1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Blaues Auge für Ex-Schulchefin

Harz Blaues Auge für Ex-Schulchefin

Der Vertrag mit Gerlinde Schöpp, Ex-Chefin der Kreisvolkshochschule (KVHS), ist vorzeitig beendet und die Ermittlungen eingestellt worden.

Von Dennis Lotzmann 12.12.2020, 17:32

Halberstadt/Quedlinburg l Hat die einstige Geschäftsführerin der Harzer Kreisvolkshochschule gegenüber ihrem Unternehmen in strafrechtlich relevanter Hinsicht Untreue begangen, indem sie sich eigenmächtig ein höheres Gehalt zugebilligt hat? Nein, sagt Hauke Roggenbuck, der Chef der Halberstädter Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Ermittlungen wegen dieses Anfangsverdachts gegen Schöpp seien ohne Auflagen eingestellt worden. Gleichwohl bleibt beim Blick auf die Gesamtumstände mehr als nur ein fader Beigeschmack.

Gerlinde Schöpp, nach Recherchen der Volksstimme seit Anfang 2006 in der Geschäftsführerposition der Volkshochschule tätig, hatte im Sommer 2018 für Schlagzeilen gesorgt. Bei der Prüfung interner Zahlen war damals laut Kreisverwaltung entdeckt worden, dass Schöpp sich und zwei oder drei weiteren leitenden KVHS-Mitarbeitern ohne Wissen des Aufsichtsrates und offenbar bereits über Jahre hinweg höhere Gehälter zugebilligt hatte.

Vize-Landrätin Heike Schäffer hatte im Herbst 2018 von einem Gesamtschaden zu Lasten der KVHS im niedrigen sechsstelligen Bereich unterhalb von 200 000 Euro gesprochen.

Für den damaligen Landrat Martin Skiebe war Schöpps Agieren ein Schlag ins Gesicht und eine „menschliche Enttäuschung“, so der CDU-Politiker jüngst in einem Bilanzgespräch mit der Volksstimme. Der Landrat reagierte im Sommer 2018, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, sofort: Gerlinde Schöpp wurde fristlos gefeuert. Zudem erstattete die Kreisverwaltung bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts der Untreue.

Dieses Verfahren ist nach Roggenbucks Worten im September 2019 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Die Beschuldigte sei gehört worden und habe sich auf ihre Aussagen im Zivilprozess berufen.

Jenen Zivilprozess hatte die geschasste Managerin im Herbst 2018 vor dem Landgericht Magdeburg angestrengt. Zunächst, um vor der dortigen Kammer für Handelssachen ihr ausstehendes Septembergehalt in Höhe von 5683 Euro zu erstreiten. Sie siegte und forderte in einem weiteren Verfahren mit Blick auf ihren bis Ende 2020 datierten und wohl ohne Kündigsklausel versehenen Laufzeitvertrag die Zahlung der ab Oktober 2018 ausstehenden Gehälter. Was summa summarum 27 Monatszahlungen im Gesamtwert von rechnerisch 153 441 Euro entsprochen hätte.

Dazu freilich kam es nicht, denn Schöpp und die Kreisverwaltung einigten sich im Frühjahr 2019 in einem Mediationsverfahren auf einen Vergleich. Der Inhalt – obwohl bei der KVHS auch öffentliche Gelder im Spiel sind und sich daraus ein Presse-Auskunftsanspruch ableiten lässt – streng vertraulich. Beide Seiten vereinbarten per Vergleich Stillschweigen.

Auf Fakten und Aussagen in jenem Zivilverfahren und besagtem gerichtlichen Vergleich hätten später auch die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft basiert, so Roggenbuck. Gerlinde Schöpp habe in ihrer Vernehmung auf die dortigen Aussagen verwiesen.

