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Stolperfalle Wenn ein Weg nur noch im Weg ist

Der Gehweg in der Genthiner Bebelstraße ist unpassierbar. Die Stadt prüft, ob der Weg „noch seine Verkehrsbedeutung erfüllt“.

Von Susanne Christmann 02.11.2020, 07:00

Genthin l Es ist „nur“ ein Teil eines Gehweges. Ein Abschnitt, der wiederholt von Pflanzenausläufern des unmittelbar angrenzenden Grundstückes der Deutschen Bahn überwuchert und auf ordnungsbehördliche Verfügungen der Stadt wieder freigeräumt wurde. Dass ihn nach der letzten Reinigungsaktion trotzdem keiner benutzen kann, daran scheinen sich –außer Anwohner Peter Köstling, der die Volksstimme auf den Problemweg aufmerksam gemacht hatte – längst alle gewöhnt zu haben.

Denn die durch die Säuberungsaktion zum Vorschein gekommenen argen Stolperfallen hat die Stadt zum Anlass genommen, den betroffenen Abschnitt des Gehweges mit Baken abzusperren und hier entlang kommende Fußgänger mit Schildern dazu aufzufordern, den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen. Kreuz und quer hatte darunter liegendes Wurzelwerk die Gehwegplatten derart hochgehoben, an einigen Stellen zerbersten lassen oder verschoben, dass gefahrloses Entlanglaufen hier einfach nicht mehr möglich ist.

Welche Möglichkeiten gibt es nun, um das Problem „kaputter Gehweg in der Bebelstraße“ zu lösen? Naheliegend wäre, für die Reparatur des Stolperfallen-Abschnittes zu sorgen und auch dafür, dass der Weg nicht mehr durch die Seitentriebe vom angrenzenden Bahngelände überwuchert sowie die Gehwegplatten nicht mehr durch darunter liegendes Wurzelwerk zerstört werden können.

Aber diesen Weg scheinen offenbar weder die Stadt noch die Bahn einschlagen zu wollen. Anfang Oktober teilte die Stadt unmittelbar nach dem Erscheinen auf die Volksstimme-Anfrage, wer sich um die Beseitigung der Stolperfallen kümmern werde, mit: „Aktuell wird geprüft, inwieweit Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schadensverursacher geltend gemacht werden können, beziehungsweise ob dieser Wegeanteil noch seine Verkehrsbedeutung erfüllt. Derzeit würden die „Funktionen für den öffentlichen Fußgängerverkehr ausschließlich von der südlichen Gehweganlage übernommen und das nicht nur wegen des schlechten Zustandes des kritisierten Wegeabschnittes, sondern auch wegen der untergeordneten Zielwegfunktion.“ Bis zur „abschließenden Auswertung dieser Überprüfungsergebnisse“ bleibe dieser Teilabschnitt es Gehweges gesperrt. Das war am 5. Oktober.

Dreimal hat die Volksstimme seitdem folgende Nachfragen dazu an die Stadt gestellt: Wird als „Schadensverursacher“ die Bahn angesehen? Wie wird der Schaden bemessen, den die Stadt gegenüber dem Verursacher geltend machen möchte? Wie hoch würde dieser Schaden beziffert? Bedeutet das, dass der Gehweg aufgegeben werden soll, weil er eh nur eine „untergeordnete Zielwegfunktion“ hat? Bis Redaktionsschluss hat die Stadt darauf nicht geantwortet.

Auch bei der Bahn haben wir mehrmals nachgehakt. Sieht sich die Bahn auch als „Schadensverursacher“ an? Hat sich die Genthiner Stadtverwaltung wegen der Schadensersatzansprüche schon bei der Bahn gemeldet? Wenn ja, in welcher Höhe? Will die Bahn auch, dass der Fußweg aufgegeben wird, weil er ja eh nur eine „untergeordnete Zielfunktion“ hat? Findet die Bahn das in Ordnung, dass die Stolperfallen nicht beseitigt werden, sondern dass stattdessen der entsprechende Abschnitt gesperrt wird?

Bis auf ein „aus unserer Sicht hat sich zu dem Sachverhalt kein neuer Stand ergeben. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie gern informieren“, hat sich die Bahn nicht zu den Fragen geäußert.

Auf dem Gehweg gegenüber wird es derweil manchmal eng. Denn wie mehrfach beobachtet, fahren dort die erwachsenen Radler auf dem Fußweg. Weil es für sie auf der Straße offensichtlich nicht genügend Raum gibt und das Fahren dort zu gefährlich erscheint.