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Alkoholverbot Kein Alkohol im Stadtzentrum

Das Alkoholverbot für die Innenstadt von Halberstadt soll jetzt rechtssicher in eine Verordnung umgesetzt werden.

Von Jörg Endries 06.02.2020, 00:01

Halberstadt l Das i2019 von Oberbürgermeister Andreas Henke (Linke) verhängte und später vom Stadtrat Halberstadt bestätigte Alkoholverbot im Stadtzentrum Halberstadts soll mit einer Gefahrenabwehrverordnung rechtssicher und langfristig festgezurrt werden. Demnach ist auf dem Fisch- und Holzmarkt, dem Breiten Weg, dem Martiniplan und dem Bereich am östlichen Domhang Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten. Ausgenommen sind öffentliche Veranstaltungen. Mit dem Thema beschäftigte sich am Dienstagabend der städtische Ordnungsausschuss.

Der Stadtrat ist auf die Hilfe der Landkreisverwaltung Harz angewiesen, um das Alkoholverbot rechtssicher beschließen zu können, betonte Thomas Dittmer, Teamleiter Ordnung und Sicherheit, während der Sitzung des Ausschusses. Das bedeutet, wenn der Stadtrat die Gefahrenabwehrverordnung am 20. Februar absegnet, muss sie erst vom Landkreis bestätigt werden. Erst dann kann das Stadtparlament die Verordnung beschließen. Thomas Dittmer rechnet damit, dass dies noch vor der Sommerpause geschehen könnte, sollte die Kreisverwaltung grünes Licht geben. Er wies aber auch daraufhin, dass die Hürden dafür hoch seien. Andere Kommunen in Sachsen-Anhalt seien damit bereits gescheitert.

Mario Dill (Freie Wähler) fragte, wer das Verbot kontrolliert und ob es möglich wäre den Bereich um die Sporthalle Völkerfreundschaft mit in die Verbotszone aufzunehmen. Dort würde es ebenfalls Probleme mit alkoholisierten Personen geben.

„Die Ordnungshüter der Stadt und auch die Polizei kümmern sich um die Durchsetzung des Alkoholverbots. Es gab bereits einen Rückgang der Vorfälle“, informierte ­Thomas Dittmer. Eine flächen­deckende Überwachung sei allerdings nicht möglich. Der Zusammenhang von Alkoholgenuss und Gefahr muss bewiesen werden, um ein Alkoholverbot durchsetzen zu können. „Das wird schon mit den von uns aufgelisteten Plätzen ein Kampf auf Messers Schneide.“

Marlies Jehrke (Die Linke): „Die Gefahrenabwehrverordnung ist okay. Aber warum gilt sie tagsüber nur von 7 bis 23 Uhr und nicht durchgängig? In den Nachtstunden ziehen ebenfalls alkoholisierte Personen durch die Stadt und lärmen.“

Dieser Sachverhalt sei anhand der belegten Vorgänge nicht nachzuweisen, so Thomas Dittmer. „Die Fälle, die wir belegen können, passieren im genannten Zeitraum. Alles andere würde die Wahrscheinlichkeit verringern, dass der Landkreis die Verordnung bestätigt.“

Sebastian Rindert, Vertreter des Ortschaftsrates Langenstein im Ordnungsausschuss stellte fest: „Das die Stadtmitte Halberstadts sauber gehalten werden soll, finde ich gut.“

Ziel der Satzung sei, die Benutzer der öffentlichen Plätze und Anlagen, insbesondere Kinder und ältere Bürger, vor Gefährdungen oder Belästigungen durch alkoholisierte Personen zu schützen, betonte Thomas Dittmer.

Die Mitglieder des Ordnungsausschusses folgten der Argumentation der Stadtverwaltung und sprachen sich einstimmig für die Gefahrenabwehrverordnung (Alkoholverbot) aus.

Massive Probleme mit alkoholisierten Personen verbreiteten 2019 im Stadtzentrum Halberstadts bei Passanten und ansässigen Geschäftsleuten Angst und Schrecken. Bürger wurden von Angetrunkenen, teils Gruppen von bis zu 40 Personen, belästigt, angepöbelt, es kam zu Schlägereien mit Verletzten, sexuellen Belästigungen, Sachbeschädigungen, Hakenkreuzschmierereien und Vieles mehr. Geschäftsleuten brach der Umsatz ein, weil immer mehr Bürger das Zentrum mieden.

Allein im Zeitraum von Anfang April bis Ende November 2019 registrierten die Ordnungshüter 120 Vorfälle, die als gefährlich einzustufen waren, heißt es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat Halberstadt. In der überwiegenden Anzahl der Fälle seien die Störer alkoholisiert gewesen. Mit nicht alkoholisierten Personen habe es am selben Ort und innerhalb desselben Zeitraumes keine Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben. Daher muss davon ausgegangen werden, dass die Gefahren immer dann eintreten, wenn Alkohol im Spiel ist, argumentiert die Stadtverwaltung. Kommentar