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Gehäufte Straftaten Vandalen wüten in Harsleben

Einbrüche, Diebstähle und bloßer Vandalismus in Harsleben: Delikte, mit denen sich Jugendliche schnell ihre Zukunft verbauen können.

Von Dennis Lotzmann 23.10.2017, 19:25

Harsleben l Gleich dreimal ist das Domizil des Sportvereins Harsleben in den vergangenen Monaten von Unbekannten heimgesucht worden. Zuletzt zwischen 10. und 12. Oktober. Dabei drangen die Täter laut Polizei gewaltsam in die Räumlichkeiten ein, durchwühlten auf der Suche nach Diebesgut alle Räume und verteilten aus dem Kühlschrank entnommene Lebensmittel im Objekt. Was aus Sicht von Ronny Verden, dem Vereinschef des Harsleber SV Germania 1908 einfach nur völlig sinnlos war. „Eingefrorenes Grillfleisch rauswerfen, auftauen und vernichten – da ist doch kein Sinn erkennbar.“

Die genaue Schadenshöhe sei noch unklar. Fest stehe aber, dass die Täter am Vereinsheim massive Schäden verursacht haben, indem sie die Fenster-Vergitterung zerstört und Fenster aufgehebelt hätten.

Und der Bruch Mitte Oktober war nicht der einzige beim Sportverein. Am 11. August versuchten Unbekannte, den Rasentraktor zu stehlen. Was misslang: „Während wir auf die Polizei gewartet haben, entdeckten wir auf der anderen Seite des Sportplatzes den für die Abholung versteckten Traktor.“

Während der Trecker sichergestellt werden konnte – seither ist er andernorts untergebracht, schlugen die Täter in der Folgenacht erneut zu und stahlen den Benzin-Rasentrimmer.

Jene drei Fälle sind nicht die einzigen, die auch Bürgermeisterin Christel Bischoff (Bürger für Harsleben) ärgern. In der zweiten Herbstferien-Woche seien im Dorf mehrere Verkehrszeichen aus ihren Halterungen gerissen und in den Karpfenteich geworfen worden. „Wahrscheinlich ein Streich von Jugendlichen“, vermutet die Lokalpolitikerin, die deshalb auch darauf verzichtet hat, die Polizei zu kontaktieren.

„Damit wird jede Chance, Spuren zu sichern und Ermittlungsansätze zu bekommen, vertan“, gibt Polizeisprecher Uwe Becker zu bedenken.

Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt erinnert an die Konsequenzen, die solch‘ vermeintliche Streiche nach sich ziehen können. „Wenn Verkehrszeichen entwendet werden, haben wir es mindestens mit Sachbeschädigung zu tun. Hinzu kommt: Wer solche Hinweiszeichen entwendet oder unkenntlich macht, muss nach Paragraph 145 Strafgesetzbuch mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Und mit 14 Jahren ist man strafmündig“, so der Oberstaatsanwalt. 

Und damit nicht genug: „Kommt es am Ende zu konkreten Gefährdungen und Unglücken, sind auch Ermittlungen und gar Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine denkbare Konsequenz.“ Selbst wenn die Verfahren letztlich gegen Auflagen eingestellt würden, bleibe auf Jahre ein Eintrag im Erziehungsregister. „Dann könnte es noch Jahre später mit einem Job im öffentlichen Dienst, bei Polizei, Justiz oder der Bundeswehr ganz schnell vorbei sein.“