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Betreuung Pflegemutter sorgt sich um Pascal

Seit 13 Jahren ist Birgit ­Lücke aus Langenstein die Pflegemutter von Pascal. Jetzt soll ihr der Junge entzogen werden.

Von Jörg Endries 12.10.2018, 10:00

Halberstadt/Langenstein l Der geistig behinderte Pascal ist 2003 aus einer Familie in Halle mit insgesamt acht Kindern herausgenommen worden, weil er dort nicht seinen Erfordernissen entsprechend betreut wurde. Die Behörden setzten daraufhin Birgit ­Lücke als Pflege­mutter für Pascal ein. Eine erfahrene Frau, die neben ihren drei leiblichen Kindern seit 1997 insgesamt sechs Pflegekinder betreut hat. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist dem jungen Mann plötzlich ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt worden. Birgit Lücke ist entsetzt, dass man sie dabei außen vorgelassen hat. Obwohl es in einer Beurteilung des Jugendamtes vom Oktober 2015 heißt: „Frau Lücke stellt für Pascal eine sehr wichtige Bezugsperson dar. Sie ist eine der wenigen Menschen, die Pascal durch ihren konsequenten Erziehungsstil lenken und leiten kann.“

„Ich wurde nicht gefragt, die Entscheidung über die gesetzliche Betreuung ist in einem kurzen, zwölfminütigen Verfahren vor dem Amtsgericht Halberstadt über meinen Kopf hinweg entschieden worden“, kritisiert die Langensteinerin. Im Vorfeld der Gerichtsentscheidung sei sie nicht über das Verfahren informiert worden. „Ich habe zufällig davon erfahren und das ist nicht in Ordnung.“ Der Richter entscheidet gegen Birgit Lücke und setzt einen gesetzlichen Betreuer vom Betreuungs­verein Halberstadt ein, der künftig die Interessen von Pascal wahrnimmt. Birgit Lücke ist darüber erzürnt und zieht in die nächste Instanz, vor das Landgericht Magdeburg. Auch dort hat sie kein Glück. Das Landgericht bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts.

„Dass Pascal mit Vollendung des 18. Lebensjahres nicht weiter bei mir bleiben kann, ist mir auch klar. Ich wollte aber nach wie vor als Betreuerin für ihn da sein. In den 13 Jahren, die ich für ihn verantwortlich war, ist ein sehr enges familiäres Verhältnis zwischen uns entstanden. Vor allem ist es mir wichtig, dass er in einer Einrichtung des betreuten Wohnens seines Wunsches untergebracht wird“, so die Pflegemutter. Sie glaubt, dass dieser Wunsch nicht erfüllt wird. Ihr sei gesagt worden, dass Pascal in ein Heim in Halberstadt eingewiesen werden soll.

„Er wünscht sich jedoch, nach Halle zurückzukehren, wo seine sieben Geschwister leben. Dort gibt es gute Einrichtungen des betreuten Wohnens“, sagt die 58-Jährige. Sie fürchtet, dass es eine Zwangseinweisung Pascals in Halberstadt geben könnte. „ Wir wissen nicht, wie es weitergeht. Er besucht derzeit noch die Lakomy-Schule für geistig Behinderte in Halberstadt. Ich habe Angst, dass der Junge eines Tages einfach nicht mehr nach Langenstein zurückkehrt. Und ich habe keinen Einfluss darauf.“

Ein weitere Punkt ist, dass Birgit Lücke seit 1. Juli 2018 kein Geld mehr für die Betreuung von Pascal erhält beziehungsweise der junge Mann nicht sein Taschengeld erhalten würde. Mittler­weile stünden mehrere Tausend Euro offen.

Andrea Röpke, Chefin des Betreuungsvereins Halberstadt, ist mit dem Fall bestens vertraut. „Es gibt Probleme mit Frau Lücke, und die beschäftigen uns sehr.“ Personenbezogene und detaillierte Informationen darf sie nicht an die Öffentlichkeit geben. Sie sagt aber, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass Birgit Lücke ins Entscheidungsverfahren zur Bestimmung des gesetzlichen Betreuers nicht mit einbezogen war.

Auch die Aussage, dass Pascal zwangsweise in eine Halberstädter Einrichtung eingewiesen werden soll, sei unwahr. „Der gesetzliche Betreuer entscheidet immer nach Wunsch des Betroffenen, sofern dieser dazu in der Lage ist.“ Pascals Wunsch, nach Halle zu kommen, werde natürlich berücksichtigt. Über die Beweggründe des Gerichts, als gesetzlichen Betreuer einen Mitarbeiter des Betreuungsvereins einzusetzen, dürfe sie nichts sagen. Zum ausbleibenden Geld sagt sie, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres mehrere Anträge zu stellen sind. Inwieweit das geschehen sei, könne sie nicht nachvollziehen.

Das Amtsgericht hat vor seiner Entscheidung die Betreuungsbehörde des Landkreises Harz beauftragt, Pascals Lebensumfeld zu beleuchten, bestätigt Christina Boenne, Mitarbeiterin der Behörde. Fallspezifische Informationen darf auch sie nicht geben. Dafür sagt sie etwas zur Arbeit der Behörde. Das Verfahren sei üblich, wenn die Pflegekinder volljährig werden. Die Betreuungsbehörde spricht mit Familie, engen Bekannten und Pflegeeltern. „Wir ermitteln, wer das Wohl des Betroffenen im Auge hat.“

In diesen Prozess sei die Pflegemutter einbezogen gewesen. Wichtig für die Entscheidung des Gerichts ist, dass die Betreuten, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, dementsprechend gefordert und gefördert werden. Vielen sei nicht klar, dass Entscheidungen, die als Mutter getroffen werden, sich von denen eines Betreuers grundsätzlich unterscheiden. Das seien zwei verschiedene Paar Schuhe. Und von der Schule jemanden wegzufangen, das macht in Deutschland kein Mensch, so Christina Boenne.