1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Stadt Genthin wehrt sich gegen Zensusgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Zensus 2022 Stadt Genthin wehrt sich gegen Zensusgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

2022 steht eine Volkszählung, der Zensus, an. Mit dem Zensusausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gehen für die Kommunen erhebliche Mehrkosten einher. Eine Verfassungsbeschwerde des Städte- und Gemeindebundes geht dagegen vor. Dem schließt sich jetzt auch die Stadt Genthin als Erhebungsstelle an.

Von Natalie Preißler Aktualisiert: 21.10.2021, 09:28
Auch in Genthin findet 2022 per Volksszählung eine statistische Erhebung statt.
Auch in Genthin findet 2022 per Volksszählung eine statistische Erhebung statt. Foto: Edith Geuppert/dpa

Jetzt digital weiterlesen

Unser digitales Angebot bietet Ihnen Zugang zu allen Inhalten auf volksstimme.de sowie zur digitalen Zeitung.

Sie sind bereits Abonnent?

4 Wochen für 0,00 €

Jetzt registrieren und 4 Wochen digital lesen.

Wenn Sie bereits Zeitungs-Abonnent sind, können Sie die digitale Zeitung >>HIER<< bestellen.

Genthin - „Das ist, als würden wir einen Eimer Wasser in die Ostsee kippen. Es gibt keine Aussicht aus Erfolg“, sagte Stadtrat Falk Heidel (Pro Genthin) zum Anschluss der Stadt Genthin an die Sammelklage des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalts gegen das Zensusausführungsgesetz der Landesregierung. „Den Zensus verhindern wir nicht, aber darum geht es auch nicht. Sondern darum, dass den Kommunen eine weitere finanzielle Leistung auferlegt wird, für die wir nicht zuständig sind“, argumentierte Stadtrat Lutz Nitz (Die Grünen) bei der Diskussion um die Beschlussvorlage, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen und sich zu wehren.