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HaftungsrechtChance für Spätbader in Halberstadt 2021?

Warum kann man nicht auf eigene Gefahr im Halberstädter See baden, wenn die Saison zwar vorbei, das Wetter aber hochsommerlich ist?

Von Sandra Reulecke 24.09.2020, 01:01

Halberstadt l 500 bis 600 Menschen nutzen das Spätsommerwetter für ein Bad im Halberstädter See – illegal. Denn eigentlich ist das Gelände seit dem Monatswechsel geschlossen. Der Vorfall in der vergangenen Woche sorgt noch immer für Wirbel.

Leser melden sich zu dem Thema per Brief und Anruf in der Volksstimme-Redaktion, in sozialen Netzwerken wird diskutiert. Im Fokus der Debatte steht Kritik. Nicht etwa an dem kollektiv begangenen Hausfriedensbruch, was das Bade-Vergnügen rein rechtlich war. Dafür zeigen die meisten Verständnis. Vielmehr wird bemängelt, dass der See-Betreiber, das Freizeit- und Sportzentrum (FSZ), unflexibel sei.

„Und warum lässt man die Leute dann nicht einfach auf eigene Gefahr baden?“, fragt zum Beispiel Silke Stirnat via Facebook. „Durch Corona war doch alles lange genug geschlossen und das Wetter war nochmal super, warum sollten die Leute dann nicht baden können, kann man da nicht flexibel sein?“

Ähnlich lautet der Tenor von Heike Klinzmanns Beitrag: „In den Urlaub fahren war schon für viele nicht möglich. Nun auch nicht mehr Zuhause baden dürfen – obwohl das Wetter passte. Flexibilität hat wohl auch unter Corona gelitten.“ Kritik übt auch Rene Tangermann: „Jahrelang hat es nach der offiziellen Badesaison niemanden interessiert, jetzt auf einmal stört es sie.“

Er hat eine Dauerkarte für den Halberstädter See und würde auch jetzt gern das Spätsommer-Wetter für ein paar Bahnen nutzen, berichtet Hans-Georg Grube. „Ich habe absolutes Verständnis für die illegalen Bader“, sagt der Halberstädter.

Außerdem, so betont er, sei es gar nicht notwendig, dass die Leute sich strafbar machen müssen, indem sie über das geschlossene Tor klettern, um zu baden. „Alle reden immer vom Klimawandel. Da muss man darüber nachdenken, bei den Öffnungszeiten und dem Saisonende flexibel zu sein. Man muss mit der Zeit gehen“, sagt der 74-Jährige am Leser-Telefon. „Es muss doch möglich sein, in einer abgespeckten Variante, also ohne Rettungsschwimmer und Kiosk, zu öffnen, auf eigene Gefahr für die, die kommen wollen.“

Und das nicht nur nach der eigentlichen Saison, sondern auch an Tagen mit weniger guten Wetter. Er habe es während des Sommers häufiger erlebt, dass er vor verschlossener Tür stand – bei mehr als 20 Grad Celsius und leicht bewölktem Himmel. „Witterungsbedingt geschlossen“ habe auf einem Schild daran gestanden.

Zu entscheiden, ob geöffnet wird oder nicht, sei immer eine Gratwanderung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, erwideret das FSZ auf Volksstimme-Nachfrage. Eine Erklärung, die aus Sicht von Hans-Georg Grube nicht ausreicht. „In anderen Orten ist es doch auch an solchen Tagen möglich, dass die Tür einfach offen ist und ein Schild darauf hinweist, dass die Leute auf eigene Gefahr schwimmen.“

Ein Kompromiss-Vorschlag, der auch am Halberstädter See, städtischem Eigentum, infrage kommt? „Nein“, sagt Stadtjustiziar Timo Günther auf Volksstimme-Nachfrage. „Haftungsrechtlich ist das absolut nicht möglich.“ Es habe jüngst Diskussionen innerhalb der Stadtverwaltung zu dem Thema gegeben, mit dem Versicherer ebenfalls – auch, weil das Bedürfnis der Leute, die letzten Sommertage am See zu genießen, von den Mitarbeitern sehr gut nachvollzogen werden könne.

