Stadtkernsanierung Kritik unberechtigt

Pro Genthin scheitert mit seiner Beschwerde. Die Kommunalaufsicht räumt Zweifel an der Arbeit der Stadtverwaltung aus.

Von Simone Pötschke 28.01.2020, 00:01

Genthin l Das Ergebnis der Prüfung, zu der die Kommunalaufsicht von Pro Genthin zum Verfahren der Städtekernsanierung aufgefordert worden war, war noch einmal Thema der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses. Fachbereichsleiterin Dagmar Turian informierte die Ausschussmitglieder über ein Schreiben des Landkreises, wonach keine Versäumnisse durch die Stadt während des gesamten Verfahrens festzustellen gewesen wären. Bei der Prüfung sei kein fehlerhaftes Verhalten der Stadt nachzuweisen gewesen, so dass der Landkreis keinen weiteren Handlungsbedarf sehe.

Pro Genthin hatte sich im vergangenen Jahr gegen die Art und Weise, wie die Stadt Genthin Ausgleichsbeträge einforderte, die aus der Inanspruchnahme des Innenstadt-Förderprogramms aus den 1990er Jahren resultieren, gewandt. Um die Zahlung der Ausgleichsbeträge kommen die Anwohner jedoch nicht herum, sie ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der Wert aller Grundstücke im Stadtkerngebiet durch die Sanierung erhöht habe. Ein Gutachterausschuss hat diese Wertsteigerung ermittelt, bevor die Bescheide verschickt wurden.

Seit 1995 flossen über die Stadtkernsanierung Fördermittel in einer Höhe von knapp zehn Millionen Euro nach Genthin, davon 3,2 Millionen Euro über Modernisierungsverträge an private Haushalte und weitere knappe drei Millionen Euro für Erschließungsmaßnahmen. Bereits die Vorankündigungen zur Zahlungsaufforderung, die jene Genthiner erhielten, deren Grundstücke seit Beginn der Förderung vor fast 25 Jahren und nach Beschluss der Sanierungssatzung im Sanierungsgebiet liegen, lösten zum Teil sehr heftige Irritationen aus. Etliche Genthiner fühlten sich von der Stadt „überfahren“.

Denn auch jene Genthiner entrichten Beträge, an deren Privatgrundstück keine Baumaßnahme vorgenommen wurde, die aber vor ihrer Haustür eine neue Straße oder neue Gehwege erhielten. Das sorgte für Verärgerung und Unverständnis. Die Genthiner Verwaltung sah sich zu Unrecht dem Vorwurf einer mangelnden Information ausgesetzt, der von Pro Genthin erhoben wurde. Die Bürger, rechtfertigte sich wiederum Fachbereichsleiterin Dagmar Turian, seien bereits im Vorfeld des Satzungsbeschlusses vor mehr als 20 Jahren auf die Entrichtung dieser Beträgen hingewiesen worden. Das sei bei Bürgerveranstaltungen, über Bürgerbriefe, aber auch bei Eintragungen ins Grundbuch oder bei Grundstücksverkäufen, spätestens aber beim Abschluss von Modernisierungsverträgen geschehen.

Die Genthiner hatten noch bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, Zahlungsvereinbarungen vor dem endgültigen Bescheid abzuschließen. Dabei konnten sie, noch vor dem offiziellen Ende der Förderperiode, in den Genuss von Zahlungsvorteilen kommen. Es geht um einen fünfprozentigen Rabatt.

Die gezahlten Beträge, die über eine Zahlungsvereinbarung entrichtet werden, fließen wiederum in den großen Fördertopf zurück und kommen weiteren öffentlichen Maßnahmen im Sanierungsgebiet zugute. Die Stadtverwaltung hatte noch einmal unter den Genthinern für den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung vor dem endgültigen Bescheid geworben. Mit großem Erfolg, berichtete Fachbereichsleiterin Dagmar Turian vor den Ausschussmitgliedern. Es sei ein „gewaltiger Schwung“ an Vereinbarungen reingekommen. „Damit habe ich nicht gerechnet“, sagte die Fachbereichsleiterin. Sie hoffen, dass sich ein positives Ergebnis abzeichnen werde.

In welcher Höhe die noch vor Jahresende abgeschlossenen Vereinbarungen Geld in die städtische Kasse zurückspülen werden, konnte Dagmar Turian noch nicht sagen.

Die Mittel könnten zum Beispiel zum Ausbau der Großen Schulstraße mit einer Schulwegsicherung, für Gehwege in der Hagenstraße und der Magdeburger Straße eingesetzt werden. Die Entscheidung wird der Stadtrat treffen.