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Vergleich Kletterwald-Unfall: Einigung vor Gericht

Das juristische Tauziehen um die Folgen eines Unfalls im Kletterwald Blankenburg ist endgültig beigelegt worden.

Von Dennis Lotzmann 07.10.2015, 01:01

Blankenburg l Das juristische Tauziehen um die Folgen eines Unfalls im Kletterwald Blankenburg ist endgültig beigelegt worden. Nach Auskunft eines Sprechers des Oberlandesgerichts (OLG) in Naumburg ist ein Vergleich, der eine finanzielle Entschädigung zugunsten der geschädigten Nutzerin vorsieht, nun rechtskräftig geworden. „Die beiden Parteien haben auf Anraten des Senates vereinbart, dass das Opfer eine einmalige Zahlung in Höhe von 4500 Euro erhält“, so Gerichtssprecher Henning Haberland. Darüber hinaus trage jede Seite die entstandenen Prozesskosten anteilig selbst. Der Prozess selbst hatte sich über zwei Instanzen hingezogen.

Die Klägerin, eine Polizeibeamtin aus dem Harz, war im August 2012 beim Benutzen des Kletterwaldes in Blankenburg verunglückt. Sie war mit einer Seilrutsche gefahren und gegen eine mit Hackschnitzeln abgedeckte Baumwurzel geprallt. Dabei erlitt sie Knöchelverletzungen, die operativ behandelt werden mussten.

Das Opfer machte daraufhin beim Landgericht Magdeburg als Klägerin Schadenersatzansprüche in Höhe von 650 Euro geltend und forderte minimal 7000 Euro Schmerzensgeld.

In der ersten Instanz konnte die Beamtin nur einen Teilsieg verbuchen. Der Richter der Zivilkammer sprach ihr in einem Grundurteil lediglich 50 Prozent der Forderung zu, ließ die genaue Höhe von Schadenersatz und Schmerzensgeld jedoch offen. Darüber hätten später Gutachter befinden müssen. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass die Benutzung eines solchen Kletterwaldes grundsätzlich mit einem gewissen Risiko verbunden sei. Vor diesem Hintergrund hatte der Richter zuvor eine außergerichtliche Einigung angeregt.

Da diese nicht zustande kam, wurde das Grundurteil verkündet, gegen das wiederum beide Seiten – beim Betreiber des Kletterwaldes dessen Versicherung – Rechtsmittel einlegten.

Der zuständige OLG-Zivilsenat in Naumburg ließ nach Angaben von OLG-Sprecher Haberland im August erkennen, der erstinstanzlichen Entscheidung bei einem Urteil inhaltlich zu folgen. Parallel dazu regten auch die Naumburger Juristen einen Vergleich an. Dieser wurde tatsächlich geschlossen, später aber von mindestens einer Partei widerrufen. Deshalb war für den morgigen Donnerstag ein Verkündungstermin für eine Entscheidung vor dem OLG anberaumt.

„Dieser Termin ist nun aufgehoben worden, weil der eingelegte Widerruf zurückgezogen worden ist“, so Haberland zur Volksstimme. Damit erhält das Opfer nun mit 4500 Euro gut 50 Prozent der ursprünglichen Forderung, muss aber die eigenen Prozesskosten tragen.

Kletterwald-Betreiber Jürgen Reumann zeigte sich erfreut über den endgültigen Abschluss des Verfahrens: „Es ist traurig, dass es zu diesem Unfall gekommen ist. Ich habe im Prozess gegenüber dem Opfer auch mein Bedauern zum Ausdruck gebracht. Aber es geht nun mal um eine Hauptwurzel, die wir nicht einfach kappen können.“ Jene bereits gestutzte Wurzel unter der Seilrutsche werde weiter mit Rindenmulch abgedeckt – „ein Verfahren, das meine Versicherung als ausreichend eingestuft hat“, wie Reumann betont. Und: „Sowohl vor dem Unfall als auch danach gab es keine weiteren Probleme mit dieser Wurzel.“