den das Land vorgegeben habe, sei auch der Zeitraum begrenzt, um die aus Ablösevereinbarungen eingenommenen Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet noch fristgerecht einzusetzen.

Die Ausgleichsbeträge, die nach offiziellem Ende der Sanierung per Bescheid erhoben werden, müssen anteilig jeweils zu einem Drittel an Bund und Land als Fördermittelgeber zurückgegeben werden.

Aus Mitteln der Stadtkernsanierung konnte der Wasserturm teilsaniert werden, wurde der Marktplatz neu gestaltet, erhielt das Rathaus eine neue Fassade und ein neues Dach, entstand ein Kinoparkplatz, wurden Lindenhof und Bibliothek saniert.