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Straßen  Ein "lebendiges" Nachschlagewerk

Wann ist eine Straße öffentlich oder nicht? Einblicke in das sogenannte Straßenbestandverzeichnis der Stadt Jerichow.

Von Thomas Skiba 31.03.2020, 23:01

Jerichow l Ist eine Straße öffentlich oder nicht? Damit beschäftigt sich Ralf Demann, der Sachbearbeiter im Bauamt der Stadt Jerichow, zuständig für Tiefbau und Städtesanierung – unter anderem. Auf seinen Tischen liegen Grundrisse, Ortschaftspläne und Zeichnungen, auf den ersten Blick wirkt es ein wenig chaotisch und doch hat es System. Denn: Die Stadt Jerichow hat es sich zum Ziel gesetzt, ihr Straßenbestandsverzeichnis zu aktualisieren und dazu gehört nun mal jede Menge Papier.

Zu jeder Straße muss die Position in dem Lageplan der Ortschaft erfasst werden, erklärt Demann: „Dann wird sie nochmal einzeln erfasst und in einem sogenannten Erfassungsblatt beschrieben.“ In diesem Erfassungsblatt, so Demann, stehe drin, ob es bei der Straße Einschränkungen gebe, „etwa ob sie nur für Pkws zugelassen ist, was für einen Belag sie hat, oder dort eine Tempo 30 Zone besteht.“ Zeichnerisch wird eine Straße immer von Knoten zu Knoten erfasst, das heißt „von Einmündung zu Einmündung.“

Für Jerichow, Nielebock, Wulkow und Redekin wurde dieses Straßenkataster schon vor der Gebietsänderung 2010 erstellt. Ein Erbe der Zusammenlegung der Verwaltungsgemeinschaft Jerichow und der damaligen Verwaltungsgemeinschaft Stremme-Nordfiener - für Brettin, Demsin, Kade, Karow, Klitsche, Zabakuck, Roßdorf und Schlagenthin fehlen diese Straßenkataster. Das hat aber auch zeitlich weiter zurückliegende Gründe, erläutert Demann.

Die Straßen seien über Jahrhunderte hinweg angelegt worden und „existieren schon ewig.“ Keiner kann genau sagen, ob es eine öffentliche Straße sei oder, wie die Wirtschafts- und Feldwege, sich in privater Hand befinden. „Man nimmt es immer an und das ist rechtlich nicht unterfüttert“, so der Verwaltungsfachmann und erklärt, „Bei jedem Bau-Antrag muss angegeben werden, ob das Objekt an einer öffentlichen Straße liegt.“

Das kann man ohne ein Straßenkataster überhaupt nicht beantworten. Dabei seien die innerörtlichen Straßen nicht das Problem, wie er sagt, fährt man aber in die Feldmarken und Wohnplätze, wo nur einzelne Häuser stehen, muss geprüft werden: öffentlich oder privat. Dann können zum Beispiel auch Verkehrsschilder aufgestellt oder etwa ein Fußweg gebaut werden.

Das erstellte Straßenbestandsverzeichnis wird dann für ein halbes Jahr öffentlich ausgehängt und bekannt gemacht, dann kann jeder Bürger Einsicht nehmen und auch Einspruch erheben. „Es ist die Pflichtaufgabe jeder Stadt, so ein Straßenbestandsverzeichnis zu führen und zu pflegen“, betont Demann.

Das Straßen-Kataster, wie Demann sagt, ist ein „lebendiges“ Datennachschlagewerk, das einer permanenten Datenpflege unterliege. Denn alle Datenänderungen und Eintragungen im Kataster müssen zeitnah mit den Daten des Grundbuchs synchronisiert werden, um eventuelle Anträge ohne Nachfragen bearbeiten zu können. Doch für eine kleine Verwaltung wie die Jerichower ist diese Aufgabe nur schwer zu stemmen. Fehlende Software wie Kartenerstellungs-Programme sind das ein, andererseits muss jede Straße händisch in Augenschein genommen, vermessen und begutachtet werden und dafür fehle Zeit und Personal.

Darum wird die Einheitsgemeinde für diese „Mamut-Aufgabe“ ein Ingenieur-Büro beauftragen, die das Straßenbestandsverzeichnis auf Stand bringen und auch gleich digitalisieren. Der Beschluss dazu wurde in der letzten Stadtratssitzung gefasst. Demann selbst aktualisiert derzeit noch Änderungen in den Charakteristika der Straßen per Hand, arbeitet mit Textmarker, Scanner und Lineal: „Das sei nicht mehr zeitgemäß für eine moderne Verwaltung.“ Mit der digitalen Bearbeitung des Straßen-Katasters würden auch die zahlreichen Ordner, Kartenauszüge und Grundrisse weichen und Demann könnte wieder die Farbe seiner Tischplatten sehen.