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Fachwerk Notsicherung wider Willen

Osterwiecks Stadtrat hat der kurzfristigen Notsicherung des Hauses Kapellenstraße 5 zugestimmt. Wenn auch knapp.

Von Mario Heinicke 30.12.2017, 16:23

Osterwieck l Notsicherung statt Abriss. Das grundsätzliche Ergebnis stand vorher fest. Denn das Landesverwaltungsamt hatte den schon 2016 vom Stadtrat und im Nachgang auch von der kreislichen Denkmalschutzbehörde empfohlenen Abriss des 400 Jahre alten Fachwerkhauses abgelehnt. Mit Verweis auf dessen stadtgeschichtliche Bedeutung.

Im Beschluss ging es somit nicht um ein Entweder-Oder, sondern um die Ermächtigung der Bürgermeisterin, noch vor Jahresende die Aufträge für die Notsicherung mit einem Volumen von 120 000 Euro auszulösen. Die Abstimmung fiel mit 9:6 bei vier Enthaltungen knapp aus.

Die Debatte zeigte unterdessen, dass sich die Abgeordneten doch von ihrem Standpunkt für oder gegen die Notsicherung leiten ließen.

Von den 120.000 Euro muss die Stadt selbst nur 14.000 Euro tragen. Das sind jene 20 Prozent Eigenmittel, die die Stadt von den 70.000 Euro aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz trägt. Weitere 50.000 Euro werden vom Landesverwaltungsamt übernommen.

Osterwiecks Ortsbürgermeister Ulrich Simons (CDU) hatte Bauchschmerzen, die 70.000 Euro aus dem Topf der Altstadtsanierung zu nehmen. Seine Sorge war vor allem, dass der zweite Bauabschnitt der Wallstraße um ein weiteres Jahr verschoben werden könnte. „Fällt der wieder flach?“, fragte er die Stadtverwaltung.

Bau-Fachbereichsleiter Detlef Schönfeld erklärte, dass für das Straßenbauvorhaben in der Altstadt auf der Februar-Sitzung des Stadtrates der Auftrag vergeben werden solle. Die Stadt habe sich dazu mit dem Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz abgestimmt. Auch für die Gebäudesanierung des „Tanne“-Komplexes sei das Geld eingestellt.

Der Kommune gehört die Kapellenstraße 5, sie hatte das Haus vom Eigentümer für einen Euro zurückgekauft. In der Vergangenheit gab es schon mehrere Eigentumswechsel zwischen Stadt und möglichen Investoren. Dem Haus gebracht hatte es letztendlich nichts. Der Zustand wurde immer schlechter. Bei Ortsbesichtigungen erkannten die Abgeordneten, wie desolat das Gebäude ist und dass dadurch sogar das sanierte Nachbarhaus geschädigt wird.

Dabei habe es von Privatinvestoren durchaus interessante Projekte gegeben, räumte Ulrich Simons ein. „Aber es ist leider schief gegangen.“

Er erinnerte an die „Tanne“, die seit der Wende wohl sieben Eigentümer hatte, die das Objekt nach einigen Jahren auch immer wieder an die Stadt zurückgegeben hatten. „Da kann man lange drüber reden. Hinterher kann man immer klug sein.“

Bei anderen Häusern war der Ankauf durch die Stadt für einen Euro und die Weitergabe an Investoren von Erfolg gekrönt. Die Kapellenstraße 9 und Mittelstraße 8 stehen dafür als Beispiele.

Jens Kiebjieß (Bündnisgrüne) mahnte dennoch: Wenn es in der Zukunft nochmal einen ähnlichen Fall geben sollte, dann sollte die Stadt das Gebäude dem Eigentümer nicht wieder abkaufen. „Mit dem Kauf und der Ablehnung des Abrisses haben wir jetzt die Erhaltungspflicht an der Backe.“

Detlef Schönfeld hielt dem entgegen, der Eigentümer wäre nicht in der Lage gewesen, an dem Haus etwas zu tun. „Wenn wir das Haus nicht für einen Euro gekauft hätten, wäre nichts passiert.“

Kiebjieß betonte unterdessen, dass die Rechtsprechung aussage: „Wer ein baufälliges Denkmal kauft, kann hinterher nicht sagen, dass er dann wirtschaftlich unzumutbar belastet ist. Weil, er hätte es ja nicht kaufen müssen. Deshalb sollten wir beim nächsten baufälligen Denkmal vorsichtig sein, es selber zu kaufen. Auch wenn der bisherige Eigentümer finanziell auch nicht in der Lage ist.“

Heimo Kirste (Förderverein Stadt Dardesheim) erinnerte derweil daran, dass die 120.000 Euro nicht alle Kosten umfassen. Im Vorfeld sei für den Abrissantrag bereits Geld für ein Gutachten ausgegeben worden.

Uwe Reuer (CDU) äußerte unmissverständlich seine Haltung: „Ich werde dagegen stimmen, dass wir unser Geld verbrennen. Die Bude muss da weg.“ Und: „Vielleicht kann man das Haus ja dem Kulturlandverein aufs Auge drücken“, sagte er in Anspielung darauf, dass der Verein in der Vergangenheit den Erhalt des Hauses gefordert hatte.

Fachbereichsleiter Schönfeld sprach von einem angestrebten Gesamtkonzept einschließlich des vorn unbebauten Nachbargrundstücks Nr. 6 mit der ehemaligen Kaufhalle. Die Notsicherung werde so ausgeführt, dass die eingebauten Teile für eine nachfolgende Sanierung weiterverwendet werden können. „Man muss den kompletten Zusammenhang sehen. Deshalb ist das Geld meines Erachtens nicht verbrannt“, sagte er. Nicht zuletzt: „Auch bei einem Abriss wären Kosten entstanden.“