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Steuern Wer erhält Überweisungsschecks?

Noch ist nicht klar, wer neben den Klägern aus Schopsdorf, Paplitz und Gladau, auf Steuerrückerstattungen hoffen darf.

Von Simone Pötschke 13.09.2018, 01:01

Genthin l Der Steuerstreit gegen die Stadt Genthin, den Kläger aus Gladau, Paplitz und Schopsdorf vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg für sich entschieden haben, sorgte im Juni für Schlagzeilen und noch immer ist sein letztes Kapitel nicht geschrieben.

Rückblende: Das Gericht hatte in einem Urteil die Bescheide für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer der Jahre 2017 und 2018 aufgehoben. Es begründete seine Entscheidung damit, dass an der Festschreibung der Hebesätze in den Gebietsvereinbarungen nicht vorzeitig gerüttelt werden dürfe. Auch nicht, wie im Fall Genthins geschehen, im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung.

Erst zum 31. Dezember 2018 läuft die Festschreibung der Gebietsänderungsverträge aus.

Die Ruhe, die nach Bekanntwerden des Urteils für einige Wochen vorherrschte, störte Wilmut Pflaumbaum (FDP) nun bei der Sitzung des Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzausschusses des Stadtrates am Montagabend auf einen Schlag.

Auf seine Frage, in wieweit die Rückzahlung der zuviel entrichteten Steuern durch die Verwaltung berechnet und möglicherweise sogar veranlasst sei, musste Kämmerin Janett Zaumseil passen. Das stehe noch nicht an, es gebe gegenwärtig noch andere Baustellen, gab sie zur Auskunft.

Ursprünglich sollte die Rückzahlung zumindest rechentechnisch bis zum Ende des dritten Quartals über die Bühne gegangen sein.

Rückfragen aus dem Ausschuss, wer nun genau – neben den Klägern – einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel entrichteter Steuern haben könnte, wurden nicht gestellt. Immerhin war bisher von nicht unwesentlichen Beträgen die Rede.

So war man im Juni im Rathaus der Auffassung, dass nach dem Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts alle Einwohner der Ortsteile Paplitz, Gladau und Schopsdorf auf Rückzahlungen hoffen können. Mögliche Zweifel daran wurden bisher sowohl im Stadtrat als auch im Fachausschuss nicht laut.

Ob diese Interpretation des Urteils Bestand haben wird, wenn es darum geht, Kasse zu machen?

Jürgen Leindecker, Landesgeschäftsführer des Städte und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, machte auf Volksstimme-Anfrage geltend, dass bei einem Urteil der „entscheidende Faktor“ das Verhältnis zwischen Kläger und Stadt sei. Übersetzt bedeutet das: Die Kläger bekommen Geld.

Geklagt hatten Einzelpersonen, Unternehmen und Geschäftsinhaber aus den drei Genthiner Ortsteilen, die auch die Kosten für das Verfahren getragen haben. Keine Ortsteile, was in anderen vergleichbaren Verfahren auch schon der Fall war. Leindecker schloss nicht aus, dass es möglicherweise auch eine politische Lösung geben könne.

Claudia Hopf-Koßmann, Pressesprecherin des Landkreises Jerichower Land, grenzt den Personenkreis sehr deutlich ein, der auf eine Steuerrückzahlung hoffen kann. Auf Volksstimme-Anfrage sagte sie: „Wenn ein Einwohner gegen einen Steuerbescheid Widerspruch eingelegt hat, die Ausgangsbehörde einen Widerspruchsbescheid erlassen und der Einwohner nicht geklagt hat, ist der Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist bestandskräftig geworden. Der Einwohner wäre zahlungspflichtig. Ein Recht auf Rückerstattung können diese Einwohner aus dem Urteil nicht ableiten.“

Folgt man ihrer Argumentation, hätten allein die Kläger Aussicht auf Bares.