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Tierplätze Nächste Runde Bundesverwaltungsgericht

Wie viele Schweine dürfen in der Schweinezuchtanlage Gladau gehalten werden? Damit wird sich das Bundesverwaltungsgericht befassen.

Von Simone Pötschke 16.01.2021, 00:01

Gladau/Genthin l Die LFD (Landwirtschaftliche Ferkelzucht Deutschland) und die Stadt Genthin arbeiten sich weiter aneinander ab. Obwohl der Stadtrat mehrheitlich im Juni 2018 für einen vorhabenbezogenen B-Plan für die Schweinezuchtanlage Gladau gestimmt und damit den Weg für eine Erhöhung der Tierplatzzahlen freigemacht hat. Gegenstimmen kamen allein aus der Fraktion Die Grünen/Ländliche Wählergemeinschaft Fiener und unter anderem von Klaus Voth (CDU), Gladaus Ortsbürgermeister.

Damit schienen jahrelange Streitigkeiten um die nachträgliche Legalisierung von Kapazitätserweiterungen und von Anlagen-Neubauten beigelegt zu sein, auch wenn das gegen den ausdrücklichen Willen der Gladauer und Dretzeler geschah. Das erweist sich nun als ein Trugschluss. Denn die Mehrheit der Stadträte hatte zum Zeitpunkt der B-Plan-Entscheidung im nichtöffentlichen Teil dem anhängigen Gerichtsverfahren der Stadt Genthin gegen das Landesverwaltungsamt mit seinen Entscheidungen zu der Feststellung der Tierplatzzahlen zugestimmt. Dass die Stadt erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg klagte, erfuhr die Mehrheit der Stadträte vermutlich erst aus den Neujahrsgrüßen, die ihnen von der LFD zugeschickt wurden. Die zeigt sich erwartungsgemäß alles andere als erfreut zum Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte Mitte November vergangenen Jahres entschieden, dass der Feststellungsbescheid über die Festschreibung der Tierplätze und Großvieheinheiten aus dem Jahr 2015 in einer Fassung des Teilrücknahmebescheides aus dem Jahr 2018 aufgehoben werde. 2015 waren bisher für die Gladauer Anlage 38.476 Tierplätze ausgewiesen, davon etwa 7500 Sauen, 1680 Mastschweine und 27.255 Ferkelplätze.

In der über 30-seitigen Urteilsbegründung verweist das Gericht unter anderem auch darauf, dass bei den Entscheidungen des Landesverwaltungsamtes über Jahre hinweg die Interessen der Kommune, konkret der Gladauer und Dretzeler, nur unzureichend berücksichtigt wurden.

Einerseits hat sich die Stadt nun erfolgreich gegen die Erhöhung der Tierplatzzahlen vor den Schranken des Gerichts gewehrt. Indem aber eine Mehrheit des Stadtrates dem vorhabenbezogenen B-Plan zustimmte, wurden baurechtliche Grundlagen dafür geschaffen, dass nun behördlich eine von der LFD angestrebte Änderungsgenehmigung erteilt werden könnte.

Die Mehrheit der Gladauer, aber auch etliche Stadträte, darunter die Fraktion Grüne/Ländliche Wählergemeinschaft Fiener, fordern unterdessen nach wie vor die Begrenzung der Tierplatzzahlen, die vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wurden.

Die LFD Holding strebt seit Herbst 2017 für die Anlage in Gladau eine Kapazität von 9 750 Sauen, 570 Jungsauen und 42.784 Ferkelplätzen an.

Nach dem jetzigen Urteil signalisiert die LFD, dass sie dieses Urteil so nicht akzeptiert und vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

Die LFD ließ Bürgermeister Matthias Günther und Stadträte zunächst wissen, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nicht dazu führe, dass die Tierhaltung in Gladau aufgegeben werden müsse. Trotzdem werde die LFD eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Mit einer solchen Beschwerde kann die Nichtzulassung der Revision angefochten werden.

„Dieses neuerliche Gerichtsverfahren haben wir uns nicht gewünscht.“ Es werde aber infolge der nun vorliegenden Entscheidung notwendig, heißt es in dem Schreiben der LFD-Geschäftsführung, das der Volksstimme vorliegt. Gleichwohl ließ die LFD wissen, dass sie bereit sei, „die Erwägungen des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg im weiteren B-Planverfahren zu berücksichtigen“. Das Unternehmen wolle eine „alternative Planung“ vornehmen, die auf der Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 1995 aufsetzen würde.

Auf Volksstimme-Nachfrage, welche Vorstellungen das Unternehmen damit verbindet, blieb die LFD zurückhaltend. Es handele sich um eine verwaltungsrechtlich nicht abgeschlossene Angelegenheit, die das Unternehmen nicht weiter kommentieren könne, hieß es aus der Pressestelle.

Ursprünglich hatte die LFD-Geschäftsführung vor, die „angepasste Planung“ im Zuge des gegenwärtigen B-Plan-Verfahrens am 28. Januar dem Stadtrat vorstellen zu wollen. Dazu wird es allerdings coronabedingt allerdings nicht kommen. In einem Schreiben an die LFD, das auf den gestrigen Freitag datiert ist, signalisierte Bürgermeister Matthias Günther zunächst die Gesprächsbereitschaft der Stadt. Er informierte, das Anliegen in den Ortschaftsrat Gladau und in die Ausschüsse zu verweisen und stellte der LFD eine gemeinsame Sitzung in Aussicht.