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Winterdienst Genthin kippt alte Satzung

Ab diesem Jahr verschickt das Rathaus in Genthin keine Gebührenbescheide für den Winterdienst auf Gemeindestraßen.

Von Simone Pötschke 11.07.2016, 01:01

Genthin l Der Stadtrat musste die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung in einer seiner jüngsten Sitzungen rückwirkend ändern. In der Diskussion um mögliche Steuererhöungen ging dieses Thema fast ein wenig unter. Mitten im Hochsommer warf jedoch der Winter seine Schatten voraus: Mit den Satzungsänderungen werden die Genthiner keine Gebühren mehr für den Winterdienst auf Gemeindestraßen entrichten müssen. Einwohner stehen jedoch nach wie vor in der Pflicht, Gehwege zu reinigen und sie frei von Eis und Schnee zu halten.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dessau hatte die Stadtverwaltung veranlasst, die bisherige Praxis der Gebührenerhebung für den Winterdienst „zu kippen“. Das Verwaltungsgericht hatte sich auf das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt berufen, das den Bürgern allein die Verpflichtung für den Winterdienst auf Gehwegen und Überwegen zuweist. Eine Verpflichtung zum Winterdienst auf Gemeindestraßen bestehe für ihn hingegen nicht, hieß es im Urteil. Das veranlasste die Stadt, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres der veränderten Rechtslage Rechnung zu tragen.

Das wird der Stadt teuer zu stehen kommen: Die Kosten für den Winterdienst, etwa 70 000 Euro, muss sie zukünftig aus eigenen Hauhaltsmitteln aufbringen. „Wir verlieren viel Geld aus unserem ohnehin sehr angespannten Haushalt“, kommentierte Bürgermeister Thomas Barz. Mit den Gebühren sei es bisher möglich gewesen, den Winterdienst in einer hohen Qualität durchzuführen. Das werde unter den Sparzwängen der Stadt nicht mehr möglich sein, ließ Bürgermeister Barz durchblicken. Ob und wie an der Preisschraube für den Winterdienst als eine Pflichtaufgabe für die Kommune gedreht werden kann, ließ der Bürgermeister unbeantwortet.

Für Straßenreinigung und Winterdienst wurde bisher in Genthin ein Jahresbetrag in Höhe von 2,70 Euro berechnet. 2,03 Euro wurden allein für die Straßenreinigung erhoben. Der Betrag für die Straßenreinigung gilt auch weiterhin für die Bürger.