1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Kloster-Überführung auf dem Prüfstand

Stiftung Jerichow Kloster-Überführung auf dem Prüfstand

Für eine Übernahme der Klosterstiftung Jerichow müssten vom Land die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Kann das gelingen?

Von Thomas Skiba 16.01.2021, 23:01

Jerichow l Das Kuratorium der Stiftung Kloster Jerichow hatte im vergangenen Jahr seinen Vorstand beauftragt, eine Zusammenlegung oder Auflösung der Stiftung Kloster Jerichow zu prüfen. Grund war unter anderem die schwierige finanzielle Situation der Stiftung, die schon seit Jahren besteht und nur durch Zuschüsse von Land, Kreis und Kirche zu tragen ist. Auf Vorstands- und Verwaltungsebene gab es bereits enge Kontakte, um einen möglichen Betriebsübergang der SKJ in die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt (KST) auszuloten. Laut Aussage der Pressestelle KST wären die Bedingungen der Übernahme des Stiftungsvermögens und des Stiftungszwecks, dass die beiden Stiftungsbehörden und der Landesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulegung der SKJ an die Kulturstiftung ST schaffen und die so damit verbundenen Kosten für die KST in den Haushalt eingestellt werden.

Aus eigener Finanzkraft, so Pressesprecherin der KST, Eta Erlhofer-Helten, wird die KST eine Übernahme der Aufgaben nicht stemmen können. Inhaltlich sieht die Kulturstiftung bei einer möglichen Zulegung der Stiftung Kloster Jerichow dagegen keinerlei Probleme. Die satzungsgemäßen Stiftungszwecke beider Stiftungen sind weitestgehend identisch ausgerichtet. So will die eine wie die andere Institution ihre Baudenkmale baulich betreuen, ihre Kunst- und Kulturgüter erhalten.

Was die beiden Stiftungen ebenfalls eint: Sie erschließen ihre Anlagen wissenschaftlich und machen sie den Menschen zugänglich – ob als Museum oder für Veranstaltungen aller Art.

Wesentlich unterscheiden sich die Stiftungen primär in ihrer rechtlichen Gründung und Ausgestaltung. Die SKJ ist eine Stiftung des privaten Rechts im Gegensatz zur KST, die eine Stiftung des öffentlichen Rechts ist. Damit müssten zwei unterschiedliche Rechtsformen zueinander finden und das sei nur möglich, wenn der Gesetzgeber, hier das Land Sachsen-Anhalt, tätig wird. Der Zeitrahmen ist eng gesetzt, sollte sich bis zum April keine Entscheidung abzeichnen, so heißt es aus der Staatskanzlei, wird es 2021 keine Überführung mehr geben.

Der Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Kloster Jerichow, Landrat Dr. Steffen Burchhardt dazu: „Das Land hat die Absicht erklärt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme der Stiftung Kloster Jerichow in die Landesstiftung zu schaffen und das Kuratorium hat einstimmig beschlossen diesen Weg zu gehen. Eine beständige Leistungsfähigkeit der Stiftung ist nur mit zusätzlicher Unterstützung möglich.“ Das hätte zur Folge, dass die Klosteranlage ihre Eigenständigkeit verliert, insbesondere im rechtlichen Sinn.

Umso mehr soll weiterhin die Eigenständigkeit in der inhaltliche Ausgestaltung der Stiftungsarbeit vor Ort gegeben sein. „Es ist übliche Praxis, dass die betriebliche und inhaltliche Grundverantwortung im satzungsgemäßen und selbstverständlich im zur Verfügung stehenden Budget dezentral durch eine Leitung (Museumsdirektoren) vor Ort wahrgenommen wird“, bestätigt Pressesprecherin Eta Erlhofer-Helten. Damit stünden Jazz-Festival, Klostergartenfest oder die Sommermusiken nicht in Frage, sondern weiterhin auf dem Programm.

Die zentrale Verantwortung für alle Bereiche werde jedoch vom Vorstand und dem Generaldirektor der KST wahrgenommen, der wacht über die Einhaltung der satzungsgemäßen Ziele und „nimmt natürlich auch dementsprechend Einfluss“. Von Seiten des Kuratoriums der Stiftung Kloster Jerichow heißt es, dass die Kuratoren gerne an der Eigenständigkeit festhalten würden, sehen aber keine dauerhafte Alternative, um den Betrieb finanziell zu stabilisieren. In den vergangenen Jahren haben alle Stifter – die evangelische Kirche, das Land, die Stadt Jerichow und der Landkreis – regelmäßig finanzielle Mittel für den Weiterbetrieb bereitgestellt. Die Bereitschaft, mit den Zuschüssen eine Brücke über schwierige Zeiten zu bauen oder zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen, war immer ausgeprägt, kann aber nicht Dauerzustand sein, so Burchhardt weiter. „Alle Kuratoren haben erklärt, dass sie das Kloster auch in Zukunft eng begleiten wollen, unabhängig von der rechtlichen Zugehörigkeit. Die weiteren Entwicklungen müssen wir jetzt abwarten.“

Das Kuratorium sieht die Klosteranlage in der Kulturstiftung gut aufgehoben. Dort seien die wichtigsten Kulturgüter Sachsen-Anhalts vereint, die einzelnen Häuser und Einrichtungen haben sich durch die Stiftungsarbeit in den vergangenen Jahren alle gut entwickelt. „Die Aufnahme in die Landesstiftung wäre die Anerkennung der großen überregionalen Bedeutung unserer Klosteranlage“, so Burchhardt.