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Naturschutz Nach Baumfällung räumt die Bahn Fehler ein

Rolle rückwärts nach massiver Kritik: Die Bahn AG hat mit Blick auf gefällte Bäume an ihrer Bahntrasse in Halberstadt Fehler eingeräumt.

Von Dennis Lotzmann 04.11.2016, 12:18

Halberstadt l Im juristischen Tauziehen um das Fällen von Bäumen und Büschen entlang der Bahntrasse Halberstadt-Blankenburg ist die Deutsche Bahn AG ganz offenkundig von ihrer bisherigen Position abgerückt und hat Fehler eingeräumt. Das ist zumindest das Ergebnis eines Treffens, das am gestrigen Donnerstag vor Ort in der Schönerstraße sowie der Eitz- und der Beethovenstraße in Halberstadt stattgefunden hat. Nach Angaben der zuständigen Teamleiterin für Stadtgrün, Roswitha Hutfilz, erfolgen etwaige Fällarbeiten von größeren Bäumen entlang der Bahntrasse nun nur noch nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung seitens der Stadtverwaltung.

Die von der Bahn beauftragte Firma hatte am vergangenen Sonnabend entlang der Bahntrasse für blankes Entsetzen bei Anwohnern gesorgt. Ohne jede Vorankündigung entfernte die Firma im Stadtgebiet nicht nur Büsche und Sträucher, sondern auch größere Bäume, die laut städtischer Baumschutzsatzung Schutzstatus hatten. Zwar beendete der Teamleiter für Ordnung und Sicherheit, Thomas Dittmer, per Sofortverbot am Sonnabendmittag weitere Fällarbeiten. Bis dahin waren aber bereits zahlreiche Bäume entlang der Strecke gefallen.

Das ist, steht nach dem Treffen am Donnerstag endgültig fest, unzulässig gewesen. „Die Vertreterin der Bahn hat eingeräumt, dass dem Unternehmen an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen ist“, so Roswitha Hutfilz anschließend. Zwar habe die Bahn mit Blick auf Eisenbahnbetriebsvorschriften die Auflage, für die nötige Sicherheit und die erforderliche Sicht entlang ihrer Trassen zu sorgen. Das entbinde sie aber nicht von der Beteiligung der zuständigen Behörden, bringt die Teamleiterin die Regeln auf den Punkt.

Im konkreten Fall greift in Halberstadt die städtische Baumschutzsatzung. Danach sind Bäume ab einer bestimmten Größe grundsätzlich unter Schutz gestellt. „Das entscheidende Maß sind 60 Zentimeter Stammumfang, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern“, erklärt die Grünflächenexpertin. Diese grundsätzliche Regel gelte – abgesehen von bestimmten Obstbäumen – für ausnahmslos alle Bäume im Stadtgebiet. „Folglich muss auch die Deutsche Bahn, wenn sie im Stadtgebiet geschützte Bäume fällen will, dies beantragen und sich genehmigen lassen“, betont Ros­witha Hutfilz.

Daran wolle sich die Bahn fortan halten, heißt es nach dem Treffen. Die Stadtverwaltung werde dann den Anspruch der Bahn auf freie Sichtachsen auf Signale und ähnliches ebenso im Blick haben wie die Schutzwürdigkeit der Bäume. Soll heißen: Eine beantragte Fällung könne durchaus auch in einen punktuellen Rückschnitt münden, kündigt die Mitarbeiterin des kommunalen Stadt- und Landschaftspflegebetriebs Stala an. „Und wir werden keineswegs auf Vorrat fällen lassen. Ein Baum fällt erst dann, wenn es wirklich unvermeidlich ist.“

Zugleich kündigte Roswitha Hutfilz ein Bußgeldverfahren gegen die Bahn an – das unberechtigte Fällen bleibe ebenso wie bei Privatleuten nicht folgenlos. Grundsätzlich, rät die Stadtgrün-Expertin, sollten Bürger wie Firmen vor jeglichen Fällarbeiten das Gespräch mit der Stala suchen und Fällungen beantragen, um Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Kontakt zum verantwortlichen Stala-Mitarbeiter Robert Truthmann unter Telefon (0 39 41) 55-18 27. Die städtische Baumschutzsatzung findet sich auf der Homepage der Stadt.