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Straftat Unbekannter schießt auf Kater "Fritze"

Ein bislang Unbekannter hat in Harsleben mit einem Luftgewehr auf eine Katze geschossen. Kater Fritze überlebte den Angriff nicht.

Von Holger Hadinga 16.07.2017, 23:01

Harsleben/Badeborn (dl) l Uwe Müller und seine Frau Christina sind noch immer fassungslos. Oft sehen sie sich die Fotos von ihrem fuchsigen Kater Fritze an oder stehen an seinem Grab. „Er hätte bestimmt noch mindestens fünf Jahre gelebt, wenn das nicht passiert wäre“, ist Uwe Müller überzeugt. Das Tier sei immer zur selben Zeit seine Tour durchs Dorf gelaufen. Doch dann kam es nicht in die Lange Straße in Harsleben zurück.

„Plötzlich rief die Nachbarin meine Frau auf Arbeit an und sagte, dass Fritze schwer verletzt bei ihr auf dem Grundstück liegt. Sie hat dann meinen Sohn informiert, der ihn in einer Tragebox zum Tierarzt nach Halberstadt brachte“, berichtet Müller. Dort wurde der Kater geröntgt. Das erschütternde Ergebnis: Ein Diabolo-Geschoss saß an der Wirbelsäule, ein zweites knapp daneben. Müller: „Fritze wäre für immer gelähmt gewesen. Darum ließen wir ihn friedlich einschläfern.“ Trotz des tragischen Vorfalls hat die Familie bislang auf juristische Schritte verzichtet. „Wir wollten erst bei der Polizei Anzeige erstatten. Aber der Tierarzt meinte, dass dies sowieso nichts bringe“, erzählt der Harslebener.

Obwohl auf eine Anzeige verzichtet wurde, will die Familie auf den Fall aufmerksam machen. „Das lasse ich mir nicht gefallen, darum habe ich mich an die Volksstimme gewandt.“ Uwe Müller geht es nicht nur um seinen Kater, er möchte die Harslebener auf das Problem aufmerksam machen: „Jetzt schießt einer mit dem Luftgewehr auf Tiere, eines Tages vielleicht sogar auf Menschen.“ Der 56-Jährige will erreichen, dass die Anwohner die Augen offen halten, um den Täter eventuell doch noch zu finden. Womöglich auch, wenn er bei einer anderen Aktion auf frischer Tat ertappt wird.

Nach Müllers Auffassung muss es sich dabei nicht unbedingt um Jugendliche handeln, sondern es könnte durchaus auch ein Erwachsener sein. „Eventuell hat es jemanden gestört, dass Fritze über sein Grundstück gelaufen ist. Außerdem gibt es Katzenhasser“, erinnert Uwe Müller. Mysteriös findet es die Familie, dass derzeit im Ort einige Katzen verschwunden sind. „Fritze wäre wahrscheinlich auch nicht mehr aufgetaucht. Der Schütze hat wohl nicht damit gerechnet, dass sich der Kater noch auf das Grundstück der Nachbarin schleppen konnte.“

Fritze galt für Müllers als Familienmitglied. Vor neun Jahren kam er von der Nachbarin. Sie hatte den Vierbeiner geschenkt bekommen, doch er vertrug sich nicht mit dem Dackel. „Bevor er im Tierheim gelandet wäre, haben wir ihn genommen.“ Die Familie hatte außerdem einen Schäferhund sowie eine Kartäuser-Katze.

Dass derartige Fälle von der Justiz beim Vorliegen entsprechender Beweise konsequent verfolgt werden, zeigt ein Fall aus Badeborrn, der vor knapp drei Jahren vor dem Amtsgericht Quedlinburg sein Finale fand. Ein 79 Jahre alter Mann aus dem Ballenstedter Ortsteil Badeborn war angeklagt worden, weil er im August 2014 zwei zehn Wochen alte Katzen seiner Nachbarin in einer Wassertonne ertränkt hatte.

Als der ehemalige Schweinezüchter vor Gericht erklärte, dass man das mit Katzennachwuchs doch schon immer so gemacht habe, kassierte er von Richterin Antje Schlüter zumindest verbal eine schallende Ohrfeige. Katzen, so die Strafrichterin damals, stünden unter dem gesetzlichen Schutz des Tierschutzgesetzes. Das, so Schlüter, sollte jeder stets vor Augen haben.

Dem Senioren, der unmittelbar nach der Tat auch gegenüber den alarmierten Polizeibeamten völlig uneinsichtig war, kam die Sache, die sich obendrein vor den Augen der betroffenen Nachbarschaft abspielte, teuer zu stehen. Er musste 500 Euro an den Deutschen Tierschutzbund zahlen. Zugleich kassierte er wegen der Tötung eine dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung. Insgesamt, so die Richterin damals, drohe bei derartigen Verstößen bis zu drei Jahre Haft.