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Feuerwerk Böller-Verbot für Halberstadt gefordert

Die Deutsche Umwelthilfe fordert Halberstadt auf, dass ­Silvester keine privaten Feuerwerke mehr abgebrannt werden dürfen.

Von Jörg Endries 25.10.2019, 04:00

Halberstadt l Mit der Forderung nach einem Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken sieht sich Halberstadt in Deutschland nicht allein konfrontiert. Die Umwelthilfe verlangt eine Durchsetzung des Böller-Verbots in 98 deutschen Städten, um so die Feinstaubbelastung zu reduzieren, Müll zu vermeiden und für mehr Sicherheit zu sorgen.

„Wir fordern, dass Feuer­werksaktivitäten aus den Innenstädten verbannt und Silvesterböller und mit Schwarzpulver getriebene Raketen verboten werden. Professionelle Pyro-Shows oder zentrale und öffentlich veranstaltete Feuerwerke außerhalb der sensiblen Zonen sind eine gute Alternative“, heißt es auf der Internetseite des Vereins. Sie seien nicht nur sicherer, sondern würden die Umwelt viel weniger belasten, da hier meist andere Feuerwerksbatterien zum Einsatz kommen.

Im Rathaus registrierte man das ­Schreiben der Umwelthilfe zwar, sieht aber keinen Handlungsbedarf. Oberbürgermeister Andreas Henke (Linke): „Die Stadt hält die Vorgaben der EU hinsichtlich der Belastung mit Feinstaub ein. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist uns amtlich nicht angezeigt worden. Halberstadt hat seit Jahren in ausgewiesenen Straßenzügen der Altstadt auf Grund des Sprengstoffgesetzes ein Silvester-Böllerverbot.“ Ein grundsätzliches Böllerverbot würde man nicht in Betracht ziehen. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage.

Ralf Fleischhauer, des Chef Ordnungsamtes, hält von einem Verbot nichts. „Man könnte es zwar auf dem Papier mithilfe der Gefahrenverordnung einfordern. Doch wer soll die Umsetzung ­kontrollieren?“, fragt der Abteilungsleiter. Die Stadt sei dazu nicht in der Lage.

Die Feinstaubbelastung wird in Halberstadt unter anderem in der Friedenstraße vom Landesamt für Umweltschutz seit 2007 mithilfe einer Messstation überwacht. Hintergrund dafür ist die hohe Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße 81. Überschreitungen wurden dort immer wieder registriert. Der Feinstaub-Grenzwert liegt generell bei einer Belastung von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zulässig ist, dass dieser Grenzwert an 35 Tagen pro Station und Jahr überschritten werden darf. 2011 gab es in der Friedenstraße noch 39 Überschreitungen. Seitdem sank die Zahl bis 2018 auf zwölf Überschreitungen, in diesem Jahr waren es bis zum 11. September neun. Eine weitere Messstation gibt es am Paulsplan. Dort wurde laut Landesamt 2019 bislang eine Überschreitung festgestellt (Stand 24. Oktober).

Die Deutsche Umwelthilfe begründet den von ihr geforderten Stop der privaten Silvesterfeuerwerke damit, dass zum Jahreswechsel durch Feuerwerkskörper innerhalb weniger Stunden knapp 5000 Tonnen Feinstaub freigesetzt werden. Dies würde etwa 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge entsprechen.

Die Deutsche Umwelthilfe beantragte bereits bei 31 Städten mit einer durchschnittlichen Feinstaubbelastung von 20 µg/m3 und mehr im Jahr 2018 ein Verbot privater Silvesterfeuerwerke in Innenstädten. Die formalen Anträge richteten sich an jene Städte, in denen bereits Rechtsverfahren zur „Sauberen Luft“ anhängig sind, informiert der Verein. Jetzt stellte die Umwelthilfe einen formalen Antrag auf das Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken bei allen weiteren deutschen Kommunen, die den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Grenzwert von 20 µg/m3 für Feinstaub (PM10) im Jahr 2018 nicht eingehalten haben. Diesen Wert habe die WHO 2005 als Grenzwert empfohlen, um die gesundheitsschädigende Wirkung durch Feinstaub zu verringern. Kommentar