Und dort, so Roggenbuck, habe es zwei Kernaussagen gegeben: Schöpp habe erklärt, als Geschäftsführerin die nötige Zustimmung des Aufsichtsrates für ihre Gehaltserhöhung gehabt zu haben. Allerdings habe es dazu einen – salopp formuliert – Schönheitsfehler gegeben: Jene schriftliche Erklärung war nach Schöpps Worten nun nicht mehr auffindbar.

Soll heißen: Das entscheidende Schriftstück, mit dem Schöpp die Rechtmäßigkeit ihres Gehaltssprungs jederzeit hätte schwarz auf weiß belegen können, war verschwunden. Dabei hätte wohl jeder Vertragspartner und Angestellte eine solche relevante Ergänzung zum Arbeitsvertrag sauber abgeheftet.

Und es gab laut Roggenbuck noch ein zweites Argument: Schöpp habe im Zivilverfahren erklärt, dass die Zustimmungen zu derartigen Gehaltserhöhungen in der Vergangenheit eher formeller Natur gewesen und nötigenfalls auch nachträglich erteilt worden seien. Was wiederum – wenn dem damals wirklich so gewesen sein sollte – am internen Prozedere Fragen aufkommen ließe.

Wie auch immer. Das Problem ist aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde ein anderes: „Nicht die Beschuldigte muss ihre Unschuld beweisen, sondern wir ihr die Schuld“, erinnert Roggenbuck an die rechtsstaatlichen Grundsätze. Und da hätten beide Fakten schwer gewogen.

Wobei sich hier wiederum Vize-Landrätin Schäffer verwundert zeigt: Die Kreisverwaltung habe mit ihrer Strafanzeige am 28. August 2018 den Ermittlern auch eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung gegeben. Am 11. März 2019 sei die Verwaltung von der Staatsanwaltschaft angehört worden – mit dem Signal, dass man dort keinen dringenden Tatverdacht sehe. „Daraufhin haben wir am 20. März 2019 noch einmal berichtet und weitere Unterlagen vorgelegt“, so Schäffer. „Trotz unserer Sachverhaltsdarstellung kam dann am 19. Juli die Mitteilung zur Einstellung des Verfahrens.“

Dagegen habe die Kreisverwaltung nicht mehr argumentiert, weil aus ihrer Sicht bereits alle Fakten auf dem Tisch gelegen hätten. Gleichwohl ist Heike Schäffer über den Fakt verwundert, dass „außer Frau Schöpp niemand als Zeuge gehört wurde – obwohl wir von unserer Seite viele Zeugen benannt hatten“. Fakten und Aspekte, die heute – gut ein Jahr nach der Verfahrenseinstellung seitens der Staatsanwaltschaft – in den Hintergrund rücken. Die Kreisverwaltung hat ihren Untreue-Verdacht artikuliert, die Staatsanwaltschaft hat ermittelt und sieht unterm Strich keinen Nachweis für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten. In Summe bleibt Gelinde Schöpp damit strafrechtlich ohne Schuld.

Auch das Zivilverfahren kann die Ex-Geschäftsführerin mittlerweile abhaken. Wie es inhaltlich ausgegangen ist, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen, da beide Seiten Stillschweigen vereinbart hatten. Auch Roggenbuck lehnt mit Blick auf dieses Verfahren und die Schweigeklausel jeglichen Kommentar ab.

Weitere Recherchen der Volksstimme brachten jüngst aber immerhin etwas Licht auch in dieses Verfahren. So sollen sich beide Seiten auf die Aufhebung der fristlosen Kündigung und eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsauflösung zum 30. September 2019 geeinigt haben. Soll heißen: Aus geforderten 27 Monaten vertraglichem Fortbestand und rechnerisch 153 441 Euro Bruttogehalt sollen so zwölf Monate mit rechnerisch 68 196 Euro geworden sein – ohne jede Gegenleistung bei Freistellung. Gerlinde Schöpp war – wie bereits in der Vergangenheit – für eine Stellungnahme nicht erreichbar.