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Stadtkulturhaus Geschlossen bis auf Weiteres

Das Genthiner Stadtkulturhaus bleibt aufgrund von Brandschutzmängeln geschlossen. Weiterhin unklar ist, wie lange.

Von Simone Pötschke 20.01.2021, 00:01

Genthin l Seit Ende Dezember sind der Saal und die Nordterrassen des Stadtkulturhauses dicht. Grund sind Brandschutzmängel, die bei einer sogenannten Brandschutzverhütungsschau durch den Landkreis festgestellt wurden. Nach knapp vier Wochen gibt es immer noch keinen Termin oder zumindest einen Zwischenstand, ob und wann der Saal und die Nordterrassen für die Öffentlichkeit wieder zugänglich sein könnten.

Bedeckt reagierte der Landkreis als zuständige Behörde auf diesbezügliche Nachfrage der Volksstimme. QSG-Geschäftsführer Lars Bonitz, hatte im Dezember erklärt, dass die Brandschutzmängel zum Ende der Corona-Pandemie behoben sein sollen.

Die Behörde hatte festgestellt, dass die Feuerwiderstandsfähigkeit von Dach und Saaldecke des Gebäudes nicht ausreichend sei. Außerdem gebe es eine „unklare Entrauchung von Treppenräumen und Versammlungsräumen“.

Pikant: Zum 1. Januar 2022, in elf Monaten, will die Stadt Genthin die Bewirtschaftung des Stadtkulturhauses für die Dauer von zehn Jahren übernehmen. Sie hat sich dazu bereits vertraglich bekannt. Die Kosten für die Beseitigung der Brandschutzmängel hat der Betreiber der Immobilie, nicht der Eigentümer, zu tragen.

Um die Brandschutzmängel abzustellen, wurde der Betreiber, die QSG, im Dezember vergangenen Jahres aufgefordert, ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Darin muss die QSG, aufzeigen, „wie das Gebäude brandschutzsicher betrieben werden kann und welche Maßnahmen veranlasst werden müssen“.

Geschäftsführer Lars Bonitz räumte in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember ein, nach einer Besprechung mit Vertretern des Landkreises in der Vorwoche damit beauflagt worden zu sein. Lars Bonitz zufolge ist gemeinsam darüber beraten worden, welche der bereits im April festgestellten Brandschutzmängel inzwischen behoben wurden und welche noch offen seien.

Landkreis-Sprecherin Claudia Hopf-Koßmann räumte zwar ein, dass der Landkreis der QSG dafür eine Frist gesetzt habe, über die sie jedoch keine Auskunft geben könne.

Die Begründung der Pressesprecherin wird den Vereinen und den vielen Nutzern des Stadtkulturhauses missfallen. Sie könne die Fristen für die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes nicht konkret benennen, weil es sich „um verfahrensinterne Informationen handelt, die dem Datenschutz unterliegen“, erklärte Hopf-Koßmann. Zugleich verwies sie darauf, dass es für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes keine gesetzlich geregelten Fristen gebe.

Dass die QSG erst gut acht Monate nach Feststellung der Mängel mit der Schließung von Nordterrasse und Saal reagierte, stellt sich für den Landkreis schlüssig dar. Die Geschäftsführung der QSG erhält bei dieser Entscheidung auch den Rückenwind der Behörde. So sei die Nutzung des Gebäudes vom Landkreis nicht untersagt worden. Sie sei der QSG lediglich angedroht worden, soweit die Mängel nicht behoben werden können, räumt die Pressesprecherin der QSG zeitliche Spielräume ein. Die QSG habe sich dafür entscheiden, von der Nutzung des Saals und der Nordterrasse abzusehen, bis abschließend geklärt sei, wie das Stadtkulturhaus wieder brandschutzsicher betrieben werden könne. Diese Entscheidung sei aus der Sicht des Landkreises nachvollziehbar, da der Betreiber für die Sicherheit der Nutzer verantwortlich sei.

Dass der Küchenbereich der QSG nicht vorübergehend geschlossen wurde, erklärt Hopf-Koßmann damit, dass es zwar auch in der Küche Mängel gebe, die aber „bei weitem nicht so schwerwiegend“ seien.

Warum am 12. Dezember, zu einem Zeitpunkt, als für die QSG bereits eine vorübergehende Schließung feststand, im Saal der Genthiner Stadtrat noch tagen konnte, ist bis heute nicht geklärt. Eine Antwort darauf bleibt QSG-Geschäftsführer Lars Bonitz nach wie vor schuldig. Auf eine diesbezügliche Volksstimme-Anfrage reagierte er nicht.

Währenddessen trat Kreissprecherin Hopf-Koßmann allerdings auch kursierenden Gerüchten entgegen, dass in Genthin kein Impfzentrum eingerichtet wurde, weil für das Stadtkulturhaus kein Brandschutzkonzept vorlag. Unter anderem verwies sie darauf, dass nach der verbindlichen Impfstrategie des Landes Sachsen-Anhalt pro Landkreis nur ein Impfzentrum vorgesehen sei.