Aber: Ein Schild „Baden auf eigene Gefahr“ reiche nicht aus. Stattdessen habe der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass für Sicherheit am See gesorgt werde – sprich Rettungsschwimmer vor Ort sind. Kann das nicht gewährleistet werden, müsse der See geschlossen bleiben. Und genau da liegt in Halberstadt der Knackpunkt. Die festangestellten Mitarbeiter des FSZ, die im Sommer am See im Einsatz sind, stehen nach der Saison im Dienstplan des SeaLand. Die Rettungsschwimmer vom DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft) sind ehrenamtlich und eben nicht unbegrenzt und jederzeit einsetzbar.

Das Problem aus Sicht des FSZ-Geschäftsführers – der, wie er berichtet, im Internet wegen der frühen See-Schließung persönlich angegriffen und beleidigt wurde: „Viele Kinder haben heutzutage keinen richtigen Schwimmunterricht mehr. Sie halten sich zwar eine Weile irgendwie über Wasser, aber richtig schwimmen können sie nicht.“ Der Einsatz von Rettungsschwimmer sei deshalb unabdingbar.

Auch aus rechtlicher Warte. „Nach der Rechtsprechung ist in Fällen der Verletzung von Aufsichts- und Überwachungspflichten eine tatsächliche Vermutung für die Schadens- ursächlichkeit bereits anzunehmen, wenn eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung an sich geeignet gewesen wäre, den Schaden zu verhindern“, erläutert der Justiziar. „Auf gut deutsch: Kommt jemand zu Schaden, gehen die Gerichte davon aus, dass er wegen der fehlenden Beaufsichtigung zu Schaden kam.“

Erst zu Beginn des Jahres ist ein solches Urteil nach einem tragischen Vorfall im Jahr 2016 in Neukirchen (Nordhessen) gefällt worden. In dem Prozess, so berichtet der Spiegel online, ging es um den Tod von drei Geschwistern. Die Kinder – zwei Jungen und ein Mädchen im Alter zwischen fünf und neun Jahren – sind in einem Löschteich ertrunken.

Angeklagter in dem Fall: der Bürgermeister. Das Amtsgericht Schwalmstadt verhängte gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro. Verurteilt wurde der Amtsinhaber wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Das Amtsgericht hatte den Bürgermeister mitverantwortlich für das Unglück gemacht und es als erwiesen angesehen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht für den Teich nicht nachgekommen sei. Das Gewässer weise erhebliches Gefahrenpotenzial auf, wird das Gericht auf www.hessenschau.de zitiert. Die Geldstrafe für den Bürgermeister ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 4000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Rechtskräftig ist das Urteil bislang nicht – der Bürgermeister fechtet es an. Dennoch haben das Unglück und der dazugehörige Prozess für Aufruhr unter Bürgermeistern in Deutschland gesorgt, berichtet Timo Günter. Das belegt auch ein Bericht der Hersfelder Zeitung: Im Hinblick auf das Urteil habe die Stadt Bebra (Hessen) mit einem zwei Meter hohen Bauzaun einen Teich in einem Park unzugänglich gemacht.

Dennoch bahnt sich für den Spätsommer am Halberstädter See eine Lösung an – wenn auch erst für 2021. „Wir haben uns intern beraten und dazu entschlossen, aufgrund des sich verändernden Klimas zu handeln“, teilt die FSZ-Geschäftsführung mit. Das bedeute, der See werde nicht gleich winterfest gemacht, wenn Ende August/Anfang September keine Freibad-Temperaturen herrschen. Das Wasser werde in den Sanitäranlagen nicht abgestellt, Spielgeräte bleiben an Ort und Stelle. Und vor allem, so sagt die Geschäftsführung, werden die Dienst- und Urlaubspläne anders gehandhabt – so, dass an sonnigen Tagen Mitarbeiter für den See bereit stünden.