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Straßenverkehr Kontrollen sind keine Abzocke

Günther Voigt und Fahrlehrer Rüdiger Hartge luden in Osterwieck zu einem Verkehrsinformationsabend ein. 40 Interessierte kamen.

Von Mario Heinicke 01.11.2016, 00:01

Osterwieck l „Das ist doch Abzocke. Die wollen doch nur abkassieren.“ Dietmar Hartwig kennt die Flüche der Autofahrer, wenn sie mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt werden. Der Osterwiecker Regionalbereichsbeamte der Polizei sprach gemeinsam mit seinem Veckenstedter Kollegen Lothar Försterling ausführlich zum Thema Geschwindigkeitsmessungen und stellte auch das Handmessgerät vor, mit dem vor allem in Ortschaften kontrolliert wird.

„Der Kontrolldruck ist wichtig. Wenn keine Polizei da ist, denkt der Autofahrer, er hat ja nichts zu befürchten“, unterstrich Hartwig. Försterling erläuterte die technische Funktionsweise des Handmessgerätes, mit dem auf einer Entfernung von 30 bis 500 Meter das Tempo eines Fahrzeugs kon­trolliert werden kann.

Und er wies auch darauf hin, welche Rechte ein Betroffener hat, wenn er denn erwischt wurde. Dazu gehören auf Verlangen Erläuterungen des Messbeamten zu dem Gerät sowie Einsicht in Eichmarke und Eichschein. „Wir können die gemessenen Daten nur ablesen, nicht ausdrucken“, erklärte Försterling. Darum werde eine Messung immer von einem zweiten Beamten als Zeugen begleitet.

Danach widmeten sich die Polizisten der Aufnahme eines Verkehrsunfalls. Wenn sich beide Unfallgegner hinsichtlich der Ursache einig sind, könne ein vereinfachtes Verfahren abgewickelt werden. Was die Beamten bei der Erstbefragung der Beteiligten abklären. Bei Einigkeit füllen sie gleich vor Ort die speziellen Vordrucke aus, mit denen die Schadensabwicklung bei der Versicherung erfolgen kann. Auch die Polizei wird dadurch entlastet, sie nimmt keine Fotos auf, was aber den Betroffenen selbst empfohlen wird.

Besteht kein Einvernehmen, läuft das in der Polizeisprache „qualifizierte Verfahren“ an. Grundsätzlich sei es aber auch möglich, dass von den Beteiligten überhaupt keine Polizei geholt wird.

Bei Wildunfällen sei es wieder etwas anders, erklärte Försterling. Hier sei es notwendig, die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter zu holen. Dieser könne ebenfalls eine Bescheinigung für die Versicherung ausstellen.

Grundsätzlich mahnten die Beamten, nach einem Unfall eine Warnweste anzulegen. Für den Fahrer sei das Mitführen der Weste Pflicht, aber auch für die anderen Insassen sicherer.

Zu guter Letzt berichteten die Beamten über allgemeine Verkehrskontrollen, zu denen sie unabhängig von Verdachtsmomenten befugt seien. Wodurch man unverhofft auch schon manchem Täter auf die Spur kam. Um ein Fahrzeug anzuhalten, sei übrigens keine rote Kelle notwendig, unterstrich Lothar Försterling.

Fahrlehrer Rüdiger Hartge hatte schließlich noch ein paar knifflige Praxisbeispiele zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr. Beispielsweise zum Blinken, wenn die Vorfahrtstraße nach rechts abbiegt und noch weiter rechts eine weitere Straße abzweigt. Geblinkt werden müsse in beiden Fällen, unterstrich Hartge. Aber am besten mit Bauchgefühl, was die Dauer betrifft.

Sollte indes ein durch unklares Blinken auf der Vorfahrtstraße verunsicherter Autofahrer, der aus der Nebenstraße einbiegt, einen Unfall herbeiführen, habe dieser schlechte Karten. „Er kommt aus der Verantwortung nicht raus, denn er kommt aus einer untergeordneten Straße“, erklärte Dietmar Hartwig. „Also lieber einmal länger warten.“