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Harz Warnung vor Ausbreitung der Geflügelpest

Der Amtstierarzt der Kreisverwaltung Harz weist auf die Meldepflicht für Tierhalter hin.

24.11.2020, 09:45

Halberstadt (vs) l Neben der Afrikanischen Schweinepest breitet sich seit Anfang November in Deutschland die Geflügelpest aus. Sachsen-Anhalt ist noch nicht betroffen, jedoch der Norden Deutschlands und seit kurzem Nordsachsen.

„Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet“, informiert Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig in einer Pressemitteilung.

Aus diesem Grund weist das Veterinäramt auf folgendes hin: Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der Behörde anzuzeigen. Kleinstgeflügelhalter, welche nicht als solche beim Kreis-Veterinäramt registriert sind, sollen sich dort unter folgenden Telefonnummern registrieren lassen: (0 39 41) 59 70-44 30, -44 83 oder -55 23 oder online über www.kreis-hz.de. Dort ist unter Gesundheit & Soziale Beratung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ein Formular hinterlegt.

Darüber hinaus empfiehlt der Amtstierarzt allen Geflügelhaltern dringend die Einhaltung der Biosicherheitsvorkehrungen. „Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Die größte Gefahr geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus“, so Miethig. Geflügel solle daher so gehalten werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. „Stallen Sie ihr Geflügel auf, speziell dann, wenn Sie sich in einem Risikogebiet befinden, das heißt in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind.“

Zu den Biosicherheitsvorkehrungen gehören Verhaltensregeln für das Betreten und Verlassen des Stalles, für die Fütterung und Tränkung der Tiere oder auch die Sicherung der Ställe gegen unbefugtes Betreten.

Tierhalter sollen zudem unverzüglich den Hoftierarzt oder das Veterinäramt informieren, wenn sie bei ihren Schützlingen ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) feststellen. Die gilt auch, wenn sie Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, einen starken Rückgang der Legeleistung oder Gewichtsverluste beobachten.