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Verluste Minus beim Wirtschaftsförderer

Mit einem Verlust in fünfstelliger Höhe ist das Genthiner Technologie- und Gründerzentrum aus 2018 gegangen. Stadt und Landkreis fangen dies auf.

Von Mike Fleske 03.12.2019, 00:01

Genthin l Der Fehlbetrag für das Jahr 2018 ist deutlich: Demnach ist bei einer Bilanzsumme von rund 392.500 Euro ein Minus von knapp 60.000 Euro aufgelaufen. Dieses werde auf den Verlustvortrag angerechnet, heißt, der Betrag wird in die kommenden Jahre übertragen. Das teilte die Stadt Genthin in einer jüngst veröffentlichten Bekanntmachung mit.

In einer Stellungnahme reagieren die Gesellschafter des TGZ, der Landkreis Jerichower Land und die Stadt Genthin, sowie die Geschäftsführerin des TGZ auf eine Volksstimme-Anfrage gemeinsam. „Wirtschaftsförderung bedarf analog zu Kultur und weiteren Bereichen in aller Regel eine Grundfinanzierung durch die verantwortlichen Träger“, heißt es darin.

Eine solche könne vertraglich vereinbart oder per Gesellschaftsvertrag geregelt werden. „Im Gesellschaftsvertrag des TGZ ist bei Gründung der Gesellschaft festgelegt worden, dass die Stadt Genthin und der Landkreis nach einem festen Schlüssel zu gleichen Teilen einen Ausgleich leisten.“

Zur Begründung des Defizites heißt es: „In den vergangenen Jahren existierte ein Vertrag zwischen dem Landkreis und dem TGZ für Teilaufgaben der Wirtschaftsförderung im Wertumfang von 20.000 Euro.“

Weiter heißt es: „Das Defizit der Gesellschaft ist 2018 höher ausgefallen als in den Vorjahren, da der Vertrag gekündigt wurde mit dem Ziel einer zeitgemäßen Vereinbarung, die die Stadt Genthin mit einschließt und neue Aufgabenschwerpunkte setzt.“ Der bisherige Vertrag war auf den Landkreis ausgerichtet. Nun soll mit einem neuen Rahmenvertrag ein Zuschnitt auf die Anforderungen der Wirtschaftsförderung der Stadt Genthin erfolgen.

Dass das Minus im vergangenen Jahr höher als in vorangegangenen Jahren ausfiel, ist einigen besonderen Umständen geschuldet. So musste das TGZ neue gesetzliche Regularien umsetzen, etwa aus der Datenschutzgrundverordnung, die beispielsweise einen hauseigenen Datenschutzbeauftragten vorsah. Damit einher ging eine höhere Zahl an Schulungen von Mitarbeitern. Daneben sei die Digitalisierung des Hauses vorangetrieben worden, was sich nach außen etwa durch die Einrichtung einer neuen Internetseite gezeigt habe.

In der Stellungnahme wird zudem verdeutlicht: „Aufgrund der geltenden Regelung gibt es keine Auswirkungen eines Fehlbetrages auf die Tätigkeit des TGZ.“ Mit dem Abschluss eines Vertrages, wie er im Entwurf vorliege, könne das TGZ das vollständige Portfolio an Aufgaben auch in Zukunft gewährleisten.

Dieser Vertrag wird heute Abend erstmals im Wirtschafts- und Umweltausschuss in Genthin inhaltlich diskutiert. Der Ausschuss ist zu Gast im TGZ und wird mit den Verantwortlichen über die Ausgestaltung des Vertrages beraten. Im Vorfeld hatte es von einigen Stadträten Kritik an den Inhalten gegeben. So wurde etwa moniert, dass der Vertrag zu wenig Konkretes zur Aufgabe „Wirtschaftsförderung“ enthalte.

Deutlich wird im Rahmenvertrag aber, welche Aufgaben das TGZ für Stadt und Landkreis übernehmen solle. So ist ein Umfang an Leistungen in Höhe von 60.000 Euro festgelegt, die sich Stadt und Landkreis teilen.

Die Auftraggeber wollen Leistungen im Umfang von jeweils 750 Stunden beziehen. Der vereinbarte Stundensatz beträgt einheitlich 40 Euro pro Stunde. Auch Bereiche wie Öffentlichkeitsarbeit, Standortberatung oder repräsentative Aufgaben regelt der Vertrag.

Gesellschafter und TGZ sehen im Vertrag einen Fortschritt, da mit der Übertragung bestimmter Aufgaben an das TGZ, Stadt und Landkreis kein eigenes Personal für diesen Schwerpunkt vorhalten müssten und gemeinsam die Kompetenzen der Mitarbeiter des TGZ nutzen können.