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Straftat Staatsanwalt strebt schnelle Anklage an

Nach der Inhaftierung zweier Asylsuchender will die Staatsanwaltschaft Halberstadt rasch Klage erheben. Es geht um Kindsmissbrauch.

Von Dennis Lotzmann 02.04.2016, 01:01

Halberstadt l „Wir ermitteln mit allem Nachdruck“, sagt Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck. Er rechne noch im April mit einer Anklage. Und noch etwas betont der Chef der Anklagebehörde in Halberstadt: „Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz haben hier schnell gehandelt. Daran werden wir bei vergleichbaren Fällen anknüpfen.“

Gegen die beiden 25 und 56 Jahre alten Männer aus dem Iran war am Donnerstagabend Haftbefehl erlassen worden. Ihnen wird vorgeworfen, am Mittwoch gegen 17.20 Uhr in Halberstadt ein 13 Jahre altes Mädchen aus einer Gruppe heraus angesprochen und angefasst zu haben. Laut Polizei forderten die Männer den Teenager obendrein auf, sie nach Hause zu begleiten, um gemeinsam Deutsch zu lernen. Das Mädchen, das mit weiteren Jugendlichen unterwegs war, konnte zum Sicherheitsdienst in einen nahen Supermarkt flüchten.

Die alarmierte Polizei nahm den 25-Jährigen, der das Kind laut Staatsanwaltschaft „unsittlich berührt“ hatte, und den 56-Jährigen, der die Szene mit dem Smartphone gefilmt hatte, vor Ort fest (die Volksstimme berichtete). Dem 25-Jährigen wird sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen, dem 56-Jährigen unterlassene Hilfeleistung.

Hauke Roggenbuck erinnert daran, dass es in solchen Fällen eine „Null-Toleranz-Linie“ gebe. „Wer auch immer so etwas macht, muss damit rechnen, dass die Tat mit allem Nachdruck verfolgt und bestraft wird“, so der Oberstaatsanwalt. Es gehe – gerade mit Blick auf den aktuellen Vorfall – auch darum, Zeichen zu setzen. „Wir haben klare Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat. Antatschen, Begrabschen oder gar noch mehr – das gibt es hier nicht und da gehen wir notfalls mit aller Entschiedenheit dagegen vor. Wer andere – junge Mädchen oder Frauen beispielsweise – derartig belästigt, muss auch mit Haft rechnen.“

Dabei, betont Hauke Roggenbuck ausdrücklich, gelte mit Blick auf alle Täter der Gleichheitsgrundsatz. „Gegen einen deutschen Verdächtigen gehen wir ebenso unnachgiebig vor wie gegen Verdächtige anderer Nationalitäten.“

Dass letztere – Ausländer oder aber wie im aktuellen Fall Asylsuchende aus der Zentralen Anlaufstelle (Zast) – schneller als Deutsche mit einem Haftbefehl rechnen müssen, habe einen einfachen Grund, erklärt der Chef der Anklagebehörde: Fluchtgefahr. Die Zast sei eine offene Unterkunft. Deshalb müssten Bewohner bei einem Ermittlungsverfahren damit rechnen, dass sie zwecks Sicherung des Strafverfahrens in Haft genommen würden. Ein solcher Haftgrund liege bei Deutschen eher selten vor.

Roggenbuck ist daran gelegen, vor Überreaktionen und Pauschalurteilen gegenüber Asylsuchenden zu warnen: „Das, was wir jetzt erlebt haben, ist im Harz die ganz große Ausnahme und für uns das erste Delikt, wo wir so reagieren.“ Notfalls ziehe man aber alle Register. So wurde ein Asylbewerber, der mit einem Anschlag auf die Zast drohte, im beschleunigten Verfahren verurteilt.

Was der Harzer Polizeichef Dietmar Schellbach bestätigt: „Asylsuchende treten bislang strafrechtlich nicht besonders in Erscheinung. Kommt es jedoch zu unklaren Situationen, sollte man um Hilfe rufen und im Zweifel nicht zögern, die Polizei zu kontaktieren.“