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Finanzen Jugendhilfe wird teurer als geplant

Rund 2,03 Millionen Euro mehr als geplant müssen vom Landkreis Harz in diesem Jahr für Leistungen der Jugendhilfe aufgebracht werden.

Von Ingmar Mehlhose 11.10.2016, 12:00

Halberstadt l Ohne Debatte und einhellig hat der Kreistag die Vorlage „Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen – Leistungen der Jugendhilfe“ in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Was so nicht anders zu erwarten war, denn der Inhalt des Papiers ist eindeutig. Demnach sind die Ausgaben auf diesem Sektor bundesweit gestiegen (siehe Grafik mit Angaben der Kreisverwaltung). Die verschiedenen Hilfsangebote nehmen mit 24,59 Prozent des Gesamtetats die zweitgrößte Position ein. Neben einer Steigerung der Fallzahlen haben Entgelterhöhungen der Leistungserbringer wegen tariflicher Anpassungen starken Einfluss auf diese Entwicklung.

Für das Haushaltsjahr 2016 waren laut Verwaltung Auszahlungen in Höhe von 15 157 700 Euro eingeplant. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist allerdings mit einem Mehraufwand von insgesamt 2 032 000 Euro (+13,41 Prozent) zu rechnen. Dieser stellt sich wie folgt dar:

Sie ist fester Bestandteil der ambulanten Angebote des sozialpädagogischen Fachdienstes, um den Erhalt im Familienverband zu sichern und somit weitere Heimunterbringungen zu vermeiden. Wurden mit Stichtag 31. Juli 2015 insgesamt 211 Fälle registriert, so waren es zuletzt 232 (+9,95 Prozent).

Damit soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden und somit der Verbleib in der Familie gesichert werden. Der jüngste Mehrbedarf resultiert aus Entgelterhöhungen sowie rückwirkenden Zahlungen nach Entscheidungen der Schiedsstelle.

In Abgrenzung zur Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer drohenden geistigen und körperlichen Behinderung haben Kinder und Jugendliche mit einer sich eventuell abzeichnenden seelischen Behinderung Anspruch auf diese Leistung. Die Inanspruchnahme hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. So waren zum Beispiel mit Stand 31. Juli 2016 19 vollstationäre Fälle zu verzeichnen. Zum gleichen Zeitpunkt 2015 gab es 14. Außerdem hat die Zunahme der kassenzugelassenen Therapeuten im Harzkreis einen direkten Einfluss auf die Anspruchsberechtigten beziehungsweise Antragstellungen und somit auch auf die Kostenentwicklung in diesem Bereich.

 

Die Zuständigkeit eines örtlichen Trägers für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III richtet sich primär nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Personensorgeberechtigten/Eltern. Mit der Zuständigkeit geht die Verpflichtung zur Kostentragung einher. Eine fallbezogene Planung für das Folgejahr ist durch die Verwaltung eigenen Angaben nach ausgeschlossen, da die Aufwendungen in Abhängigkeit der bestätigten Kostenanerkenntnisse stehen. Ein zweiter Grund ist die Geltendmachung des Erstattungsanspruches des jeweiligen örtlichen Trägers gegenüber dem Landkreis.

Um die Zahlung führt kein Weg herum, handelt es sich doch um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Allerdings gibt es beim jüngsten Beschluss finanziell gesehen noch eine Unbekannte. Von den 2,032 Millionen Euro sind erst 920 000 Euro haushaltstechnisch gedeckt.