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Baumfällung Kein Schutz mehr für „Krücken“

Gartenbesitzer in Osterwieck dürfen künftig bei Bedarf ihre Obstbäume fällen - ohne Genehmigung und Auflage zur Ersatzpflanzung.

Von Mario Heinicke 15.11.2020, 08:00

Stadt Osterwieck l Der Beschluss im Stadtrat über die Änderung der Baumschutzsatzung kam mit großer Mehrheit zustande. Etwas verspätet, eigentlich sollte er schon im September und damit vor Beginn der Fällperiode getroffen werden. Doch Corona hatte im Frühjahr den gesamten Sitzungsplan der politischen Gremien durch-einandergewirbelt, sodass die Beratungsrunde durch alle 14 Ortschaftsräte erst im Juni beginnen konnte.

Das Votum der 14 Ortschaften war eindeutig gewesen. Alle wollten die Obstbäume aus der 2010 aufgelegten Baumschutzsatzung streichen. Vor 2010 hatten die Obstbäume auch nicht unter Schutz gestanden.

Trotz intensiver Vorberatung in zwei Umweltausschusssitzungen und eben den 14 Ortsräten wollte Jens Kiebjieß (Bündnisgrüne) noch eine Änderung einbringen. Sein Anliegen: Nur Obstbäume mit einem Stammumfang bis 90 Zentimetern sollen aus der Genehmigungspflicht herausfallen. Das würde die meisten Obstbäume in Klein- und Hausgärten betreffen, die bedeutenderen großen Bäume aber eben nicht, schätzte er ein.

Kiebjieß berief sich auf einen gleichlautenden Beschluss des Blankenburger Stadtrates sowie das Votum, das der Ortschaftsrat Osterode im August abgegeben hatte. „Obstbäume sind gerade für die Bienen und die biologische Vielfalt besonders wichtig“, betonte Kiebjieß. „Deshalb halte ich es für falsch, wenn wir sie komplett aus dem Schutz der Satzung herausnehmen.“

Dieser „Kompromiss“ im Range eines Änderungantrags traf bei den Ratskollegen auf wenig Zustimmung.

Hartmut Janitzky (CDU) hielt entgegen: „Schützenswerte, optisch gute und gesunde Obstbäume werden in den seltensten Fällen durch die Eigentümer abgeschlagen. Hinzu kommt, dass Obstbäume mit einem großen Stammdurchmesser in der Regel sehr, sehr alte Bäume sind, die entweder hervorragend gepflegt werden müssen, um sie zu erhalten, oder sie sind nur Krücken, mit denen keiner mehr etwas anfangen kann.“

Umweltausschuss-Vorsitzender Martin Brasche (Wählergemeinschaft Rimbeck, Bühne, Hoppenstedt) verbindet mit der Satzung nicht, dass es in der Folge nun zum massenhaften Abholzen von Obstbäumen kommen werde. „Hier geht es nicht um Raubbau.“ Brasche erinnerte an den Anlass der Satzungsänderung, dass Bürger nachgefragt hätten, Obstbäume zu entfernen, die krank oder trocken sind.

Bisher war das Fällen von Obstbäumen nur nach Genehmigung und dann verbunden mit der Auflage von Ersatzpflanzungen je nach Größe von einem bis zu vier neuen Bäumen erlaubt. Daniel Wüstemann (CDU) erinnerte daran, wie viele Gremien sich im Vorfeld mit der Satzungsänderung beschäftigt und ihr zugestimmt hatten. „Ich finde es absolut nicht sinnvoll, diese Satzung jetzt nochmal anzufassen.“ So sahen es auch 20 Ratsmitglieder. Zwei Abgeordnete stimmten dagegen, einer enthielt sich.